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Programm Zukunft gestalten - Geisteswissenschaftliche Spitzenforschung - Käte Hamburger Kollegs

Termin:
15.01.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Käte Hamburger Kollegs sollen zur Weiterentwicklung der Strukturen für geisteswissenschaftliche Forschung sowie deren Vernetzung beitragen und die weltweite Sichtbarkeit der geisteswissenschaftlichen Forschung in Deutschland erhöhen. Zugleich sollen mit den Käte Hamburger Kollegs die für Deutschland wichtigen Beziehungen der geisteswissenschaftlichen Forschung zu exzellenten Forschungszentren, Universitäten und Akademien in Europa und der Welt intensiviert werden.
Mit dem aktuellen Förderangebot können bis zu zehn Käte Hamburger Kollegs realisiert werden, die von einem internationalen Begutachtungsgremium ausgewählt werden. Sechs bis sieben dieser Kollegs sollen einer originär geisteswissenschaftlichen Themensetzung folgen. Weitere drei bis vier Kollegs sollen geisteswissenschaftliche Forschung in Zusammenarbeit mit den Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften betreiben.
Die vorliegende Bekanntmachung besteht aus zwei Förderlinien. Das BMBF möchte zum einen Kollegs fördern, die eine geisteswissenschaftliche Themensetzung aufweisen (siehe Förderlinie I), zum anderen Kollegs, die eine dezidierte Zusammenarbeit der Geisteswissenschaften mit den Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften bei der Bearbeitung einer originär geisteswissenschaftlichen Fragestellung ermöglichen (siehe Förderlinie II).

Förderlinie I - Geisteswissenschaftliche Forschung: Interdisziplinäre Forschung in den Geisteswissenschaften zu innovativen Fragestellungen.

Förderlinie II - Transdisziplinäre Forschung: geisteswissenschaftliche Fragestellungen in der Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften.

Zur Konzeption der Käte Hamburger Kollegs
Die Käte Hamburger Kollegs sollen herausragenden Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern an deutschen Universitäten bzw. Hochschulen die Möglichkeit geben,
o eine international sichtbare und wirksame Schwerpunktbildung der deutschen Geisteswissenschaften an den Universitäten bzw. Hochschulen voranzutreiben und die Verbindungen zu ausländischen Forschungsschwerpunkten und exzellenten Einrichtungen zu stärken,
o durch weitgehende Freistellung von universitären Verpflichtungen wissenschaftlichen Freiraum für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen, um selbstgewählte Forschungsfragen entwickeln und ihnen nachgehen zu können,
o eine Lerngemeinschaft zu bilden, die durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen die eigenen Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand stellt,
o internationale Fachkolleginnen und -kollegen in ihre Forschungsarbeiten an deutschen Universitäten bzw. Hochschulen einzubeziehen,
o die geisteswissenschaftlichen Methoden - auch vergleichender, interdisziplinärer und transdisziplinärer Forschung - weiterzuentwickeln,
o Graduierte nach der Dissertation (Postdocs) an internationale Spitzenforschung heranzuführen und in
Netzwerke zu integrieren.
Internationalität wird als Programm der Kollegs verstanden, das weit über die Internationalität der eingeladenen Fellows hinausgeht: Den programmatischen Mittelpunkt des Kollegs bildet eine Fragestellung oder ein Problem, das eine internationale oder vergleichende Forschungsperspektive erfordert und innerhalb einer internationalen Forschungscommunity eine besondere Chance der Reflexion bietet.
Die Kollegs sollen einen Gesprächsraum eröffnen. Sie können großformatige und planbare Forschungsprozesse, für die es bewährte Förderinstrumente wie Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereiche gibt, nicht ersetzen, sondern ergänzen diese. In den Kollegs soll einem kleinen Direktorenteam (maximal zwei Personen) bzw. einer herausragenden Wissenschaftlerin/einem herausragenden Wissenschaftler frei verfügbare Forschungszeit gegeben werden, verbunden mit der Möglichkeit, an ihrem Ort nationale und internationale Forschungspartner auf Zeit für das Kolleg zu gewinnen. Mit diesem Angebot wird die Erwartung verbunden, dass die Konzeption des Kollegs zugleich
o Fortschritte bei der interdisziplinären und transdisziplinären Kooperation vor Ort,
o Fortschritte bei der internationalen Kooperation der Fächer sowie
o Fortschritte bei der strukturellen Stärkung der Geisteswissenschaften an der ausführenden Hochschule möglich macht.

