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Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau

Aktualität:
bis 15.06.2016
Fördergeber:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Es sollen unter anderem investive Maßnahmen gefördert werden, die die Markteinführung hocheffizienter Technologien unterstützen. KMU erhalten durch die Förderung Anreize, solche Technologien verstärkt einzuführen. Gefördert werden auch Energieberatungsdienstleistungen.

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU1, die im Jahre 2012 beschlossen wurde, um die europäischen Energieeinsparziele zu erreichen, verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 8 Ab-satz 1 dazu, die Verfügbarkeit von hochwertigen Energieaudits für alle Endkunden zu fördern. Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2012/27/EU entwickeln die Mitgliedstaaten Program-me, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dazu ermutigen, sich Energieaudits zu unter-ziehen und anschließend die Empfehlungen dieser Audits umzusetzen.
Auch die Landwirtschaft und der Gartenbau (im Folgenden: landwirtschaftliche Unternehmen) bieten große Potenziale für Energieeffizienzmaßnahmen. Durch diese Richtlinie sollen deshalb u.a. investive Maßnahmen gefördert werden, die die Markteinführung hocheffizienter Technologien unterstützen. KMU erhalten durch die Förderung Anreize, solche Technologien verstärkt einzuführen. Bei der Energieberatung im Rahmen dieser Richtlinie handelt es sich um hochwertige Energieaudits in KMU im Sinne von Artikel 8 der Richtlinie 2012/27/EU. Diese Förder-Richtlinie dient damit der Umsetzung von Art. 8 Absatz 1 und Absatz 2 der Richtlinie 2012/27/EU.

Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in KMU durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energiesparpotenziale im eigenen Unter-nehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren. Die Energieberatung soll dabei sowohl wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel dieser Richtlinie ist es daher, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voranzubringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden, um die Umsetzungsquote weiter zu erhöhen.
Der Wissensaustausch von Unternehmern aus den Bereichen Landwirtschaft, Energie- und Technologieanbieter und die damit verbundene Netzwerkbildung sollen dazu beitragen, dass die Energiesparpotenziale noch konsequenter realisiert werden. Durch die Teilnahme an sogenannten Energieeffizienztischen, die dem Wissenstransfer und der Informationsvermittlung dienen, sollen den landwirtschaftlichen Unternehmen die Energieeffizienzpotenziale verdeutlicht und die Energieeffizienz im betrieblichen Handeln verankert werden. Das wesentliche Element eines Energieeffizienztisches ist ein regelmäßiger, durch einen kompetenten Energie-berater moderierter Austausch.
Die Bundesregierung unterstützt die flächendeckende Anwendung von Energieeffizienz-Netzwerken zur Stärkung der energieeffizienzbezogenen Wissensbasis in den Unternehmen der deutschen Wirtschaft. Gemeinsam mit 20 Verbänden und Organisationen der Wirtschaft hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, rund 500 Energieeffizienz-Netzwerke bis zum Jahr 2020 zu initiieren. Die geschlossene Vereinbarung (abrufbar unter www.effizienznetzwerke.org) legt Mindestkriterien fest, die durch ein Netzwerk im Rahmen der Initiative erfüllt werden müssen.
Durch die Erschließung bestehender Einsparpotenziale und einer sparsamen Energieverwendung in den landwirtschaftlichen Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit und zum Klimaschutz in Deutschland geleistet werden.

Weitere Informationen:
http://www.ble.de/DE/04_Programme/07_Energieeffizienz/Energieeffizienz_node.html