« Förderinformationen
Prädiagnostischen Störungen physiologischer Systeme mit neurodegenerativen Erkrankungen im Rahmen des European Joint Programme - Neurodegenerative Disease Research (JPND)
Aktualität:
bis 30.04.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die Erkennung, die Bestimmung und das Verständnis früher Indikatoren einer sich entwickelnden neurodegenerativen Erkrankung zu verbessern, um hierdurch die Entwicklung neuer Diagnose- oder Therapieansätze voranzutreiben. Zu diesem Zweck sollen transnationale Forschungsvorhaben gefördert werden, die durch die Zusammenarbeit von verschiedenen Disziplinen den Fortschritt in diesen Bereichen weiter beschleunigen. Die Ergebnisse jedes einzelnen Forschungsvorhabens sollen in mindestens einer Veröffentlichung publiziert oder patentiert werden, um so zu der Zielerreichung der Fördermaßnahme beizutragen.
Es soll eine begrenzte Anzahl ambitionierter, innovativer, multinationaler und multidisziplinärer Verbundvorhaben gefördert werden, die sich mit der Erkennung und der Untersuchung physiologischer Veränderungen und entsprechender Biomarker in Verbindung mit einer sich entwickelnden neurodegenerativen Erkrankung beschäftigen. Hierdurch soll das Verständnis der zugrunde liegenden zellulären, metabolischen, entzündlichen oder sonstigen systemischen Prozesse verbessert werden.
Die Verbundvorhaben müssen eine oder mehrere der folgenden neurodegenerativen Erkrankungen umfassen:
o Alzheimer-Erkrankung und andere Demenzen;
o Parkinson und mit Parkinson verwandte Erkrankungen;
o Prionenerkrankungen;
o Motoneuronerkrankungen;
o Huntington-Krankheit;
o Spinozerebelläre Ataxie (SCA);
o Spinale Muskelatrophie (SMA).
Vorhaben können unter anderem folgende Forschungsansätze beinhalten:
o Nachweise des Zusammenhangs zwischen frühen neurodegenerativen Prozessen und physiologischen Störungen, z. B. durch Auswertung bestehender Kohorten- oder Längsschnittdaten;
o Anwendung modernster Methoden oder Technologien zur verbesserten Erkennung früher Symptome, beispielsweise durch Einbindung geeigneter Biomarker sowie durch Verbesserung der Empfindlichkeit, der Spezifität und der Verlässlichkeit der zugrunde liegenden Messverfahren;
o Studien an Menschen oder Tieren zur Entschlüsselung neurodegenerativer Prozesse, die frühe physiologische Symptome verursachen, etwa auf neuropathologischer, zellulärer, synaptischer, metabolischer oder entzündlicher Ebene;
o Anwendung digitaler Technologien zur Verknüpfung von Symptomen mit neurodegenerativ bedingten physiolo¬gischen Veränderungen, z. B. durch Kombination von klinischen, neurophysiologischen, biochemischen, bildgebenden und psychologischen Daten;
o Korrelierung mutmaßlicher Erkrankungsanzeichen und physiologischer Störungen durch Anwendung von Heimüberwachungs- und tragbaren Geräten, einschließlich drahtloser Sensoren zur Patientenüberwachung.
Antragstellende sollen, wo dies angebracht ist, sozioökonomische Faktoren, Genderaspekte oder mögliche Komorbiditäten bei der Ausarbeitung der Forschungshypothesen, der Forschungsziele und des Arbeitsplans einbeziehen.
