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Roboter für Assistenzfunktionen: Interaktion in der Praxis

Termin:
31.03.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das BMBF fördert mit der Bekanntmachungsreihe ,,Roboter für Assistenzfunktionen" die sukzessive Entwicklung von interaktionsfähigen Assistenzrobotern. Interaktionsfähigkeit ist die Grundvoraussetzung für einen breiten Einsatz von Robotersystemen im Alltag. Dies bedeutet, dass zu den klassischen Eigenschaften von Robotern wie Präzision, Schnelligkeit und Kraft im Sinne einer gelingenden Interaktion künftig wesentliche Erfolgsfaktoren wie Intelligenz, Anpassungsfähigkeit und Feinfühligkeit hinzukommen. Praxistaugliche interaktionsfähige Assistenzroboter bieten auch in den Bereichen Wohnen, Haushalt, Gesundheit, Kommunikation und Dienstleistung erhebliche Innovationspotenziale.
Der hier vorliegende dritte Förderschwerpunkt adressiert das Thema ,,Interaktion in der Praxis".
Der Praxiseinsatz eines Assistenzroboters umfasst den Einsatz in alltäglichen Situationen, also in einem natürlichen Umfeld und über einen langen Zeitraum. In der vorliegenden Bekanntmachung sollen existierende Assistenzroboter unter realen Bedingungen erprobt werden, um interaktionsspezifische Forschungsfragen zu adressieren. Im Ergebnis sollen strukturierte Erfahrungen mit der Anwendung von Assistenzrobotik, die Aufschluss über Machbarkeit und Wirkung in realen Nutzungskontexten geben, vorliegen. Praxisnahe Erprobungen müssen über Tests in Laboren und geschlossenen Testfeldern hinausgehen.
Gefördert wird die Planung, der Aufbau und Betrieb von Kompetenzzentren für interaktive Assistenzrobotik, die ¬existierende Assistenzroboter in praxisnahen nichtindustriellen Anwendungsszenarien erproben und dabei aktuell ¬implementierte Interaktionsstrategien auf ihre Wirkmechanismen untersuchen, aufgreifen, intelligent kombinieren und weiterentwickeln. Ein Kompetenzzentrum soll über explizite Erfahrung in der Anwendungsdomäne verfügen und in der Lage sein, diese zu operationalisieren. Weiterhin sollten einschlägige Erfahrungen im Umgang und Betrieb von robotischen Systemen vorhanden sein.
Die im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten Kompetenzzentren sollen sich mit ,,Gesamtsystemen in definierten Anwendungsdomänen" auseinandersetzen. Die Kompetenzzentren zeichnen sich durch Qualifikationen in den Feldern Usability und Interaktionsforschung sowie durch die Beteiligung von technischen und sozialwissenschaftlichen Partnern aus.
Die Förderrichtlinie ist in zwei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert, für die unterschiedliche Anforderungen gelten. Nur Projekte, die in der ersten Phase gefördert werden, können sich für eine Förderung in der zweiten Phase bewerben.
Phase 1: Konzeptphase
Auf Grund der komplexen Anforderung an die Kompetenzzentren im Hinblick auf den Zugang zu Assistenzrobotern und die interdisziplinäre Zusammenarbeit werden zunächst Projekte gefördert, mit dem Ziel der Konzeption bzw. einer Machbarkeitsstudie eines Kompetenzzentrums in einer definierten Anwendungsdomäne. In der ersten Phase werden die als vielversprechend bewerteten Kurzkonzepte konkretisiert. Dazu zählen u. a. Arbeiten in den folgenden Bereichen:
o Spezifizierung der Anwendungsdomäne und relevanter Forschungsfragen,
o ein zielführendes wissenschaftliches Vorgehen erarbeiten,
o geeignete Projektpartner identifizieren und in das Konzept integrieren,
o existierende Assistenzroboter für die zu untersuchende Anwendung identifizieren und in geeigneter Weise einbinden,
o Akquise und Konzept zur Gewinnung und Einbindung von Anwenderinnen und Anwendern,
o Machbarkeitsuntersuchung und Erfolgsbewertung durchzuführen,
o Verwertungskonzept/Geschäftsmodell im Anschluss an die Förderung erarbeiten.
Ausschließlich die in dieser Phase geförderten Projekte erhalten die Gelegenheit, sich für die zweite Phase zu bewerben.
Es ist die Förderung von bis zu 15 Projekten mit einer Laufzeit von sechs Monaten und einer Fördersumme von bis zu 50 000 Euro vorgesehen.
Phase 2: Umsetzungsphase (zur Konzeptrealisierung)
Zum Ende der Laufzeit der Projekte in Phase 1 soll die Ausarbeitung umfangreicher Machbarkeitsstudien erfolgen, welche die Realisierung der Ideen nachvollziehbar darstellen. Auf dieser Basis kann in der Phase 2 die konkrete Umsetzung der durch die Machbarkeitsstudien identifizierten Lösungen gefördert werden.