Funktionsweise
Die Käte Hamburger Kollegs wollen wissenschaftliche Freiräume schaffen - als Orte des persönlichen Austauschs und der Entwicklung von Ideen in einem anregenden Forschungsumfeld. Herausragende Forscherpersönlichkeiten sollen Zeit und Ressourcen zur Einladung von Fellows (mehrheitlich aus dem Ausland) sowie eine kleine personelle und sachliche Infrastruktur erhalten, um in ihrem Umfeld, in ihrer Universität einen Gesprächs- und Arbeitsraum zu schaffen, in dem sie - von Verpflichtungen in Lehre und Administration weitgehend befreit - auf ihrem Forschungsgebiet den internationalen wissenschaftlichen Austausch vorantreiben können.
Ein Käte Hamburger Kolleg ist als Ort der persönlichen wissenschaftlichen Begegnung gedacht. Es basiert einerseits auf dem Ortsprinzip und ermöglicht so die direkte Kommunikation der Fellows miteinander. Andererseits entwickelt das Kolleg Attraktion und Strahlkraft in Richtung Ausland. Vergleichbar mit einem ,,Think-and-do-Tank" sollen im Kolleg neue Fragestellungen und Themen in international (kultur-)vergleichender Perspektive und ausgehend von den Herangehensweisen und Methoden verschiedener Wissenskulturen gedacht sowie die personenbezogene Zusammenarbeit gefördert werden. Überraschende Ideen entstehen auch und insbesondere durch die Perspektive ,,von außen", indem ausländische Fellows beteiligt werden und durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen eigene Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand gestellt werden. Gewünscht wird, dass das Kolleg in seiner wissenschaftlichen Ausrichtung einem Konzept von gesellschaftlich engagierten Geisteswissenschaften folgt, im Sinne des aktuellen BMBF-Rahmenprogramms (2019 bis 2025) für die Geistes- und Sozialwissenschaften ,,Zukunft gestalten". Dazu gehören die Öffnung der Geisteswissenschaften gegenüber anderen Disziplinen und Sichtweisen sowie der Transfer der Forschung in die Öffentlichkeit.
Das geisteswissenschaftliche Programm (= Forschungsfragestellung) des Käte Hamburger Kollegs wird von den Antragstellenden selbst gewählt und formuliert. Es sollte geeignet sein, vorhandene Stärken der Universität bzw. Hochschule sowie individuelle Forschungsideen aufzugreifen, um zur geisteswissenschaftlichen Profil- und Strukturbildung der Universität bzw. Hochschule insgesamt beizutragen. Vom Kolleg wird erwartet, dass es sich im örtlichen Kontext sowie im nationalen Rahmen einbringt und über geeignete Maßnahmen des Transfers und der Öffentlichkeitsarbeit Forschungsfragen und -ergebnisse auch in einen breiteren öffentlichen Diskurs einspeist. Es entscheidet selbst, in welchem Umfang und durch welche Formen (z. B. Gesprächs- oder Veranstaltungsreihen, Sommerschulen, Aufnahme nationaler Gäste aus anderen Programmen, Anstoß und Betreuung von weiteren Drittmittelprojekten für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler etc.) dies realisiert wird.
Die wissenschaftliche Arbeit des Kollegs wird von einem fachlichen Beirat begleitet. Er leistet einen zentralen Beitrag zur kontinuierlichen wissenschaftlichen Qualitätssicherung des Kollegs und berät u. a. bei der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Arbeit, bei der strategischen Ausrichtung, bei der Aufnahme von Kooperationen, beim Transfer und insbesondere bei der Fellowauswahl. Bei der Besetzung des Beirats ist grundsätzlich auf ein möglichst ausgeglichenes Geschlechterverhältnis und die Beteiligung von noch im aktiven Berufsleben stehenden Personen zu achten. Für die Förderlinie II ist besonderes Gewicht auf eine breitgefächerte interdisziplinäre Besetzung des Beirats zu legen. Die Leitung des Kollegs legt dem Beirat mindestens einmal im Jahr bei einem Beiratstreffen einen Bericht über die Arbeit des Kollegs vor.

