« Förderinformationen
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Regionales Phosphor-Recycling" (RePhoR)
Termin:
29.06.2018
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderung im Rahmen des Förderprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3)
Phosphor (P) ist ein essentieller und nicht substituierbarer Baustein in allen Lebewesen und wird vor allem als Dünger für eine ertragreiche Landwirtschaft gebraucht. Die endlichen Phosphaterz-Reserven sind auf wenige, teilweise politisch instabile Regionen in der Welt begrenzt und zunehmend verunreinigt (Cadmium, Uran). Deutschland, wie auch nahezu alle Länder der Europäischen Union (EU), hat keine eigenen Rohphosphatlagerstätten und ist deshalb vollständig auf Importe angewiesen. Dies führt zu großen Risiken bei der Versorgungssicherheit und zur Anfälligkeit gegenüber Preisschwankungen. Phosphor wurde deswegen von der EU bereits im Jahr 2014 auf die Liste der kritischen Rohstoffe gesetzt, die einen Anreiz für Recyclingtätigkeiten geben soll. Eine wichtige Rolle zur Sicherung der zu-künftigen Versorgung spielt hierbei die Rückgewinnung von Phosphor aus P-reichen Abfallströmen wie zum Beispiel Abwasser und Klärschlamm.
Die Bundesregierung hat die Rückgewinnung von Phosphor im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRessII) als wichtigen Baustein zur Etablierung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft verankert und mit der im Oktober 2017 in Kraft getretenen Novellierung der Klärschlammverordnung die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Danach wird mit mehrjährigen Übergangsfristen für kommunale Kläranlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße über 50 000 Einwohnerwerten (EW) die P-Rückgewinnung aus Klärschlämmen grundsätzlich vorgeschrieben und die direkte bodenbezogene Verwertung dieser Klärschlämme verboten. Schon heute wird die bodenbezogene Klärschlamm¬verwertung durch Verschärfungen im Düngerecht und durch die Konkurrenz mit Wirtschaftsdüngern zunehmend ein¬geschränkt. Diese Entwicklung unterstreicht den großen Bedarf an wirtschaftlichen und nachhaltigen Lösungen zur P-Rückgewinnung. Dafür sind wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse und praktische Erfahrungen aus großtechnischen Umsetzungen verschiedener P-Rückgewinnungsverfahren unter realen Bedingungen dringend erforderlich. Diese Technologien dürfen jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssen Teil eines ganzheitlichen regionalen P-Recyclings und Klärschlammverwertungskonzepts sein.
Innerhalb der Fördermaßnahme sind innovative regionale Lösungen zum P-Recycling unter Beachtung der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln und umzusetzen.
Wie in Nummer 1.1 beschrieben, ist eine Förderung in zwei Phasen vorgesehen:
In der Konzeptphase liegen die Schwerpunkte im Bereich der Planung und Vorbereitung. Folgende Aktivitäten sind unter anderem förderfähig:
o Entwicklung einer Gesamtstrategie zum P-Recycling und zur Klärschlammverwertung für die ausgewählte Region
o Vorbereitung der großtechnischen Realisierung einer Technologie zur P-Rückgewinnung inklusive Klärung von Genehmigungsvoraussetzungen
o Ausarbeitung eines Zeitplans für die Umsetzungsphase
o Durchführung von Veranstaltungen, die dem Aufbau der Verbünde dienen
o Ausarbeitung von Management- und Betreibermodellen
o Erkundung der regionalen Potentiale für die Vermarktung von P-Rezyklaten
Als Ergebnis dieser Phase sollen Konzepte vorgelegt werden, die maximal 25 Seiten umfassen. Diese stellen die Be¬urteilungsgrundlage für die Auswahl der Projekte dar, für die eine Umsetzungsphase bewilligt wird. Dabei sind ins¬besondere auch die Neuheit des Lösungsansatzes und der Forschungs- und Entwicklungsbedarf als Voraussetzung für eine BMBF-Förderung näher zu erläutern.
Die Förderung in der Konzeptphase erfolgt in Form eines Einzelvorhabens, das durch einen Partner stellvertretend für den noch zu formierenden Verbund beantragt wird.
In der Umsetzungsphase erfolgt die modellhafte Realisierung der regionalen Konzepte.
Gefördert werden Projekte mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis.
Für die Konzeptphase wird je ausgewählter Idee zum regionalen P-Recycling ein Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 125 000 ¤ für eine Laufzeit von maximal sechs Monaten gefördert.
