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Stärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Bildungsforschung
Termin:
22.03.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übernimmt im Rahmen des Förderprogramms ,,Die europäische Innovationsunion - Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum" Verantwortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz und für enge Kooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Europäischen Innovationsunion. Denn gemeinsame europäische Forschung und Innovation sind der Garant für ein souveränes, widerstandsfähiges und nachhaltiges Europa.
Gefördert werden Maßnahmen, die geeignet sind, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Bildungsforschenden in Deutschland mit Bildungsforschenden in der EU unter Einbezug weiterer Akteure des Bildungswesens zu stärken. Die Beteiligung von internationalen Partnern außerhalb der EU ist möglich. Dazu gehören auch Maßnahmen, die der Anbahnung von gemeinsamen Forschungsaktivitäten dienen. Die Förderung der Forschungsaktivitäten ist nicht Gegenstand dieser Förderung. Die Maßnahmen sollen darauf angelegt sein, den Austausch in einem Themenfeld über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren systematisch voranzubringen. Das beinhaltet die Bündelung und Durchführung von verschiedenen Aktivitäten, die strategisch angelegt sind und einander sinnvoll ergänzen.
Thematisch sollen sich die Maßnahmen in den Handlungsfeldern des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung bewegen. Diese sind:
o Chancengerechtigkeit in der Bildung verbessern - individuelle Potenziale erkennen und fördern;
o mit Vielfalt umgehen und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken;
o Qualität im Bildungswesen fördern;
o technologisch-pädagogische Entwicklungen im Bildungsgeschehen gestalten und nutzen.
Folgende inhaltliche Ausrichtungen der Aktivitäten sind möglich:
o Erkenntnisfortschritt und -austausch in einem der Handlungsfelder systematisch voranbringen;
o Agenda für eine zukunftsfähige Ausrichtung der europäischen Bildungsforschung entwickeln;
o Fragen des Transfers und der Wissenschafts-Praxis-Kooperation zur Verbesserung der Nutzbarkeit von Forschungserkenntnissen in der Praxis auf Ebene der EU und im Vergleich der Mitgliedsländer untereinander bearbeiten.
Folgende Aktivitäten stehen als Beispiel:
o Aufbau und Verstetigung von Netzwerken und Expertinnenzirkeln/Expertenzirkeln auf EU-Ebene:
Gefördert werden Aktivitäten in einem Netzwerk, die darauf angelegt sind, den inhaltlichen Austausch in einem Themenfeld voranzubringen und nachhaltige Vernetzungsstrukturen, unter Einbezug des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu bilden.
o Durchführung von (forschungsbegleitenden) Austauschformaten:
Gefördert werden Veranstaltungsreihen, Gastaufenthalte, Mentoring etc., die auf die EU-weite Diskussion von -Ergebnissen europäischer Bildungsforschung abzielen.
o Anschubmaßnahmen und Unterstützungsmaßnahmen:
zur Entwicklung von Forschungsthemen (Hot Topics):
Gefördert werden Anschubmaßnahmen und Unterstützungsmaßnahmen, die eine Ausarbeitung von Themen ermöglichen und begleiten, wie etwa kurzzeitige Finanzierung von Personen für die Mitarbeit bei der Ausarbeitung, Auslandsaufenthalte/Gastaufenthalte und länderübergreifende Mentoringprogramme (insbesondere für den wissenschaftlichen Nachwuchs, d. h. Promovierende und Postdoktorandinnen und Postdoktoranden) sowie die Organisation unterstützender Informations- und Beratungsangebote (z. B. unter Einbezug von Nationalen Kontaktstellen, Forschungsreferentinnen und Forschungsreferenten/Funding Advisors);
und zur Nutzbarmachung von Forschungserkenntnissen:
Gefördert werden Aktivitäten, die den EU-weiten Austausch zu Fragen der Wissenschafts-Praxis-Kooperation, des Transfers und der Dissemination von Forschungsergebnissen befördern und begleiten.
