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Förderung von Forschungsverbünden und Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen

Termin:
17.11.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Aus dem Förderschwerpunkt "Ethische, rechtliche und soziale Aspekte der modernen Lebenswissenschaften" werden die beiden Förderinstrumente "Forschungsvorhaben" und "Klausurwochen" als zwei eigenständige Module eingesetzt. Interessenten können Anträge zu beiden Modulen stellen. Diese müssen getrennt gestellt werden.

A) Modul 1: Forschungsprojekte
Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsprojekte, die in Verbünden oder in begründeten Ausnahmefällen auch in Einzelvorhaben bearbeitet werden. Sie sollen sich insbesondere mit ethischen, rechtlichen, sozialen, kommu-nikations-, kultur- und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellungen zu modernen Verfahren der Genom-Editierung und deren bereits etablierten oder denkbaren Anwendungen bei Mikroorganismen, Pflanzen, Tieren oder dem Menschen auseinandersetzen.
Bevorzugt sollen möglichst weit entwickelte Methoden der Genom-Editierung mit ihren potenziellen Möglichkeiten und Anwendungen betrachtet werden, beispielsweise das CRISPR/Cas9-System.
Denkbare Anwendungsbereiche, die untersucht werden können, sind z. B.:
- industrielle Biotechnologie;
- moderne Pflanzenzüchtung;
- moderne Tierzüchtung;
- Manipulationen des Genoms von Wildtierpopulationen (z. B. übermutagene Kettenreaktion);
- somatische Gentherapie;
- Eingriffe in die Keimbahn;
- Veränderung menschlicher Eigenschaften ohne medizinische Indikation.

Denkbare Fragestellungen am Beispiel der Genom-Editierung bei den genannten Lebensformen und Anwendungsbereichen sind beispielsweise:
- Ethik und Werte: z. B. Wandel von Moralvorstellungen, Verantwortung und Schöpfung, Auswirkungen auf künftige Generationen, Würde und Integrität, Menschenbild und menschliches Selbstverständnis, Natürlichkeit und Diversität, Wahlfreiheit und Souveränität, Wohlergehen, Gerechtigkeit, Risiko und Vertrauen, Freiheit der Wissenschaft;
- rechtliche Aspekte: z. B. systematische Aufarbeitung und Analyse bestehender Regelungen, Regelungsbedarf angesichts moderner Möglichkeiten bzw. gewandelter Wertsetzungen, Analysen zu Vor- und Nachteilen regulatorischer Ansätze (z. B. produkt- versus verfahrensorientierte Regelungen), Risiko-Nutzen-Abwägung;
- sozioökonomische Aspekte: z. B. Verteilungsgerechtigkeit, Zugang und Verfügbarkeit, Nachhaltigkeit; Abwägungen von Kosten und Nutzen;
- Wissenstransfer: z. B. Ursachen für Akzeptanz und Ablehnung neuer Verfahren und Möglichkeiten, zugrunde -liegende Wertvorstellungen und Vorannahmen, Austausch der unterschiedlichen Akteure.
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es daher, ethische, rechtliche und soziale Aspekte am Beispiel der Genom-Editierung sowie die Auswirkungen in den relevanten Gebieten in interdisziplinärer Zusammenarbeit systematisch zu analy-sieren, zu reflektieren und zu bewerten. Die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen einen Beitrag für einen informierten und rationalen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs der betroffenen Akteure zur Thematik leisten.
Vergleiche spezifischer nationaler Sichtweisen und Regelungen mit denen anderer Länder können einbezogen -werden.
Die Ergebnisse geförderter Projekte sollen auch als Grundlage für einen informierten und rationalen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs zur Thematik dienen. Darüber hinaus soll ein Konzept für die Information von Öffentlichkeit bzw. Politik über die gewonnenen Ergebnisse erarbeitet und umgesetzt werden.

B) Modul 2: Internationale Klausurwochen
Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von etwa fünftägigen, internationalen und inter-disziplinären Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Methoden der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen.
Ziel einer Klausurwoche ist der wissenschaftlich fundierte Vergleich unterschiedlicher, länderspezifischer Positionen zu einer definierten, gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellung aus den genannten Bereichen und der interdisziplinäre Austausch hierzu. Beispiele für denkbare Fragestellungen sind in Abschnitt A Modul 1: Forschungsprojekte auf-geführt. Die soziokulturellen, religiösen oder politischen Hintergründe, die zu den jeweiligen Positionen führen, sollen auf wissenschaftlicher Grundlage erörtert werden. Die gewählte wissenschaftliche Fragestellung muss klar umrissen, in sich geschlossen und für den internationalen, interdisziplinären Diskurs geeignet sein.
Die deutsche Situation zur gewählten Fragestellung soll in der Regel mit der Situation eines weiteren europäischen Landes verglichen werden. Bei besonderer Relevanz für die gewählte Fragestellung kann auch ein Land außerhalb der EU für den Vergleich gewählt werden.
Als Ergebnis einer Klausurwoche sollten länderübergreifende Analysen und mögliche Handlungsoptionen bzw. Empfehlungen zum Umgang mit der gewählten Fragestellung formuliert werden.
Der Teilnehmerkreis einer Klausurwoche besteht in der Regel aus bis zu 15 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus Deutschland und einem Partnerland. Möglichst alle für die Erörterung der gewählten, spezifischen Fragestellung relevanten Fachdisziplinen und Personengruppen sollten vertreten sein. Zusätzliche, -relevante Expertise kann durch Einladung einer angemessenen Anzahl ausgewiesener Fachleute zu Vorträgen o. Ä. eingebunden werden. Die Teilnehmenden sollen sich für die Klausurwoche aus ihrem täglichen Arbeitsumfeld -zurückziehen können.
Eine Klausurwoche soll ein strukturiertes Programm mit aufeinander aufbauenden Modulen beinhalten. Die ein-gesetzten Arbeitsmethoden sollen eine erfolgreiche disziplin- und nationalitätenübergreifende Zusammenarbeit -erlauben. Ein intensiver Austausch zwischen den Teilnehmenden soll durch gezielte, von den Durchführenden zu definierende Maßnahmen unterstützt werden.
Die Ergebnisse einer Klausurwoche müssen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht werden. Dies kann über eine öffentliche Abschlussveranstaltung oder über die Zusammenstellung und Veröffentlichung der Ergebnisse in geeigneter Form, z. B. als Thesenpapier, Empfehlung oder gegebenenfalls auch als Buchpublikation, erfolgen.
Ansätze, die auf die reine Entwicklung von Arbeits- und Lehrmethoden abzielen, werden nicht gefördert. Veranstaltungen mit reinem Tagungs- bzw. Kongresscharakter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/29500.php