Es ist die Förderung von bis zu drei Projekten mit einer Fördersumme von bis zu 4 Mio. Euro vorgesehen. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel drei Jahre.
Maximal ein Projekt kann bei positiver Zwischenevaluation eine Verlängerung um zwei Jahre erhalten. Die Auswahl erfolgt auf Basis vorher definierter Kriterien. Dadurch wird der Wettbewerb zwischen den Kompetenzzentren gefördert. Die zusätzliche Fördersumme liegt im Fall einer Verlängerung bei maximal 2 Mio. Euro und soll der Verbesserung des Transfers dienen.
Die Förderrichtlinie ist in zwei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert, für die unterschiedliche Anforderungen gelten. Nur Projekte, die in der ersten Phase gefördert werden, können sich für eine Förderung in der zweiten Phase bewerben.
Phase 1: Konzeptphase
Auf Grund der komplexen Anforderung an die Kompetenzzentren im Hinblick auf den Zugang zu Assistenzrobotern und die interdisziplinäre Zusammenarbeit werden zunächst Projekte gefördert, mit dem Ziel der Konzeption bzw. einer Machbarkeitsstudie eines Kompetenzzentrums in einer definierten Anwendungsdomäne. In der ersten Phase werden die als vielversprechend bewerteten Kurzkonzepte konkretisiert. Dazu zählen u. a. Arbeiten in den folgenden Bereichen:
o Spezifizierung der Anwendungsdomäne und relevanter Forschungsfragen,
o ein zielführendes wissenschaftliches Vorgehen erarbeiten,
o geeignete Projektpartner identifizieren und in das Konzept integrieren,
o existierende Assistenzroboter für die zu untersuchende Anwendung identifizieren und in geeigneter Weise einbinden,
o Akquise und Konzept zur Gewinnung und Einbindung von Anwenderinnen und Anwendern,
o Machbarkeitsuntersuchung und Erfolgsbewertung durchzuführen,
o Verwertungskonzept/Geschäftsmodell im Anschluss an die Förderung erarbeiten.
Ausschließlich die in dieser Phase geförderten Projekte erhalten die Gelegenheit, sich für die zweite Phase zu bewerben.
Es ist die Förderung von bis zu 15 Projekten mit einer Laufzeit von sechs Monaten und einer Fördersumme von bis zu 50 000 Euro vorgesehen.
Phase 2: Umsetzungsphase (zur Konzeptrealisierung)
Zum Ende der Laufzeit der Projekte in Phase 1 soll die Ausarbeitung umfangreicher Machbarkeitsstudien erfolgen, welche die Realisierung der Ideen nachvollziehbar darstellen. Auf dieser Basis kann in der Phase 2 die konkrete Umsetzung der durch die Machbarkeitsstudien identifizierten Lösungen gefördert werden.
Es ist die Förderung von bis zu drei Projekten mit einer Fördersumme von bis zu 4 Mio. Euro vorgesehen. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel drei Jahre.
Maximal ein Projekt kann bei positiver Zwischenevaluation eine Verlängerung um zwei Jahre erhalten. Die Auswahl erfolgt auf Basis vorher definierter Kriterien. Dadurch wird der Wettbewerb zwischen den Kompetenzzentren gefördert. Die zusätzliche Fördersumme liegt im Fall einer Verlängerung bei maximal 2 Mio. Euro und soll der Verbesserung des Transfers dienen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.
Phase 1: Konzeptphase
Für insgesamt bis zu 15 Einzelvorhaben werden in Phase 1 jeweils bis zu 50 000 Euro für eine Laufzeit von sechs Monaten vorgesehen. Zuwendungsfähig für die Machbarkeitsstudien sowie zur Vernetzung der beteiligten Akteure sind Personal- und Sachausgaben.
Phase 2: Umsetzungsphase
Gefördert wird die Realisierung von bis zu drei der in Phase 1 entwickelten Konzepte auf Basis der Machbarkeitsstudien mit jeweils bis zu 4 Mio. Euro. Die Förderdauer beträgt in der Regel zunächst drei Jahre. Im Rahmen einer Zwischenevaluation werden alle geförderten Kompetenzzentren bewertet. Das erfolgreichste Projekt kann eine Verlängerung der Förderdauer um weitere zwei Jahre beantragen. Die Auswahl erfolgt auf Basis vorher definierter Kriterien. Die zusätzliche Fördersumme liegt im Fall einer Verlängerung bei maximal 2 Mio. Euro.
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger ,,Mensch-Technik-Interaktion"
Steinplatz 1, 10623 Berlin
Telefon: 0 30/31 00 78-55 12
Internet:
Ansprechpartner: Tobias Schulz, Christian Schulz

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2829.html
http://www.technik-zum-menschen-bringen.de