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Personalisierten Medizin - Entwicklung klinischer Unterstützungswerkzeuge zur Implementierung personalisierter Ansätze innerhalb des ERA-Netzes ,,ERA PerMed"

Aktualität:
bis 30.04.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Personalisierte Medizin (PM) bedeutet einen Paradigmenwechsel: Von einem generalisierten Behandlungsansatz für eine Krankheit hin zu einer auf die einzigartigen Eigenschaften einer Person ausgerichteten Strategie zur Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten. So stellt PM die Patientin und den Patienten in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung, mit dem Ziel eines optimierten Managements der Krankheit und/oder einer Prädisposition dafür. Jüngste Entwicklungen beispielsweise in folgenden Gebieten unterstützen diesen Ansatz:
Spezifischere diagnostische Tests, medizinische Bildgebung, Charakterisierung von Patienten-Phänotypen anhand von Biomarkern, Omics-Technologien, Data Mining, Analyse molekularer Signalübertragungswege, Verfügbarkeit von Exposom-, Lebensstil- und Umweltdaten sowie Informationen über das Ansprechen des Patienten auf die ¬Therapie, Mikrobiom-Charakterisierung, Echtzeit-Überwachung von Parametern der Pathogen-Wirt-Interaktion, ¬Compliance bei der Medikamenteneinnahme und Integration intelligenter Informationstechnologie.

Mit seinem vierten transnationalen Förderaufruf (nicht von der Europäischen Kommission kofinanziert) fördert ERA PerMed Forschungs- und Innovationsaktivitäten, die enge Verbindungen zwischen klinischer Forschung, Informatik/Medizininformatik und Forschung zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten (ELSA) im Bereich der PM herstellen. Dazu ist ein breites Spektrum multidisziplinärer Aktivitäten erforderlich, an denen sich verschiedene Akteure aus der akademischen Forschung, der klinischen/öffentlichen Gesundheitsforschung und private Partner wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) genauso wie politische Entscheidungsträger, Regulierungsbehörden, Einrichtungen zur Gesundheitstechnologiebewertung (HTA) sowie Patientinnen und Patienten bzw. deren Vertretungen beteiligen sollen.

Übergeordnetes Ziel ist die Verbesserung der Krankheitsprävention und des Krankheitsmanagements auf der Grundlage einer breiteren und effizienteren Charakterisierung und Definition der Patientenstratifizierung, der Diagnostik und maßgeschneiderter Behandlungs-/Präventionsprotokolle sowohl für Patienten als auch für Menschen mit einem Krankheitsrisiko. Relevante Zulassungsbehörden und die verschiedenen Schlüsselakteure entlang der Wertschöpfungskette sollten bereits in der Projektentwicklungsphase einbezogen werden, um den Übergang zwischen ersten Entdeckungen oder Erfindungen bis zum Marktzugang zu erleichtern.

Forschungsprojekte, die im Rahmen dieses Aufrufs eingereicht werden, sollen die Anwendbarkeit der Projektergebnisse in der klinischen Praxis demonstrieren und klinische Forschung mit den aktuellen Digitalisierungsmöglichkeiten verbinden. Dabei könnte es sich um die Entwicklung und Anwendung von klinischen Entscheidungsunterstützungswerkzeugen unter Einsatz von Methoden der künstlichen Intelligenz (KI), einschließlich Technologien des maschinellen Lernens handeln. Die klinische Relevanz des vorgeschlagenen PM-Ansatzes muss überzeugend nachgewiesen ¬werden. Darüber hinaus müssen die Anträge Forschungsarbeiten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten beinhalten. Die Einbindung von Partnern mit der entsprechenden Expertise in das Konsortium ist erforderlich.

Zusätzlich können die Projekte präklinische Forschung als Voraussetzung für die Umsetzung eines PM-Ansatzes in die klinische Praxis beinhalten. Eine mehrstufige gesundheitsökonomische Bewertung wird ebenfalls als wichtig für die Erleichterung der Umsetzung von PM-Ansätzen in die Gesundheitsversorgung erachtet und kann in den Arbeitsplan aufgenommen werden.
Forschungsprojekte zu allen Krankheitsbildern können gefördert werden.

Die gemeinsame transnationale Förderrichtlinie beinhaltet drei verschiedene Forschungsfelder, wobei die Forschungsfelder 1 und 3 jeweils zwei Module beinhalten.
Förderfähig durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind nur die Forschungsfelder bzw. Module 1B, 2 und 3B.

Forschungsfeld 1: Translation von Ergebnissen der Grundlagenforschung in die klinische Forschung und darüber hinaus
o Modul 1A: Präklinische Forschung;
o Modul 1B: Klinische Forschung.
Forschungsfeld 2: Daten und Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT)
o Hin zu einer Anwendung in der Gesundheitsversorgung
Forschungsfeld 3: Forschung für eine verantwortungsvolle Implementierung in der Gesundheitsversorgung:
o Modul 3A: Gesundheitsökonomische Forschung;
o Modul 3B: Ethische, rechtliche und soziale Aspekte.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn

Ansprechperson(en) für deutsche Antragstellende sind:
Frau Dr. Katja Kuhlmann, Telefon: 02 28/38 21 22 11, E-Mail: Katja.Kuhlmann@dlr.de
Frau Dr. Lorna Moll, Telefon: 02 28/38 21 22 11, E-Mail: Lorna.Moll@dlr.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3322.html
www.gesundheitsforschung-bmbf.de
https://www.icpermed.eu/