Administrativer Rahmen
Eine Direktorin bzw. ein Direktor oder ein Direktoren-Team von zwei herausragenden Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern bildet die Leitung des Käte Hamburger Kollegs. Die Zuwendung ermöglicht der Universität eine Freistellung von bis zu zwei Personen auf Zeit durch Finanzierung ihrer jeweiligen Vertretungen. Die Freistellungen können je nach Programm des Kollegs flexibel gehandhabt werden, wobei allerdings eine Person über den gesamten Förderzeitraum von zunächst vier Jahren die Kontinuität der Kollegleitung gewährleisten muss.
Bei den Kollegs der Förderlinie II kann das Direktorium bei einer Doppelspitze aus je einer Vertreterin/einem Vertreter der beiden beteiligten Disziplinen stammen. Es muss eine Vertreterin/ein Vertreter aus den Geisteswissenschaften im Direktorium sein.
Die Leitung des Kollegs erhält mit der Zuwendung die Möglichkeit, jährlich fünf bis zehn Fellows ihrer Wahl - mehrheitlich aus dem Ausland - an das Kolleg zu berufen. Für die Fellows wird die Vertretung an der Heimathochschule für die Dauer des Aufenthalts finanziert, bzw. sie erhalten Stipendien. Als Regelaufenthaltsdauer hat sich ein Jahr bewährt; es sind aber grundsätzlich auch Aufenthalte unterschiedlicher Dauer möglich. Im Interesse der Kontinuität und Vertiefung der Arbeitsbeziehungen sollten jedoch längerfristige Fellowships den Kern bilden. Bei der Auswahl der Fellows liegt es im Ermessensspielraum der Leitung des Kollegs, eine produktive Mischung jüngerer (Postdocs) und erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einzuladen. Für die Leitung wie für die Fellows gilt, dass die Förderung in die Zeit ihres aktiven Berufslebens fallen sollte. Im Falle eines altersbedingt notwendigen Wechsels in der Leitung sollte die Kontinuität gewährleistet sein.
Die Arbeit des Kollegs wird durch einen Servicestab gestaltet und unterstützt, der je nach Größe des Kollegs bis zu sieben Stellen (VZÄ) umfassen kann. Teil des Servicestabs können sein:
o eine Geschäftsführerin/ein Geschäftsführer zur Erfüllung der administrativen Aufgaben;
o ein bis zwei wissenschaftliche Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren zur Unterstützung des Direktoriums;
o Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die neben eigener Forschungsarbeit im Rahmen des Kollegprogramms folgende Aufgaben übernehmen: Unterstützung der Leitung in fachlichen und organisatorischen Fragen, Organisation des Kollegalltags, Betreuung der Fellows, Beschaffung von Literatur sowie Pflege des akademischen Lebens).
Eigenleistungen der Hochschule schmälern dieses Kontingent nicht.
Stellung in der Hochschule
Die Käte Hamburger Kollegs sollen als Freiräume geisteswissenschaftlicher Spitzenforschung innerhalb der Universität bzw. Hochschule errichtet werden. Sie brauchen für ihre Wirksamkeit eine gewisse administrative Selbstständigkeit, z. B. als zentrale Einrichtung der Universität bzw. Hochschule, die dem Rektorat unmittelbar untersteht, oder angehängt an den Stab des Präsidenten. Das Kolleg entscheidet selbstständig über die finanziellen Mittel, Einstellungen sowie Einladungen von Fellows, unter Berücksichtigung des geltenden Zuwendungsrechts, der jeweils aktuellen FAQ (siehe Nummer 5) sowie der Regularien der jeweiligen Universität bzw. Hochschule.
