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FH-Personal - Zweite Bewilligungsrunde

Termin:
15.03.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden Maßnahmen zur Gewinnung und Entwicklung von Professorinnen und Professoren, die sich von einem entsprechenden tragfähigen hochschulspezifischen Konzept zur Gewinnung und Entwicklung professoralen Personals ableiten, das auch Elemente zur Nachwuchsbegleitung, -qualifizierung bzw. -bindung von Professorinnen und Professoren enthält. Die Fachhochschulen sind aufgefordert, auf Basis der im Rahmen einer belastbaren datengestützten Stärken-Schwächen-Analyse vor dem Hintergrund des fachlichen Umfelds und des regionalen Kontextes identifizierten Bedarfe und gesetzten Zielen passgenaue Vorgehensweisen zu entwerfen. Dies soll auch geschlechterspezifische Aspekte berücksichtigen. Gefördert werden auch innovative Modelle und Instrumente, die den besonderen Herausforderungen und Profilbildungschancen der jeweiligen Hochschule gerecht werden.

Die folgende Auflistung von Instrumenten soll mögliche Förderinhalte nur beispielhaft erläutern. Sie ist nicht als abschließende Aufzählung zu sehen, da das Programm ausdrücklich fach- bzw. standortspezifische Ansätze und Lösungen adressieren will.

Beispiele in diesem Sinne sind:
- Schwerpunktprofessuren
- Kooperative Promotionen/Promotionskollegs/Kooperationsplattformen
- Tandem-Programme
- Etablierung oder Ausbau von Vernetzungsstrukturen/Kooperationsplattformen
- Zielgruppenspezifisch werbende und imagebildende Maßnahmen

Des Weiteren könnten Förderanträge beispielsweise Maßnahmen zur Professionalisierung von Rekrutierungs¬prozessen und Berufungsverfahren sowie die Internationalisierung der Gewinnung professoralen Personals oder Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beinhalten, die über bereits vorhandene Strukturen und Ansätze hinausgehen.
Alle vorgenannten Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung. Grundlegender Ansatz des Programms ist, dass jede Hochschule ihre spezifischen Herausforderungen und Rahmenbedingungen aufgreift und hierfür - losgelöst von Beispielen - individuell Lösungswege entwickelt.

Antragsberechtigt sind Fachhochschulen in staatlicher Trägerschaft, einschließlich der Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts, sowie staatlich anerkannte Fachhochschulen, die staatlich refinanziert werden.

Eine Antragstellung ist nunmehr für die zweite von zwei Bewilligungsrunden in der Umsetzungsphase des Programms möglich.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich LGF5
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner:
Herr Dr. Bülent Genç
Telefon: 0 24 61/61-5265
E-Mail: ptj-fhpersonal@fz-juelich.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/09/2021-09-09-Bekanntmachung-FH-Personal.html