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Großgeräteinitiative 2015: Magnetresonanzgeführte Strahlentherapie
Termin:
15.02.2015
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert im Rahmen dieser Großgeräteinitiative die Kombination von Magnetresonanztomografie (MRT) als vielseitiger medizinischer Bildgebungstechnik mit der bildgeführten Strahlentherapie als wirksamer moderner Krebsbehandlung. Die mögliche Förderung beinhaltet die Bereitstellung eines Hybridgeräts für die magnetresonanz(MR)-geführte Strahlentherapie.
Entscheidend für den Erfolg der Strahlentherapie ist eine hohe Strahlendosis im Tumorgewebe bei gleichzeitig bestmöglicher Schonung der umliegenden Risikoorgane. Die präzise Fokussierung der Strahlung allein auf den zu behandelnden Tumor benötigt einerseits Technologien für die hochgenaue Erzeugung eines Bestrahlungsfeldes, zum Beispiel durch spezielle Strahlkollimatoren und durch Fluenzmodulation, andererseits muss aber auch die genaue Position des zu bestrahlenden Tumors mit größtmöglicher Genauigkeit verfolgt werden.
Die in-situ-Kombination von Bestrahlung mit MRT verspricht eine revolutionäre Weiterentwicklung der bildgestützten Bestrahlung. Die MR-Bildgebung ermöglicht sowohl eine räumlich anatomische Erfassung als auch eine biologisch funktionelle Charakterisierung des Tumors, jeweils mit hoher Orts- und Kontrastauflösung. Der Weichteilkontrast ist deutlich höher als zum Beispiel bei der Computertomografie, mehrmals pro Sekunde lässt sich die Tumorbewegung während der Bestrahlung exakt erfassen. Zusätzlich zu morphologischen können auch funktionelle Informationen gewonnen werden. Damit kann nicht nur die Position und Bewegung des Tumors verfolgt werden, sondern es können auch frühe Veränderungen im Tumor Aufschluss über das Therapieansprechen geben und somit als prädiktive Marker für eine Therapieintensivierung oder für eine Therapiedeeskalation herangezogen werden. Ein weiterer Vorteil der Bildgebung mit MRT gegenüber Computertomografie oder nuklearmedizinischer Bildgebung ist, dass MRT ohne Strahlenbelastung auskommt und daher wiederholt und ohne Schaden für den Patienten angewendet werden kann.
Ziel dieser Großgeräteinitiative ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an deutschen Universitätsklinika möglichst schnell den Zugang zu dieser neuen Technologie zu ermöglichen. Die in Aussicht stehenden Möglichkeiten der MR-geführten Strahlentherapie benötigen einerseits noch erhebliche methodische Forschung vor und parallel zu einem klinischen Einsatz, andererseits müssen geeignete klinische Anwendungsfälle gefunden und untersucht werden, um den Stellenwert dieser neuen Technologie zu bestimmen.
Erfolgreiche Anträge belegen durch die skizzierten Forschungsprojekte und Anwendungsfälle, dass die antragstellende Gruppe über die notwendige Expertise auf der methodischen Seite verfügt und dass durch die geplanten Vorhaben der Nutzen der MR-geführten Strahlentherapie auch im Vergleich zu anderen Bestrahlungsmethoden untersucht werden kann.
Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie das Gerät durch eigene Forschungsvorhaben sowie durch die Beteiligung an interdisziplinären Projekten in nennenswertem Umfang auslasten. Darüber hinaus sollen bis zu 20 Prozent der Hauptnutzungszeit auch anderen Arbeitsgruppen in Deutschland zur Verfügung stehen können, bei entsprechender Beteiligung an den Betriebskosten. Um sicherzustellen, dass dieser erweiterte Nutzerkreis einen geregelten Zugang zu den Geräten erhält, wird eine Bewilligung an die Auflage geknüpft, eine adäquate Nutzungsordnung zu schaffen. In den Anträgen sollen neben den wissenschaftlichen Zielsetzungen und entsprechenden Realisierungskonzepten auch die Nutzungskonzepte konkret beschrieben werden.
Aus den Anträgen muss erkennbar sein, dass ausgewiesene Expertise und Forschungserfahrung sowohl im Bereich der experimentellen und klinischen Strahlentherapie als auch in der Medizinphysik und der MR-Bildgebung vorliegen. Auf dieser Basis soll ein grundlagenorientiertes Forschungsprogramm formuliert werden, das die relevanten medizinischen und naturwissenschaftlich-technischen Fächer miteinander verbindet. Die Entwicklung geeigneter Methoden zur MR-geführten Strahlentherapie und die Anwendung dieser Methoden für die Radioonkologie sollen den möglichen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und den möglichen klinischen Nutzen der neuen Hybridgeräte aufzeigen.
Vorausgesetzt wird, dass für die Installation eines solchen Systems geeignete Räumlichkeiten und Infrastruktur sowie ausreichend erfahrenes wissenschaftliches und technisches Personal zur Verfügung stehen. Die Folgekosten für Betrieb und Wartung müssen von den antragstellenden Gruppen beziehungsweise Institutionen übernommen werden.
Anträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, können in englischer Sprache unter Berücksichtigung des Leitfadens 54.01 für Projektanträge bis zum 15. März 2015 über das elan-Portal eingereicht werden. Dabei ist das Programm ,,Großgeräteinitiative" und die Ausschreibung ,,Großgeräteinitiative 2015: Magnetresonanzgeführte Strahlentherapie" auszuwählen.
Antragstellerinnen und Antragsteller sollten bis zum 15. Februar 2015 per E-Mail eine kurze Antragsabsichtserklärung mit Nennung nationaler und internationaler Kooperationspartner schicken.
