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Stiftung maecenia - Projektförderung
Termin:
01.05.2015
Fördergeber:
Fördergeber - Sonstige
Die Stiftung maecenia fördert zukunftsweisende Projekte von Frauen auf allen Gebieten der Wissenschaft, Kunst und Kultur. Die eingereichten Arbeiten sollten zur Entwicklung der Wissenschaften und der Künste beitragen, indem sie aus der Perspektive von Frauen neue Ansätze entwickeln. Projekte, die sich zwischen Wissenschaft und Kunst bewegen und/oder fächerübergreifend angelegt sind, sind besonders erwünscht. Gefördert werden auch Vorhaben, die sich den Traditionen und Leistungen von Frauen widmen: Recherchen, Dokumentationen und Forschungen, die dem Wirken von Frauen in Wissenschaft, Kunst und Kultur die ihnen zustehende Bedeutung verleihen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen im In- und Ausland, in der Regel Frauen. Ausnahmen gelten für Projekte von Frauen, an denen auch Männer beteiligt sind. Komplementäre Förderung ist möglich.
Nicht gefördert werden:
- kommerziell ausgerichtete Projekte
- Stipendien in Form von Zuschüssen zum Lebensunterhalt
- akademische Qualifizierungsarbeiten (Anfertigung oder Drucklegung von Dissertationen, Habilitationen etc.)
- Projekte, die der individuellen Selbstfindung/Lebenshilfe dienen
- Projekte ohne deutliche Zeitbegrenzung
- Projekte, die bereits fertig gestellt bzw. veröffentlicht wurden
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Vorstand und der Beirat. Projekte, die gefördert werden, erhalten mit dem Bewilligungsbescheid einen Vertrag mit den Förderbedingungen. Dazu gehört u.a. eine Mitteilungspflicht, wenn sich das Projekt nicht durchführen lässt oder sich Bedingungen geändert haben, die Abgabe eines Berichts zum Ende des Förderjahres, die Überlassung von Belegexemplaren bei Veröffentlichungen und die Zusicherung, die Stiftung als Fördernde jederzeit zu benennen.
Weitere Informationen:
http://www.maecenia-frankfurt.de/
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen im In- und Ausland, in der Regel Frauen. Ausnahmen gelten für Projekte von Frauen, an denen auch Männer beteiligt sind. Komplementäre Förderung ist möglich.
Nicht gefördert werden:
- kommerziell ausgerichtete Projekte
- Stipendien in Form von Zuschüssen zum Lebensunterhalt
- akademische Qualifizierungsarbeiten (Anfertigung oder Drucklegung von Dissertationen, Habilitationen etc.)
- Projekte, die der individuellen Selbstfindung/Lebenshilfe dienen
- Projekte ohne deutliche Zeitbegrenzung
- Projekte, die bereits fertig gestellt bzw. veröffentlicht wurden
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Vorstand und der Beirat. Projekte, die gefördert werden, erhalten mit dem Bewilligungsbescheid einen Vertrag mit den Förderbedingungen. Dazu gehört u.a. eine Mitteilungspflicht, wenn sich das Projekt nicht durchführen lässt oder sich Bedingungen geändert haben, die Abgabe eines Berichts zum Ende des Förderjahres, die Überlassung von Belegexemplaren bei Veröffentlichungen und die Zusicherung, die Stiftung als Fördernde jederzeit zu benennen.
Weitere Informationen:
http://www.maecenia-frankfurt.de/