Die inhaltliche Ausrichtung der oben genannten Aktivitäten erfordert in der Regel eine interdisziplinäre Zugangsweise. Daher sind interdisziplinär angelegte Netzwerke ausdrücklich erwünscht. Neben den klassischen Bezugsdisziplinen der Bildungsforschung wie Erziehungswissenschaft, Fachdidaktik, Soziologie, Psychologie, Sprachwissenschaft und Ökonomie können auch weitere Disziplinen beteiligt sein.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige nichtwirtschaftliche Einrichtungen mit Bezug zur Bildungsforschung
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger - Bereich Bildung, Gender; Abteilung empirische Bildungsforschung
Postadresse:
Heinrich-Konen-Straße 1,53227 Bonn
Fachliche Ansprechpartnerin/Erstkontakt für diese Bekanntmachung:
Frau Dr. Éva Feig (Eva.Feig@dlr.de); Telefon +49 2 28/38 21 10 68;
Administrative Ansprechpartnerin:
Frau Annette Altmeppen (Annette.Altmeppen@dlr.de); Telefon +49 2 28/38 21 19 57.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3325.html
Gefördert werden Maßnahmen, die geeignet sind, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Bildungsforschenden in Deutschland mit Bildungsforschenden in der EU unter Einbezug weiterer Akteure des Bildungswesens zu stärken. Die Beteiligung von internationalen Partnern außerhalb der EU ist möglich. Dazu gehören auch Maßnahmen, die der Anbahnung von gemeinsamen Forschungsaktivitäten dienen. Die Förderung der Forschungsaktivitäten ist nicht Gegenstand dieser Förderung. Die Maßnahmen sollen darauf angelegt sein, den Austausch in einem Themenfeld über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren systematisch voranzubringen. Das beinhaltet die Bündelung und Durchführung von verschiedenen Aktivitäten, die strategisch angelegt sind und einander sinnvoll ergänzen.
Thematisch sollen sich die Maßnahmen in den Handlungsfeldern des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung bewegen. Diese sind:
o Chancengerechtigkeit in der Bildung verbessern - individuelle Potenziale erkennen und fördern;
o mit Vielfalt umgehen und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken;
o Qualität im Bildungswesen fördern;
o technologisch-pädagogische Entwicklungen im Bildungsgeschehen gestalten und nutzen.
Folgende inhaltliche Ausrichtungen der Aktivitäten sind möglich:
o Erkenntnisfortschritt und -austausch in einem der Handlungsfelder systematisch voranbringen;
o Agenda für eine zukunftsfähige Ausrichtung der europäischen Bildungsforschung entwickeln;
o Fragen des Transfers und der Wissenschafts-Praxis-Kooperation zur Verbesserung der Nutzbarkeit von Forschungserkenntnissen in der Praxis auf Ebene der EU und im Vergleich der Mitgliedsländer untereinander bearbeiten.
Folgende Aktivitäten stehen als Beispiel:
o Aufbau und Verstetigung von Netzwerken und Expertinnenzirkeln/Expertenzirkeln auf EU-Ebene:
Gefördert werden Aktivitäten in einem Netzwerk, die darauf angelegt sind, den inhaltlichen Austausch in einem Themenfeld voranzubringen und nachhaltige Vernetzungsstrukturen, unter Einbezug des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu bilden.
o Durchführung von (forschungsbegleitenden) Austauschformaten:
Gefördert werden Veranstaltungsreihen, Gastaufenthalte, Mentoring etc., die auf die EU-weite Diskussion von -Ergebnissen europäischer Bildungsforschung abzielen.
o Anschubmaßnahmen und Unterstützungsmaßnahmen:
zur Entwicklung von Forschungsthemen (Hot Topics):
Gefördert werden Anschubmaßnahmen und Unterstützungsmaßnahmen, die eine Ausarbeitung von Themen ermöglichen und begleiten, wie etwa kurzzeitige Finanzierung von Personen für die Mitarbeit bei der Ausarbeitung, Auslandsaufenthalte/Gastaufenthalte und länderübergreifende Mentoringprogramme (insbesondere für den wissenschaftlichen Nachwuchs, d. h. Promovierende und Postdoktorandinnen und Postdoktoranden) sowie die Organisation unterstützender Informations- und Beratungsangebote (z. B. unter Einbezug von Nationalen Kontaktstellen, Forschungsreferentinnen und Forschungsreferenten/Funding Advisors);
und zur Nutzbarmachung von Forschungserkenntnissen:
Gefördert werden Aktivitäten, die den EU-weiten Austausch zu Fragen der Wissenschafts-Praxis-Kooperation, des Transfers und der Dissemination von Forschungsergebnissen befördern und begleiten.
Die inhaltliche Ausrichtung der oben genannten Aktivitäten erfordert in der Regel eine interdisziplinäre Zugangsweise. Daher sind interdisziplinär angelegte Netzwerke ausdrücklich erwünscht. Neben den klassischen Bezugsdisziplinen der Bildungsforschung wie Erziehungswissenschaft, Fachdidaktik, Soziologie, Psychologie, Sprachwissenschaft und Ökonomie können auch weitere Disziplinen beteiligt sein.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige nichtwirtschaftliche Einrichtungen mit Bezug zur Bildungsforschung
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger - Bereich Bildung, Gender; Abteilung empirische Bildungsforschung
Postadresse:
Heinrich-Konen-Straße 1,53227 Bonn
Fachliche Ansprechpartnerin/Erstkontakt für diese Bekanntmachung:
Frau Dr. Éva Feig (Eva.Feig@dlr.de); Telefon +49 2 28/38 21 10 68;
Administrative Ansprechpartnerin:
Frau Annette Altmeppen (Annette.Altmeppen@dlr.de); Telefon +49 2 28/38 21 19 57.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3325.html