« Förderinformationen
Nachnutzung und Management von Forschungsdaten an Fachhochschulen
Termin:
15.03.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das BMBF fördert auf Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung Vorhaben zur Bedarfserhebung, Untersuchung und exemplarischen Erprobung oder Weiterentwicklung von generischen wie fachspezifischen Konzepten, um die Herausforderungen zum Forschungsdatenmanagement (FDM) an Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (FH/HAW) zu adressieren. Dabei werden FH/HAW, die gerade erst beginnen, sich mit dem Aufbau eines FDM auseinanderzusetzen, ebenso adressiert wie diejenigen Einrichtungen, die bereits erste Erfahrungen gesammelt und Strukturen aufgebaut haben. Den daraus folgenden unterschiedlichen Bedarfen - unter anderem das Anstoßen interner Prozesse und die Vernetzung in kleinen regionalen Verbünden einerseits und der Austausch und die Vernetzung mit größeren, fachspezifisch ausgerichteten Verbünden andererseits - soll mit dieser Förderrichtlinie gleichermaßen Rechnung getragen werden. Neben Projekten zum Aufbau von FDM-Strukturen sollen auch kurzfristige Maßnahmen gefördert werden, die in Form von Studien oder Analysen Bedarfe erheben und bisher vernachlässigte, aber für die Weiterentwicklung von FDM an FH/HAW relevante Querschnittsthemen analysieren.
Abhängig vom Ausgangspunkt der jeweiligen Einrichtung bei den FDM-Strukturen können Maßnahmen gefördert werden, die folgenden Zielen dienen:
(i) die Identifizierung fachhochschulspezifischer Bedarfe beim FDM,
(ii) die exemplarische Erprobung von FDM-Konzepten oder Prozessen an der jeweiligen FH/HAW und
(iii) der Auf- bzw. Ausbau kooperativer FDM-Strukturen und regionaler FDM-Netzwerke, bestehend beispielsweise aus verschiedenen Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen, um gemeinsame Dienste anzubieten.
Darüber hinaus müssen von den Antragstellenden zwingend Maßnahmen vorgesehen werden, die
(iv) der Verstetigung des FDM bzw. der Erarbeitung eines Konzepts zur Verstetigung des FDM über die Projektlaufzeit hinaus und
(v) der Dissemination bzw. der Erarbeitung eines Konzepts zur Dissemination dienen, damit die geförderten Modellprojekte in die Breite ausstrahlen können.
Die Projektarbeiten sollen auf bereits bestehenden Konzepten und unterstützenden Angeboten anderer Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufbauen.
Es können auch Vorhaben gefördert werden, die in Studien oder Analysen institutionenübergreifende Bedarfe erheben oder andere, im Kontext des Aufbaus und der Weiterentwicklung von FDM an FH/HAW relevante Themen analysieren. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen frühzeitig vorliegen und dazu dienen, den strukturellen Auf- und Ausbau von FDM an FH/HAW voranzutreiben. Der Fokus liegt dabei nicht auf der einzelnen Hochschule, sondern auf allen FH und/oder HAW oder bestimmten zu definierenden Gruppen von Hochschulen (z. B. Einrichtungen mit regionalen, thematischen oder methodischen Gemeinsamkeiten).
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Hochschule Geisenheim, die Berufsakademie Sachsen, die Duale Hochschule Thüringen sowie die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (in der die Hochschule Lausitz (FH) gemäß Artikel 1 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz aufgegangen ist).
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger ,,Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung"
Steinplatz 1
10623 Berlin
E-Mail: Forschungsdaten@vdivde-it.de
Telefon: 030/31 00 78-418 (montags bis freitags 10.00 bis 15.00 Uhr)
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/08/2021-08-17-Bekanntmachung-Fachhochschulen.html
www.vdivde-it.de
Abhängig vom Ausgangspunkt der jeweiligen Einrichtung bei den FDM-Strukturen können Maßnahmen gefördert werden, die folgenden Zielen dienen:
(i) die Identifizierung fachhochschulspezifischer Bedarfe beim FDM,
(ii) die exemplarische Erprobung von FDM-Konzepten oder Prozessen an der jeweiligen FH/HAW und
(iii) der Auf- bzw. Ausbau kooperativer FDM-Strukturen und regionaler FDM-Netzwerke, bestehend beispielsweise aus verschiedenen Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen, um gemeinsame Dienste anzubieten.
Darüber hinaus müssen von den Antragstellenden zwingend Maßnahmen vorgesehen werden, die
(iv) der Verstetigung des FDM bzw. der Erarbeitung eines Konzepts zur Verstetigung des FDM über die Projektlaufzeit hinaus und
(v) der Dissemination bzw. der Erarbeitung eines Konzepts zur Dissemination dienen, damit die geförderten Modellprojekte in die Breite ausstrahlen können.
Die Projektarbeiten sollen auf bereits bestehenden Konzepten und unterstützenden Angeboten anderer Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufbauen.
Es können auch Vorhaben gefördert werden, die in Studien oder Analysen institutionenübergreifende Bedarfe erheben oder andere, im Kontext des Aufbaus und der Weiterentwicklung von FDM an FH/HAW relevante Themen analysieren. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen frühzeitig vorliegen und dazu dienen, den strukturellen Auf- und Ausbau von FDM an FH/HAW voranzutreiben. Der Fokus liegt dabei nicht auf der einzelnen Hochschule, sondern auf allen FH und/oder HAW oder bestimmten zu definierenden Gruppen von Hochschulen (z. B. Einrichtungen mit regionalen, thematischen oder methodischen Gemeinsamkeiten).
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Hochschule Geisenheim, die Berufsakademie Sachsen, die Duale Hochschule Thüringen sowie die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (in der die Hochschule Lausitz (FH) gemäß Artikel 1 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz aufgegangen ist).
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger ,,Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung"
Steinplatz 1
10623 Berlin
E-Mail: Forschungsdaten@vdivde-it.de
Telefon: 030/31 00 78-418 (montags bis freitags 10.00 bis 15.00 Uhr)
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/08/2021-08-17-Bekanntmachung-Fachhochschulen.html
www.vdivde-it.de