Ansprechpartner bei der DFG:
o Dr. Marcus Wilms,
Tel. +49 228 885-2471,
Marcus.Wilms@dfg.de
Weitere Information:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_14_73/index.html
Entscheidend für den Erfolg der Strahlentherapie ist eine hohe Strahlendosis im Tumorgewebe bei gleichzeitig bestmöglicher Schonung der umliegenden Risikoorgane. Die präzise Fokussierung der Strahlung allein auf den zu behandelnden Tumor benötigt einerseits Technologien für die hochgenaue Erzeugung eines Bestrahlungsfeldes, zum Beispiel durch spezielle Strahlkollimatoren und durch Fluenzmodulation, andererseits muss aber auch die genaue Position des zu bestrahlenden Tumors mit größtmöglicher Genauigkeit verfolgt werden.
Die in-situ-Kombination von Bestrahlung mit MRT verspricht eine revolutionäre Weiterentwicklung der bildgestützten Bestrahlung. Die MR-Bildgebung ermöglicht sowohl eine räumlich anatomische Erfassung als auch eine biologisch funktionelle Charakterisierung des Tumors, jeweils mit hoher Orts- und Kontrastauflösung. Der Weichteilkontrast ist deutlich höher als zum Beispiel bei der Computertomografie, mehrmals pro Sekunde lässt sich die Tumorbewegung während der Bestrahlung exakt erfassen. Zusätzlich zu morphologischen können auch funktionelle Informationen gewonnen werden. Damit kann nicht nur die Position und Bewegung des Tumors verfolgt werden, sondern es können auch frühe Veränderungen im Tumor Aufschluss über das Therapieansprechen geben und somit als prädiktive Marker für eine Therapieintensivierung oder für eine Therapiedeeskalation herangezogen werden. Ein weiterer Vorteil der Bildgebung mit MRT gegenüber Computertomografie oder nuklearmedizinischer Bildgebung ist, dass MRT ohne Strahlenbelastung auskommt und daher wiederholt und ohne Schaden für den Patienten angewendet werden kann.
Ziel dieser Großgeräteinitiative ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an deutschen Universitätsklinika möglichst schnell den Zugang zu dieser neuen Technologie zu ermöglichen. Die in Aussicht stehenden Möglichkeiten der MR-geführten Strahlentherapie benötigen einerseits noch erhebliche methodische Forschung vor und parallel zu einem klinischen Einsatz, andererseits müssen geeignete klinische Anwendungsfälle gefunden und untersucht werden, um den Stellenwert dieser neuen Technologie zu bestimmen.
Erfolgreiche Anträge belegen durch die skizzierten Forschungsprojekte und Anwendungsfälle, dass die antragstellende Gruppe über die notwendige Expertise auf der methodischen Seite verfügt und dass durch die geplanten Vorhaben der Nutzen der MR-geführten Strahlentherapie auch im Vergleich zu anderen Bestrahlungsmethoden untersucht werden kann.
Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie das Gerät durch eigene Forschungsvorhaben sowie durch die Beteiligung an interdisziplinären Projekten in nennenswertem Umfang auslasten. Darüber hinaus sollen bis zu 20 Prozent der Hauptnutzungszeit auch anderen Arbeitsgruppen in Deutschland zur Verfügung stehen können, bei entsprechender Beteiligung an den Betriebskosten. Um sicherzustellen, dass dieser erweiterte Nutzerkreis einen geregelten Zugang zu den Geräten erhält, wird eine Bewilligung an die Auflage geknüpft, eine adäquate Nutzungsordnung zu schaffen. In den Anträgen sollen neben den wissenschaftlichen Zielsetzungen und entsprechenden Realisierungskonzepten auch die Nutzungskonzepte konkret beschrieben werden.
Aus den Anträgen muss erkennbar sein, dass ausgewiesene Expertise und Forschungserfahrung sowohl im Bereich der experimentellen und klinischen Strahlentherapie als auch in der Medizinphysik und der MR-Bildgebung vorliegen. Auf dieser Basis soll ein grundlagenorientiertes Forschungsprogramm formuliert werden, das die relevanten medizinischen und naturwissenschaftlich-technischen Fächer miteinander verbindet. Die Entwicklung geeigneter Methoden zur MR-geführten Strahlentherapie und die Anwendung dieser Methoden für die Radioonkologie sollen den möglichen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und den möglichen klinischen Nutzen der neuen Hybridgeräte aufzeigen.
Vorausgesetzt wird, dass für die Installation eines solchen Systems geeignete Räumlichkeiten und Infrastruktur sowie ausreichend erfahrenes wissenschaftliches und technisches Personal zur Verfügung stehen. Die Folgekosten für Betrieb und Wartung müssen von den antragstellenden Gruppen beziehungsweise Institutionen übernommen werden.
Anträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, können in englischer Sprache unter Berücksichtigung des Leitfadens 54.01 für Projektanträge bis zum 15. März 2015 über das elan-Portal eingereicht werden. Dabei ist das Programm ,,Großgeräteinitiative" und die Ausschreibung ,,Großgeräteinitiative 2015: Magnetresonanzgeführte Strahlentherapie" auszuwählen.
Antragstellerinnen und Antragsteller sollten bis zum 15. Februar 2015 per E-Mail eine kurze Antragsabsichtserklärung mit Nennung nationaler und internationaler Kooperationspartner schicken.
Ansprechpartner bei der DFG:
o Dr. Marcus Wilms,
Tel. +49 228 885-2471,
Marcus.Wilms@dfg.de
Weitere Information:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_14_73/index.html