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Thematische Förderung (Modul II) im Rahmen des Konzepts Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel

Termin:
20.11.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die "Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" (NFSB, siehe http://www.bmbf.de/pub/Nationale_Forschungsstrategie_Biooekonomie_2030.pdf) und die mit ihr eng verzahnte "Politikstrategie Bioökonomie" der Bundesregierung beschreiben die Vision einer nachhaltigen, bio-basierten und an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten Wirtschaft. Die Bioökonomie soll einen erheblichen Beitrag dazu leisten, große Herausforderungen der näheren Zukunft zu bewältigen. Insbesondere sind dies:
o Rohstoffalternativen angesichts der Endlichkeit fossiler Ressourcen zu finden,
o dem Klimawandel entgegenzuwirken,
o die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und erneuerbare Ressourcen nachhaltig zu nutzen,
o die Versorgung und das Recht auf Entwicklung aller Teile einer wachsenden Weltbevölkerung sicherzustellen.
Ziel der NFSB ist es, eine spezifisch auf bioökonomische Transformationsprozesse ausgerichtete Forschung aus dem Spektrum der Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften zu fördern und langfristig zu etablieren. Deren Ergebnisse sollen mit der bereits in zahlreichen Maßnahmen geförderten natur- und technikwissenschaftlichen Forschung verzahnt und als wichtige Beiträge zur Umsetzung der NFSB genutzt werden. Gemeinsam sollen sie die Grundlage für ein vertieftes Verständnis einer nachhaltigen, bio-basierten und an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaftsweise sowie deren Weiterentwicklung legen.

Das Konzept "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" umfasst vier Module. Mit der bereits initiierten Förderung von Nachwuchsgruppen (Modul I) sollen Themen der Bioökonomie in den angesprochenen Disziplinen langfristig verankert werden. Die vorliegende Bekanntmachung ist eine Maßnahme zur thematischen Förderung von Einzel- oder Verbundprojekten (Modul II). Daneben gibt es eine fortlaufende Förderung sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Begleitforschung im Rahmen technologieorientierter Fördermaßnahmen (Modul III). Außerdem ist ein Monitoring der Bioökonomie geplant (Modul IV).
Gefördert werden im Modul II Forschungsvorhaben, die sich den oben genannten Herausforderungen widmen und Lösungsansätze auf den genannten Handlungsfeldern entwickeln. Die Struktur der Vorhaben sollte den forschungsspezifischen Gegebenheiten entsprechen und auf einen bestmöglichen Ertrag ausgerichtet sein. Das gilt sowohl für die Zusammensetzung der Forschungsteams als auch für die Projektdauer. Abhängig von Thema, Fragestellung und Methodik ist es möglich, Einzelprojekte oder Verbünde zu fördern. Diese können sich aus Forscherinnen und Forschern der Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Kultur- und Geisteswissenschaften und den einschlägigen Naturwissenschaften zusammensetzen. Die Laufzeit der Förderung ergibt sich einzelfallspezifisch aus den Erfordernissen des Forschungsprojekts und beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen auf 15 bis höchstens 20 Seiten in deutscher oder in englischer Sprache vorzulegen. Einreichungsfrist ist der 20. November 2015.

Ansprechpartner:
Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Bioökonomie, Forschungszentrum Jülich GmbH
Dr. Dieter Konold, Telefon: 0 24 61/61-88 52, E-Mail: d.konold@fz-juelich.de
Dr. Thomas Schwietring, Telefon: 0 24 61/61-16 68, E-Mail: t.schwietring@fz-juelich.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1082