Die Umsetzungsphase soll sich über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren erstrecken. Eine alleinige Bewerbung auf die Umsetzungsphase ohne vorgeschaltete Konzeptphase ist nicht förderfähig.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Wassertechnologie
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Ansprechpartner ist:
Herr Dr.-Ing. Carsten Jobelius, Telefonnummer: +49 7 21/6 08-2 23 58
E-Mail-Adresse: carsten.jobelius@kit.edu
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1648.html
Phosphor (P) ist ein essentieller und nicht substituierbarer Baustein in allen Lebewesen und wird vor allem als Dünger für eine ertragreiche Landwirtschaft gebraucht. Die endlichen Phosphaterz-Reserven sind auf wenige, teilweise politisch instabile Regionen in der Welt begrenzt und zunehmend verunreinigt (Cadmium, Uran). Deutschland, wie auch nahezu alle Länder der Europäischen Union (EU), hat keine eigenen Rohphosphatlagerstätten und ist deshalb vollständig auf Importe angewiesen. Dies führt zu großen Risiken bei der Versorgungssicherheit und zur Anfälligkeit gegenüber Preisschwankungen. Phosphor wurde deswegen von der EU bereits im Jahr 2014 auf die Liste der kritischen Rohstoffe gesetzt, die einen Anreiz für Recyclingtätigkeiten geben soll. Eine wichtige Rolle zur Sicherung der zu-künftigen Versorgung spielt hierbei die Rückgewinnung von Phosphor aus P-reichen Abfallströmen wie zum Beispiel Abwasser und Klärschlamm.
Die Bundesregierung hat die Rückgewinnung von Phosphor im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRessII) als wichtigen Baustein zur Etablierung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft verankert und mit der im Oktober 2017 in Kraft getretenen Novellierung der Klärschlammverordnung die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Danach wird mit mehrjährigen Übergangsfristen für kommunale Kläranlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße über 50 000 Einwohnerwerten (EW) die P-Rückgewinnung aus Klärschlämmen grundsätzlich vorgeschrieben und die direkte bodenbezogene Verwertung dieser Klärschlämme verboten. Schon heute wird die bodenbezogene Klärschlamm¬verwertung durch Verschärfungen im Düngerecht und durch die Konkurrenz mit Wirtschaftsdüngern zunehmend ein¬geschränkt. Diese Entwicklung unterstreicht den großen Bedarf an wirtschaftlichen und nachhaltigen Lösungen zur P-Rückgewinnung. Dafür sind wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse und praktische Erfahrungen aus großtechnischen Umsetzungen verschiedener P-Rückgewinnungsverfahren unter realen Bedingungen dringend erforderlich. Diese Technologien dürfen jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssen Teil eines ganzheitlichen regionalen P-Recyclings und Klärschlammverwertungskonzepts sein.
Innerhalb der Fördermaßnahme sind innovative regionale Lösungen zum P-Recycling unter Beachtung der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln und umzusetzen.
Wie in Nummer 1.1 beschrieben, ist eine Förderung in zwei Phasen vorgesehen:
In der Konzeptphase liegen die Schwerpunkte im Bereich der Planung und Vorbereitung. Folgende Aktivitäten sind unter anderem förderfähig:
o Entwicklung einer Gesamtstrategie zum P-Recycling und zur Klärschlammverwertung für die ausgewählte Region
o Vorbereitung der großtechnischen Realisierung einer Technologie zur P-Rückgewinnung inklusive Klärung von Genehmigungsvoraussetzungen
o Ausarbeitung eines Zeitplans für die Umsetzungsphase
o Durchführung von Veranstaltungen, die dem Aufbau der Verbünde dienen
o Ausarbeitung von Management- und Betreibermodellen
o Erkundung der regionalen Potentiale für die Vermarktung von P-Rezyklaten
Als Ergebnis dieser Phase sollen Konzepte vorgelegt werden, die maximal 25 Seiten umfassen. Diese stellen die Be¬urteilungsgrundlage für die Auswahl der Projekte dar, für die eine Umsetzungsphase bewilligt wird. Dabei sind ins¬besondere auch die Neuheit des Lösungsansatzes und der Forschungs- und Entwicklungsbedarf als Voraussetzung für eine BMBF-Förderung näher zu erläutern.
Die Förderung in der Konzeptphase erfolgt in Form eines Einzelvorhabens, das durch einen Partner stellvertretend für den noch zu formierenden Verbund beantragt wird.
In der Umsetzungsphase erfolgt die modellhafte Realisierung der regionalen Konzepte.
Gefördert werden Projekte mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis.
Für die Konzeptphase wird je ausgewählter Idee zum regionalen P-Recycling ein Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 125 000 ¤ für eine Laufzeit von maximal sechs Monaten gefördert.
Die Umsetzungsphase soll sich über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren erstrecken. Eine alleinige Bewerbung auf die Umsetzungsphase ohne vorgeschaltete Konzeptphase ist nicht förderfähig.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Wassertechnologie
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Ansprechpartner ist:
Herr Dr.-Ing. Carsten Jobelius, Telefonnummer: +49 7 21/6 08-2 23 58
E-Mail-Adresse: carsten.jobelius@kit.edu
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1648.html