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Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand

Termin:
31.12.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Die Bundesregierung hat sich in ihren Beschlüssen vom 28. September 2010 und 6. Juni 2011 ambitionierte Ziele zur Erhöhung der Energieeffizienz gesetzt. Auch Industrie und Gewerbe, verantwortlich für knapp ein Drittel des jährlichen Energieverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland, bieten hohe Potentiale für Energieeffizienzmaßnahmen. Die Bundesregierung hat deshalb einen Energieeffizienzfonds aufgelegt, der die Markteinführung hocheffizienter Querschnittstechnologien fördern soll. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten durch die Förderung Anreize, solche Technologien verstärkt einzuführen. Durch die Erschließung der bestehenden Einsparpotentiale in diesen Bereichen wird ein deutlicher Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz geleistet.
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien. Hi erzu zählen
Ersatzinvestitionen in den unter 3.1.1. genannten Einzelmaßnahmen sowie in eine komplexe
Optimierung von Systemen oder Teilsystemen nach 3.1.2. zur Verminderung des Energieverbrauchs.
Nicht gefördert werden im Rahmen dieser Richtlinie:
-Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht, soweit sich nicht aus dieser Richtlinie ausdrücklich etwas anderes ergibt,
- Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen,
-Forschungs-und Entwicklungsvorhaben,
-Energiemanagementsysteme,
-Eigenleistungen des Antragstellers,
-Maßnahmen, die sich auf Wohngebäude beziehen,
-Anlagen zur Kälteerzeugung, Komponenten und Systeme des Kältemittelkreislaufs sowie Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole,
-Anlagen zur Wärme erzeugung,
-Wärmepumpen zur Nutzung von Abwärme aus Kälteanlagen,
-Produktionsanlagen, Maschinen (z.B. Werkzeugmaschinen) und Fertigungseinrichtungen inkl. kompletter Bearbeitungszentren sowie die darin eingebauten Querschnittstechnologien,
-bereits begonnene Projekte.
Förderfähig sind einzelne oder mehrere Investitionen eines Antragstellers zum Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten in den folgenden Querschnittstechnologien durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate. Das Netto
-Investitionsvolumen einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Einzelmaßnahmen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Insgesamt sind je Antragsteller Investitionen von bis zu 30.000 Euro förderfähig.
-Elektrische Motoren und Antriebe Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand Fundstelle: BAnz AT 31.12.2014 B1
-Einsatz hocheffizienter Elektromotoren und -antriebe
-Drehzahlregelung bei elektrischen Motoren und Antrieben
-Pumpen
-Einsatz hocheffizienter Nassläufer-Pumpen
-Einsatz hocheffizienter Trockenläufer-Pumpen
-Drehzahlregelung bei Trockenläufer-Pumpen
-Ventilatoren
-Einsatz hocheffizienter Ventilatoren in lufttechnischen Anlagen
-Drehzahlregelung bei Ventilatoren
-Einsatz hocheffizienter Wärme übertrager zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen.
-Druckluftsysteme
-Einsatz hocheffizienter Drucklufterzeuger
-Nachrüstung einer übergeordneten Regelung zur Optimierung des Einsatzes mehrerer Kompressoren
-Erstinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät) in Verbindung mit einer der genannten Maßnahmen bei Druckluftsystemen
-Einsatz hocheffizienter Wärme übertrager zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen. Zusätzlich sind Investitionen zur Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf LED
- Technik nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 sowie unter folgenden Voraussetzungen förderfähig:
-Die Antragstellung für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen muss bis zum 30. April 2015 erfolgen
- Es ist ein kompletter Austausch der Leuchten erforderlich (nicht förderfähig ist der Einbau eines LED - Leuchtmittels in eine Bestandsleuchte (LED Retrofit))

Kontakt:
Bewilligungsbehörde ist das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurt
er Straße 29-35
65760 Eschborn

Weitere Informationen:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/vorschriften/richtlinie_fuer_investitionszuschuesse_zum_einsatz_hocheffizienter_querschnittstechnologien_im_mittelstand.pdf