Patientenorientierte Forschung erfordert die aktive Beteiligung von Betroffenen. Vorhaben, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie finanziert werden sollen, müssen daher Patienten, Pflegepersonen und die Öffentlichkeit angemessen einbeziehen. Es wird erwartet, dass die geförderten Verbünde partizipatorische Ansätze in jedes Stadium des Forschungsprozesses integrieren, sofern dies angebracht ist. Dies schließt auch die Ausarbeitung des Verbundvorhabens ein. Es muss beschrieben werden, auf welchen Ebenen des Forschungsprozesses Betroffene oder Betreuende beteiligt sein werden und welche Aufgaben sie übernehmen. Wenn möglich sollten Betroffenenvertretungen aus jedem der am Konsortium beteiligten Länder konsultiert werden.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Ansprechpersonen sind:
Frau Dr. Sabrina Voß, Telefon: 02 28/38 21-21 11, E-Mail: jpnd@dlr.de
Frau Dr. Katrin Michel, Telefon: 02 28/38 21-21 11, E-Mail: jpnd@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3319.html
www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Es soll eine begrenzte Anzahl ambitionierter, innovativer, multinationaler und multidisziplinärer Verbundvorhaben gefördert werden, die sich mit der Erkennung und der Untersuchung physiologischer Veränderungen und entsprechender Biomarker in Verbindung mit einer sich entwickelnden neurodegenerativen Erkrankung beschäftigen. Hierdurch soll das Verständnis der zugrunde liegenden zellulären, metabolischen, entzündlichen oder sonstigen systemischen Prozesse verbessert werden.
Die Verbundvorhaben müssen eine oder mehrere der folgenden neurodegenerativen Erkrankungen umfassen:
o Alzheimer-Erkrankung und andere Demenzen;
o Parkinson und mit Parkinson verwandte Erkrankungen;
o Prionenerkrankungen;
o Motoneuronerkrankungen;
o Huntington-Krankheit;
o Spinozerebelläre Ataxie (SCA);
o Spinale Muskelatrophie (SMA).
Vorhaben können unter anderem folgende Forschungsansätze beinhalten:
o Nachweise des Zusammenhangs zwischen frühen neurodegenerativen Prozessen und physiologischen Störungen, z. B. durch Auswertung bestehender Kohorten- oder Längsschnittdaten;
o Anwendung modernster Methoden oder Technologien zur verbesserten Erkennung früher Symptome, beispielsweise durch Einbindung geeigneter Biomarker sowie durch Verbesserung der Empfindlichkeit, der Spezifität und der Verlässlichkeit der zugrunde liegenden Messverfahren;
o Studien an Menschen oder Tieren zur Entschlüsselung neurodegenerativer Prozesse, die frühe physiologische Symptome verursachen, etwa auf neuropathologischer, zellulärer, synaptischer, metabolischer oder entzündlicher Ebene;
o Anwendung digitaler Technologien zur Verknüpfung von Symptomen mit neurodegenerativ bedingten physiolo¬gischen Veränderungen, z. B. durch Kombination von klinischen, neurophysiologischen, biochemischen, bildgebenden und psychologischen Daten;
o Korrelierung mutmaßlicher Erkrankungsanzeichen und physiologischer Störungen durch Anwendung von Heimüberwachungs- und tragbaren Geräten, einschließlich drahtloser Sensoren zur Patientenüberwachung.
Antragstellende sollen, wo dies angebracht ist, sozioökonomische Faktoren, Genderaspekte oder mögliche Komorbiditäten bei der Ausarbeitung der Forschungshypothesen, der Forschungsziele und des Arbeitsplans einbeziehen.
Patientenorientierte Forschung erfordert die aktive Beteiligung von Betroffenen. Vorhaben, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie finanziert werden sollen, müssen daher Patienten, Pflegepersonen und die Öffentlichkeit angemessen einbeziehen. Es wird erwartet, dass die geförderten Verbünde partizipatorische Ansätze in jedes Stadium des Forschungsprozesses integrieren, sofern dies angebracht ist. Dies schließt auch die Ausarbeitung des Verbundvorhabens ein. Es muss beschrieben werden, auf welchen Ebenen des Forschungsprozesses Betroffene oder Betreuende beteiligt sein werden und welche Aufgaben sie übernehmen. Wenn möglich sollten Betroffenenvertretungen aus jedem der am Konsortium beteiligten Länder konsultiert werden.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Ansprechpersonen sind:
Frau Dr. Sabrina Voß, Telefon: 02 28/38 21-21 11, E-Mail: jpnd@dlr.de
Frau Dr. Katrin Michel, Telefon: 02 28/38 21-21 11, E-Mail: jpnd@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3319.html
www.gesundheitsforschung-bmbf.de