Das Programm des Kollegs soll mit der Entwicklungsperspektive der Universität bzw. Hochschule in Einklang stehen. Die Einrichtungen sollten sich auch nach außen sichtbar für das Kolleg engagieren. Vorausgesetzt wird die Bereitstellung von Räumen für das Kolleg sowie Unterstützung bei der Unterbringung der Fellows bzw. Gäste. Weiterhin wünschenswert sind Formen der Unterstützung wie Kooperationen bei interdisziplinärer/transdisziplinärer Zusammenarbeit, Möglichkeiten der Verbindung von Wissenschaft und Praxis (z. B. in Reallaboren, Pilotprojekten mit Einbezug von Praxispartnern oder Citizen-Science-Projekten), bevorzugte Gewährung von Forschungsfreisemestern oder Reduktionen des Lehrdeputats von weiteren beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der jeweiligen Universität sowie personelle Unterstützung im administrativen Bereich. Für die Kollegs der Förderlinie II sind darüber hinaus konkrete Unterstützungsangebote für die Zusammenarbeit über Fakultätsgrenzen, gegebenenfalls auch im regionalen Verbund zweier Hochschulen (ausschließlich Förderlinie II), zu schaffen.
Vom Käte Hamburger Kolleg wird erwartet, dass es der Universität bzw. Hochschule ein Lehrangebot macht. Auf diese Weise können Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die in der Regel eine Bereicherung für die Universität darstellen, besonders gut integriert werden, in ihrem Wirken an der Einrichtung Sichtbarkeit erlangen und den Wissenstransfer befördern.
Zudem wird erwartet, dass die Hochschule das Käte Hamburger Kolleg mit einem erkennbaren Eigenanteil unterstützt.
Besondere Anforderungen an die Sichtbarkeit werden an die Kollegs der Förderlinie II gestellt. Sie haben aufgrund der hohen Anforderungen an die Organisation einer inter- bzw. transdisziplinären Zusammenarbeit auf Augenhöhe einen Pilotcharakter. Ihre Ergebnisse sollen daher an der Hochschule und - entsprechend der Ausrichtung des Kollegs - auch in der Breite der Gesellschaft wahrnehmbar sein. Formate könnten hier z. B. die gemeinsame Lehre bzw. interdisziplinäre Lehrangebote in der Graduiertenausbildung sowie interdisziplinäre Ringvorlesungen oder Summer Schools sein.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Ansprechpartnerinnen sind:
Dr. Kerstin Lutteropp, Telefon: 02 28/38 21-16 42, E-Mail: kerstin.lutteropp@dlr.de
Dr. Claudia Hauser, Telefon: 02 28/38 21-18 42, E-Mail: claudia.hauser@dlr.de

Das Antragsverfahren ist zweistufig und findet unter Einbezug internationaler Gutachterinnen und Gutachter statt. Das Verfahren ist zudem offen und kompetitiv.
Bei Verbundprojekten (nur bei Förderlinie II möglich) sind Skizzen und Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 15. Januar 2020 formlose, begutachtungsfähige Projektskizzen in schriftlicher sowie elektronischer Form über das Internetportal vorzulegen.
Diese Bekanntmachung wird zu zwei weiteren Terminen geöffnet:
1. April 2021 - Vorlage der Projektskizzen bis spätestens 17. Januar 2022,
1. April 2023 - Vorlage der Projektskizzen bis spätestens 15. Januar 2024.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2386.html