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Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung

Termin:
30.06.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das BMBF hat mit Wirkung vom 6. Februar 2019 eine allgemeine Förderbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung veröffentlicht. In deren Folge werden spezifische Förderrichtlinien zu einzelnen Förderschwerpunkten des 7. Energieforschungsprogramms durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht, zu denen diese Förderrichtlinie zählt. Die Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem 7. Energieforschungsprogramm ,,Innovationen für die Energiewende" der Bundesregierung.

Gefördert werden grundlegende sowie anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten mit Bezug zur nuklearen Sicherheit insbesondere aus den folgenden Bereichen:

Strahlenforschung mit Fokus auf ionisierender Strahlung, insbesondere
o Strahlenbiologie, Strahlenepidemiologie, Strahlenphysik
o Strahlenrisikoanalyse, medizinischer Strahlenschutz
o Radioökologie-Strahlenmesstechnik, Strahlenschutz
o Materialrelevante Gebiete der Strahlenforschung
o Soziotechnische, transdisziplinäre Vorhaben mit Fragestellungen mit Bezug zur Strahlenforschung
o und verwandte Gebiete der Forschung

Entsorgungsforschung, insbesondere
o Materialien für Behälterwerkstoffe und Herstellungsverfahren
o Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Entsorgungsforschung
o Innovative Abfallbehandlung- und -konditionierung, insbesondere mit dem Ziel, die Menge an radioaktiven Stoffen zur Endlagerung zu reduzieren.
o Fragestellungen zur Zwischenlagerung
o und verwandte Gebiete der Forschung

Reaktorsicherheitsforschung mit Fokus auf noch nicht kommerzialisierte Reaktorkonzepte, insbesondere
o Konzepte kleiner, modularer Reaktoren mit vergleichsweise geringem radioaktivem Inventar (small modular ¬reactors)
o Salzschmelzreaktoren (wie den sog. dual fluid reactor)
o Weiterentwickelte Leichtwasserreaktoren der Generation 3+
o Sicherheitskonzeption und Betrachtung möglicher Störfälle bzw. Auswirkungen
o Einbezug von Querschnittstechnologien wie Wissensbasierten Entscheidungssystemen oder Künstlicher Intelligenz
o und verwandte Gebiete der Forschung

Ziel ist der Kompetenzerhalt an deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und in Unternehmen und Behörden. Die Nachwuchsförderung im Rahmen dieser Bekanntmachung soll insbesondere dem Erhalt und der Erweiterung von strahlenbiologischer und -physikalischer, sowie radiochemischer und kerntechnischer Kompetenz in Deutschland dienen.

Gefördert werden sollen in der Regel Verbundprojekte aus Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen, um so einen wirksamen Transfer von Forschungsergebnissen in innovative Dienstleistungen und Produkte einerseits und die Stärkung der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses andererseits zu erreichen. Die Integration von Maßnahmen zur Nachwuchsförderung wird erwartet. Die Förderung einer Nachwuchsgruppe ca. alle zwei Jahre ist vorgesehen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Kompetenzfeld Entsorgung
Karlsruher Institut für Technologie
Postfach 36 40
76021 Karlsruhe

Ansprechpartner ist
Dr. Horst Pitterich
Telefon: 0 721/608 25790
E-Mail: horst.pitterich@kit.edu

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/07/2021-07-29-Bekanntmachung-Zuwendungen-SiFo.html