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Tagungen

Termin:
01.06.2023
Fördergeber:
Fritz Thyssen Stiftung
Die Fritz Thyssen Stiftung fördert wissenschaftliche Veranstaltungen, insbesondere kleinere national und international ausgerichtete Tagungen mit dem Ziel, die Diskussion und Bearbeitung konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen sowie die thematisch ausgerichtete Kooperation und Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im engeren Fachgebiet oder auch zwischen verschiedenen Fachrichtungen zu ermöglichen.
Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:
- Geschichte, Sprache & Kultur
- Querschnittbereich »Bild-Ton-Sprache«
- Staat, Wirtschaft & Gesellschaft
- Medizin und Naturwissenschaften
Die Förderung der Stiftung ist im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten. Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.
- Anträge können grundsätzlich nur aus Hochschulen bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtungen heraus gestellt werden.
- Bei Anträgen aus nichtstaatlichen Institutionen innerhalb der EU/des EWR muss dem Antrag eine Kopie des aktuellen Körperschaftsfreistellungsbescheids beigefügt werden.
- Antragstellende Personen müssen promoviert sein.
- Die Zahl der Referentinnen und Referenten sollte in der Regel 15 bis 20 Personen nicht übersteigen.
- Kongresse oder größere Konferenzen bzw. Sektionen im Rahmen von Symposien, Jahrestagungen o. ä. sowie reine Promovierendenworkshops und summer schools werden nicht gefördert.
- Die Stiftung nimmt zur Entlastung ihrer Fachgutachterinnen und Fachgutachter grundsätzlich keine Anträge in parallele Bearbeitung zu anderen Förderinstitutionen.
- Die Revision bereits von der Stiftung abgelehnter Anträge ist in der Regel nicht möglich.
Beantragt werden können Mittel zur Deckung von
- Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse bzw. Flug Economy Class) nach Personen aufgeschlüsselt,
- Unterbringungskosten,
- Verpflegungskosten aktiv Teilnehmender,
- in geringem Umfang von in der Regel bis zu ¤ 1.000,- Mittel für Tagungsnebenkosten (Druck von Flyern und Plakaten, Tagungsunterstützung durch studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte, Miete für Tagungsräume etc.) sowie
- Kinderbetreuungskosten, die während der Veranstaltung entstehen (mindestens ein Angebot ist beizufügen).
Honorare werden von der Stiftung grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen:
https://www.fritz-thyssen-stiftung.de/foerderung/foerderarten/tagungen/