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Nachwuchsakademie zu bildungsbezogener Integration

Termin:
31.05.2020
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) startet unter dem Thema Bedingungen und Prozesse bildungsbezogener Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund die fünfte Nachwuchsakademie im Bereich Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung. Ziel von Nachwuchsakademien ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem frühen Stadium ihrer Karriere bei der Ausarbeitung ihres ersten eigenen DFG-Antrags zu unterstützen und sie auf die eigenständige Durchführung von Forschungsprojekten vorzubereiten. Ferner sollen herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler möglichst frühzeitig an interdisziplinäre Forschung herangeführt werden.
m thematischen Fokus der Nachwuchsakademie stehen angesichts der Zunahme migrationsbezogener Heterogenität in Bildungseinrichtungen Fragen, die sich auf Bedingungen und Prozesse bildungsbezogener Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beziehen. Dabei kann es sich um Fragestellungen handeln, zu denen es vertiefender beziehungsweise differenzierender Analysen bedarf, oder um Fragestellungen, die bisher noch nicht beziehungsweise kaum in den Blick genommen wurden. Beispiele für relevante Forschungsthemen wären etwa die Abgrenzung zwischen sozialen und zuwanderungsbedingten Disparitäten, die Relevanz verschiedener Aspekte sprachlicher Kompetenz für bildungsbezogene Integration, das Zusammenspiel von Faktoren auf unterschiedlichen Ebenen (z. B. Merkmale des Individuums und der Bildungseinrichtung) für Integration im Bildungsbereich, migrationsbezogene Effekte auf Bildungsrenditen im Lebensverlauf oder Integration als nicht linearer Prozess. Ebenso passen Untersuchungen in das Themenspektrum der Nachwuchsakademie, die danach fragen, wie der Prozess der Integration im Bildungsbereich unterstützt werden kann, etwa in der Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen.
Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Nachwuchsakademie richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die eine Stelle an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut innehaben. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum der Projektdurchführung im Jahr 2021. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass das Promotionsverfahren abgeschlossen ist (beziehungsweise zumindest spätestens Ende August 2020 bis zur abgeschlossenen Disputation fortgeschritten ist), noch nicht länger als sechs Jahre zurückliegt und auch noch kein eigener Antrag auf Projektförderung bei der DFG gestellt wurde. Es können bis zu 20 Personen an der Nachwuchsakademie teilnehmen. Dabei richtet diese sich insbesondere an Personen, die eine weitere wissenschaftliche Karriere verfolgen und mindestens eine Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift vorzuweisen haben.

Weitere Informationen:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_20_17/index.html