« Förderinformationen
Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung
Termin:
14.02.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Ansätzen unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz mindestens eine der drei Säulen des Sicherheits¬forschungsprogramms (,,Schutz und Rettung von Menschen", ,,Schutz kritischer Infrastrukturen" und ,,Schutz vor Kriminalität und Terrorismus") adressieren. Die Ansätze sollen dabei konkrete Anwendungsprobleme lösen. Aspekte menschlicher Intelligenz sollen nachgebildet und formal beschrieben bzw. Systeme zur Simulation und Unterstützung menschlichen Denkens konstruiert werden (,,schwache" Künstliche Intelligenz). Die erarbeiteten Lösungen sollen dabei keine Entscheidungen treffen, sondern das menschliche Handeln unterstützen. Es ist darauf zu achten, dass die Lösungen nicht als ,,black box" entstehen, sondern das Vertrauen in Künstliche Intelligenz stärken, indem die Grundlagen für Handlungsempfehlungen und Analysen dem Nutzer nachvollziehbar aufgezeigt werden. Darüber hinaus müssen die Lösungen so ausgelegt sein, dass sich durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz keine neuen Gefahrenpotenziale ergeben und Möglichkeiten eines missbräuchlichen Einsatzes sowie manipulativer Eingriffe minimiert werden. Daher sind ethische, juristische und gesellschaftliche Aspekte der intendierten Lösungen von Anbeginn an mit zu betrachten. Isolierte Insellösungen sollen zugunsten ganzheitlicher Ansätze vermieden werden.
Beispiele für mögliche Forschungsfelder sind:
Risikomanagement:
Auswertung von Massendaten:
Qualifizierung von Anwendern:
Entscheidungsunterstützung:
Zusätzlich zu den Projekten zur Lösung konkreter Anwendungsprobleme können Verbundprojekte gefördert werden, die sich mit übergreifenden und ganzheitlichen Grundsatzfragen rund um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Sicherheitsforschung befassen.
Beispiele für mögliche Grundsatzfragen sind:
Ethische, juristische und gesellschaftliche Aspekte:
Konzepte zur Verfügbarkeit, Gewinnung und Nutzung von relevanten Daten zum Anlernen und Evaluieren der Künstlichen Intelligenz müssen im Rahmen der Skizzeneinreichung überzeugend dargelegt werden. Bei den Forschungsarbeiten mit Bezug zu IT-Systemen soll grundsätzlich ein ganzheitlicher Ansatz unter Berücksichtigung von Technologie, Organisation und Personal verfolgt werden. Die Entwicklung von reinen/r IT-Sicherheitssystemen/Software sowie die Betrachtung reiner Angriffe auf IKT-Systeme ist explizit von der Förderung ausgenommen. Derartige Themen werden durch das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit abgedeckt.
Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-SPEC) gefördert.
Die angestrebten Ergebnisse müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Dr. Serge Röhrig, Telefon: +49 2 11/62 14-3 96, E-Mail: roehrig@vdi.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2650.html
Beispiele für mögliche Forschungsfelder sind:
Risikomanagement:
Auswertung von Massendaten:
Qualifizierung von Anwendern:
Entscheidungsunterstützung:
Zusätzlich zu den Projekten zur Lösung konkreter Anwendungsprobleme können Verbundprojekte gefördert werden, die sich mit übergreifenden und ganzheitlichen Grundsatzfragen rund um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Sicherheitsforschung befassen.
Beispiele für mögliche Grundsatzfragen sind:
Ethische, juristische und gesellschaftliche Aspekte:
Konzepte zur Verfügbarkeit, Gewinnung und Nutzung von relevanten Daten zum Anlernen und Evaluieren der Künstlichen Intelligenz müssen im Rahmen der Skizzeneinreichung überzeugend dargelegt werden. Bei den Forschungsarbeiten mit Bezug zu IT-Systemen soll grundsätzlich ein ganzheitlicher Ansatz unter Berücksichtigung von Technologie, Organisation und Personal verfolgt werden. Die Entwicklung von reinen/r IT-Sicherheitssystemen/Software sowie die Betrachtung reiner Angriffe auf IKT-Systeme ist explizit von der Förderung ausgenommen. Derartige Themen werden durch das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit abgedeckt.
Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-SPEC) gefördert.
Die angestrebten Ergebnisse müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Dr. Serge Röhrig, Telefon: +49 2 11/62 14-3 96, E-Mail: roehrig@vdi.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2650.html