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Nachwuchs in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächern

Termin:
15.09.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mit der Förderung im Rahmen der Bekanntmachung ,,Kleine Fächer - Große Potenziale" erhalten jährlich bis zu zehn exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler aus den Kleinen Fächern die Möglichkeit, sich für den Zeitraum von drei Jahren an einer Universität oder Forschungseinrichtung in Deutschland mit selbstgewählten, neuen innovativen und gegebenenfalls interdisziplinären Forschungsfragen zu beschäftigen

Die Projekte sollen Forschungsthemen der sogenannten kleinen und mittleren geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächer adressieren, somit sind ausschließlich Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler der folgenden Kleinen Fächer antragsberechtigt:
- Alte Kulturen und Sprachen
- Angewandte Kunstwissenschaften/Denkmalpflege
- Archäologien
- Geschichtswissenschaften
- MedienwissenschaftenPhilosophie
- Regionale Kunstgeschichte
- Regionalwissenschaften
- Religionswissenschaften
- Sozial- und Kulturwissenschaften
- Sprach- und Literaturwissenschaften (außereuropäisch)
- Sprach- und Literaturwissenschaften (europäisch)
- Sprachwissenschaften (auch angewandte)
- Theater- und Tanzwissenschaft

Antragsberechtigt sind ausschließlich Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Förderung ist personengebunden an die Nachwuchswissenschaftlerin/den Nachwuchswissenschaftler gekoppelt. Der Antrag ist daher von der Nachwuchswissenschaftlerin/dem Nachwuchswissenschaftler über die ausgewählte Universität oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung einzureichen.

Förderung: 100% plus 20% Projektpauschale für Hochschulen, max 100.000¤ pro Jahr
Förderzeitraum: 3 Jahre
Zweistufiges Antragsverfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger - Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit - Geistes- und Sozialwissenschaften - Bonn
Fachliche Ansprechpartnerinnen sind:
Alla Nevshupa, Telefon: 02 28/38 21-15 48, E-Mail: Alla.Nevshupa@dlr.de
Dr. Kerstin Lutteropp, Telefon: 02 28/38 21-16 42, E-Mail: Kerstin.Lutteropp@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1200.html