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KMU-Innovativ: Materialforschung ProMat_KMU

Termin:
15.04.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ziel der Fördermaßnahme ist es, besonders innovationsfreudige KMU zu fördern, die bestehende Produktlösungen aber auch Prozesse in ihrem Unternehmen deutlich verbessern, oder aber vollkommen neue Geschäftsfelder aufbauen wollen. Dabei sollen die Materialforschung und deren Nutzen für neue bzw. deutlich verbesserte Produktlösungen im Vordergrund stehen.

Gefördert werden risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Die FuE-Vorhaben sollen materialwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeiten, die die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützten. Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen gefunden bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis aufgezeigt werden. Entscheidend für die Zielvorstellung des jeweiligen Projektes ist eine für die erfolgreiche Markterschließung geeignete Vorgehensweise. Im Rahmen der vorzulegenden Verwertungspläne sollen die Antragsteller ihre Konzepte für die Markterschließung darlegen. Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind:
1. Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
2. Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
3. Materialien für Information und Kommunikation
4. Materialien für die Energietechnik
5. Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
6. Materialien für Mobilität und Transport

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinien sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Dies sind:
i. Einzelvorhaben von KMU oder mittelständischen Unternehmen (siehe Nummer 3),
ii. Verbundprojekte von einem KMU mit weiteren KMU und/oder Hochschulen/Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen,
iii. Einzelvorhaben oder Verbundprojekte gemäß Ziffer i und ii mit assoziierten Großunternehmen.
Bei Verbundprojekten muss der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen. Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1087