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Nachwuchsakademie Versorgungsforschung
Termin:
03.08.2017
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich Versorgungsforschung startet im November 2017 nunmehr eine vierte von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingerichtete Nachwuchsakademie in Düsseldorf. In Deutschland gewinnt die Versorgungsforschung wissenschaftlich und gesundheitspolitisch immer mehr an Bedeutung, jedoch hat sie im internationalen Vergleich noch Nachholbedarf. Es fehlt insbesondere an einer ausreichenden Zahl an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, die wissenschaftlich initiierte und interessenunabhängige Projektideen entwickeln können und die ihr Forschungs- und Antragshandwerk so gut beherrschen, dass hieraus erkenntnisgenerierende Forschungsvorhaben resultieren.
Gegenstand der geplanten Nachwuchsakademie ist die Versorgungsforschung, und bezieht sich auf: ein besonderes Problemfeld als Gegenstand: die gesundheitliche beziehungsweise die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung, eine bestimmte Frageperspektive: Organisation, Regulierung und Verbesserung dieser Versorgung und ein multi- und transprofessionelles Praxisfeld: die wissenschaftlich fundierte Information und Beratung von Personen und Einrichtungen mit Steuerungsfunktionen im Gesundheitswesen.
Die Nachwuchsakademie besteht aus zwei Phasen.
Die erste Phase besteht aus zwei Workshops: einem eintägigen Anforderungsworkshop (21.11.2017 in Düsseldorf) und einer einwöchigen Nachwuchsakademie (05. Bis 09.03.2018 in Düsseldorf). Beide Veranstaltungen sind verpflichtend.
Die Kosten für die Teilnahme an der Nachwuchsakademie sowie für Unterkunft, Verpflegung und Anreise werden von der DFG übernommen. Der Selbstkostenanteil beträgt 100 Euro pro Person.
In der zweiten Phase reichen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Phase ihren im Rahmen der Nachwuchsakademie selbstständig ausgearbeiteten Forschungsantrag für eine Anschubfinanzierung bei der DFG ein. Mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und einem Fördervolumen von circa 65 000 Euro ermöglicht dieser Antrag die Durchführung von Pilotstudien und das Erbringen von Vorarbeiten mit dem Ziel, die Grundlage für ein umfangreicheres Folgeprojekt zu schaffen.
Die Nachwuchsakademie richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen Hochschulabschluss in Fächern mit Bezug zur Versorgungsforschung, zum Beispiel aus dem Bereich Medizin, Soziologie, Psychologie, Ökonomie, Politologie, Gesundheits- und Rehabilitationswissenschaften, Pflegewissenschaften und deren Promotion maximal fünf Jahre zurückliegt beziehungsweise die kurz vor Promotionsabschluss stehend, die ihre Habilitation noch nicht abgeschlossen haben und in eine versorgungswissenschaftlich aktive Arbeitsgruppe eingebunden sind. Des Weiteren muss mindestens eine Autorenschaft bei einer versorgungswissenschaftlichen Publikation vorliegen.
Anprechpartnerin bei fachlichen und organisatorischen Fragen zur Bewerbung ist die die Leiterin und Veranstalterin der Nachwuchsakademie:
Professorin Dr. Dr. Andrea Icks, MBA, Institut für Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie,
Universität Düsseldorf, andrea.icks@uni-duesseldorf.de
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/ausschreibungen/info_wissenschaft_17_28/index.html
Gegenstand der geplanten Nachwuchsakademie ist die Versorgungsforschung, und bezieht sich auf: ein besonderes Problemfeld als Gegenstand: die gesundheitliche beziehungsweise die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung, eine bestimmte Frageperspektive: Organisation, Regulierung und Verbesserung dieser Versorgung und ein multi- und transprofessionelles Praxisfeld: die wissenschaftlich fundierte Information und Beratung von Personen und Einrichtungen mit Steuerungsfunktionen im Gesundheitswesen.
Die Nachwuchsakademie besteht aus zwei Phasen.
Die erste Phase besteht aus zwei Workshops: einem eintägigen Anforderungsworkshop (21.11.2017 in Düsseldorf) und einer einwöchigen Nachwuchsakademie (05. Bis 09.03.2018 in Düsseldorf). Beide Veranstaltungen sind verpflichtend.
Die Kosten für die Teilnahme an der Nachwuchsakademie sowie für Unterkunft, Verpflegung und Anreise werden von der DFG übernommen. Der Selbstkostenanteil beträgt 100 Euro pro Person.
In der zweiten Phase reichen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Phase ihren im Rahmen der Nachwuchsakademie selbstständig ausgearbeiteten Forschungsantrag für eine Anschubfinanzierung bei der DFG ein. Mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und einem Fördervolumen von circa 65 000 Euro ermöglicht dieser Antrag die Durchführung von Pilotstudien und das Erbringen von Vorarbeiten mit dem Ziel, die Grundlage für ein umfangreicheres Folgeprojekt zu schaffen.
Die Nachwuchsakademie richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen Hochschulabschluss in Fächern mit Bezug zur Versorgungsforschung, zum Beispiel aus dem Bereich Medizin, Soziologie, Psychologie, Ökonomie, Politologie, Gesundheits- und Rehabilitationswissenschaften, Pflegewissenschaften und deren Promotion maximal fünf Jahre zurückliegt beziehungsweise die kurz vor Promotionsabschluss stehend, die ihre Habilitation noch nicht abgeschlossen haben und in eine versorgungswissenschaftlich aktive Arbeitsgruppe eingebunden sind. Des Weiteren muss mindestens eine Autorenschaft bei einer versorgungswissenschaftlichen Publikation vorliegen.
Anprechpartnerin bei fachlichen und organisatorischen Fragen zur Bewerbung ist die die Leiterin und Veranstalterin der Nachwuchsakademie:
Professorin Dr. Dr. Andrea Icks, MBA, Institut für Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie,
Universität Düsseldorf, andrea.icks@uni-duesseldorf.de
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/ausschreibungen/info_wissenschaft_17_28/index.html