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Verbundvorhaben Bioökonomie International 2016

Aktualität:
bis 10.03.2017
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, durch die Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" auch im internationalen Kontext zu stärken.
Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d AGVO.
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.
Die ausgewählten Vorhaben sollen die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der Bioökonomie flankieren und einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen, die mit diesen Maßnahmen verfolgt werden, leisten. Hierbei sollen die Verbundvorhaben einen wichtigen Beitrag zu mindestens einem der folgenden Handlungsfelder der ,,Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" leisten:
1. Weltweite Ernährung sichern
2. Agrarproduktion nachhaltig gestalten
3. Gesunde und sichere Lebensmittel produzieren
4. Nachwachsende Rohstoffe industriell nutzen
5. Energieträger auf Basis von Biomasse ausbauen.
Im Weiteren sollen die Verbundvorhaben einen Beitrag zu einem der Ziele der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung liefern:
1. Die Forschungszusammenarbeit mit den weltweit Besten stärken
2. International Innovationspotenziale erschließen
3. International Verantwortung übernehmen und globale Herausforderungen bewältigen.

Die internationale Kooperation innerhalb des Verbundvorhabens, der dadurch entstehende Mehrwert bei der Umsetzung der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" und der Beitrag zur Umsetzung der "Internationali¬sierungsstrategie der Bundesregierung" stehen im Vordergrund der Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bio¬economy International). Des Weiteren bietet die Fördermaßnahme die Möglichkeit Projektideen umzusetzen, die im Rahmen von Anbahnungsmaßnahmen erarbeitet wurden.
Weitere Informationen zur "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" und zur "Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung" sind im Internet erhältlich (http://www.bmbf.de/pub/Biooekonomie_kurzfassung_dt.-engl..pdf bzw. www.bmbf.de/pub/Internationalisierungsstrategie.pdf).
Gefördert werden Partner in internationalen Konsortien, die einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Insbesondere werden Kooperationsvorhaben mit den Ländern Argentinien, Brasilien, Chile, China, Indien, Kanada, Malaysia, Russland und Vietnam erwünscht.
Die Fördermaßnahme Bioökonomie International 2016 ist hinsichtlich der Partnerländer in drei Module untergliedert:
Modul 1 "Basis Bioökonomie International"
Zusammenarbeit mit Partnern aus Nicht-EU-Ländern, mit Ausnahme von Russland und Vietnam.
Modul 2 "Bioökonomie Deutschland - Russland"
Zusammenarbeit mit Partnern aus Russland.
Modul 3 "Bioökonomie Deutschland - Vietnam"
Zusammenarbeit mit Partnern aus Vietnam.
Projektstruktur
Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, in denen Unternehmen, Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen aus Deutschland mit internationalen Partnern zusammenarbeiten. Zum Erreichen des Projektziels soll die bestmögliche Zusammensetzung des Verbunds gewählt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine gesicherte Finanzierung der Verbundarbeiten auch nicht geförderter Partner. Mit Einreichen der Projektskizze ist die gesicherte Finanzierung auch nicht geförderter Verbundpartner schriftlich nachzuweisen.
Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von bis zu drei Jahren möglich ist. Wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung ist eine gemeinsame Ergebnisverwertung in allen beteiligten Partnerländern. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeits- und Finanzvolumens zwischen den internationalen Partnern ausbalanciert sind.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern sie die Definition der Empfehlung der Europäischen Kommission erfüllen. Die Definition der Europäischen Kommission für KMU ist einzusehen unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm.
Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den
Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Biologische Innovation & Ökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
beauftragt.
Ansprechpartner sind:
Herr Dr. Christian Breuer, Fachbereich PtJ-BIO 7
Telefon: 0 24 61/61-9 69 29, E-Mail: c.breuer@fz-juelich.de
und
Frau Dr. Tatiana Gründer, Fachbereich PtJ-BIO 7
Telefon: 0 24 61/61-9 64 32, E-Mail: t.gruender@fz-juelich.de

Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1230.html