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Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme Kommunen innovativ

Termin:
17.02.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mit der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ" verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Rolle der Kommunen als Initiatoren, Partner und Adressaten von Forschung, Entwicklung und Innovation für eine nachhaltige, demografiefeste Entwicklung der Regionen in Deutschland zu stärken. Zentral hierbei ist, die räumlichen Auswirkungen des demografischen Wandels mit einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Regionalentwicklung der Land- und Flächenressourcen in Deutschland zu gestalten. Durch die Kooperation von Kommunen mit Wissenschaft, Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen sollen neue Impulse für die Zukunft der Regionen in Deutschland gesetzt werden. Die Fördermaßnahme ist Teil des Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklungen" und leistet einen Beitrag zur Nachhaltigkeits- und zur Demografiestrategie der Bundesregierung. Ein wichtiges Ziel der Nachhaltigkeitsforschung ist die Praxisnähe und Umsetzbarkeit wissenschaftlicher Arbeiten und Ergebnisse. Neue Ideen, innovative Lösungen und Konzepte können nur dann einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten, wenn sie bei den Entscheidungsträgern und Akteuren vor Ort ankommen und dort umgesetzt werden. Viele relevante Entscheidungen für die nachhaltige Entwicklung Deutschlands werden auf kommunaler Ebene getroffen. Die Bewältigung von Schrumpfung und Wachstum, die Anpassung der sozialen und technischen Infrastrukturen, der Umbau zu nachhaltigen und demografieangepassten Siedlungsstrukturen, der verantwortungsvolle Umgang mit Land- und Flächenressourcen sowie die regionale Versorgung mit Energie und Lebensmitteln werden ganz wesentlich durch die Kommunen in Deutschland geprägt und gestaltet. Die Kommunen und kommunalen Einrichtungen sind damit erste Adressaten und Akteure für Nachhaltigkeitsforschung. Mit der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ" soll nun die Initiative und Beteiligung von Kommunen an Forschung und Innovation im Rahmen transdisziplinärer Forschungsansätze gestärkt werden. Wenn neue Ideen und Lösungen durch Kommunen gemeinsam mit der Wissenschaft initiiert und entwickelt werden, steigen die Chancen für deren dauerhafte Umsetzung. Die Fördermaßnahme ist daher darauf gerichtet, dass Kommunen an der Forschungsinitiative teilnehmen, um im Schulterschluss mit Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen nachhaltige Lösungen zu entwickeln und in die Praxis umsetzen. Kreative und innovationsfreudige Akteure im öffentlichen Bereich sollen die Chance erhalten, neue Ideen partnerschaftlich zusammen mit der Wissenschaft zu verwirklichen. Das BMBF unterstützt daher mit dieser Fördermaßnahme Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), die von Kommunen in Kooperation mit Wissenschaft, Wirtschaft und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden und zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der Gesellschaft beitragen. Gute Ideen für eine zukunftsfähige Gestaltung von Regionen sollen nicht an Sachzwängen, knappen Ressourcen und Zeitmangel scheitern. Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, durch zielgerichtete Forschung und Entwicklung ihre Gestaltungspielräume zu nutzen und die Herausforderungen struktureller Veränderungen aktiv zu gestalten. Im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die zu einer nachhaltigen Entwicklung von Regionen in Deutschland beitragen und dabei auf die räumlichen Auswirkungen des demografischen Wandels sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der Land- und Flächenressourcen fokussieren. Die anwendungsorientierten FuE-Vorhaben dienen zum einen der Erforschung und Entwicklung neuer Lösungen und Konzepte für Kommunen. Zum anderen können FuE-Vorhaben beantragt werden, die auf eine testweise Umsetzung, Erprobung sowie Anpassung und Weiterentwicklung vorhandener Lösungen und Konzepte gerichtet sind. Hierbei kann auf Ergebnisse von Förderinitiativen der EU, des Bundes (z. B. BMBF-Fördermaßnahmen REFINA, Nachhaltiges Landmanagement) oder der Länder zurückgegriffen werden. Neue, zu erprobende Konzeptionen müssen das Potenzial zur Anwendung auch in anderen Kommunen in Deutschland besitzen.
FuE-Vorhaben können in den folgenden zwei Schwerpunktbereichen (Nummer 2.1 und 2.2) gefördert werden.
2.1 Instrumente
Wesentliche Grundlage für das kommunale Handeln und für eine nachhaltige und demografiefeste Zukunftsgestaltung in den Regionen Deutschlands ist die Bereitstellung und Erprobung von zuverlässigen und praxistauglichen Instrumenten. Wichtige Hilfsmittel für die kommunalen Akteure sind z. B.
-verlässliche Prognosen und Szenarien und der Umgang mit Unsicherheiten,
-regionale Entwicklungskonzepte für Siedlung, Infrastrukturen, Wirtschaft oder Mobilität,
-eine wissensbasierte Abbildung (Modellierung) der Auswirkungen der demografischen, wirtschaftlichen oder globalen Veränderungen auf verschiedene Lebens- und Wirtschaftsbereiche,
-praxisnahe Entscheidungshilfesysteme und/oder
-neue Finanzierungsinstrumente.
In den vergangenen Jahren wurden bereits verschiedene Instrumente (z. B. Demografie- und Nachhaltigkeitschecks, Regionalbudgets, Fondsmodelle) entwickelt, die ein vielversprechendes Potenzial besitzen, jedoch noch weitergehend entwickelt oder auf spezifische Bedingungen angepasst werden müssen. Darüber hinaus stellen Schrumpfungsprozesse die Gesellschaft vor besondere Herausforderungen, denn bislang sind die meisten Instrumente unter Wachstumsbedingungen entstanden und optimiert worden. Unter Schrumpfungsbedingungen benötigen die Kommunen zum Teil völlig neue Instrumente und Konzepte, z. B. für den teilweisen Leerzug und Rückbau von Siedlungsgebieten.
Vorschläge für FuE-Vorhaben sollen auf die nachfolgend genannten Themen konzentriert werden:
-Entwicklung von übertragbaren Methoden für
-kleinräumige Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung und deren Folgen, z. B. Auswirkungen auf verschiedene Wirtschaftsbereiche, Arbeits- bzw. Fachkräftemarkt, Infrastrukturauslastung, Verkehr, kommunale Finanzen u. a.
-eine regelmäßige Demografieberichterstattung; Optimierung der Datennutzung, -aufbereitung und -vernetzung.
-Szenarienentwicklung, Modellierung und Entscheidungshilfesysteme
-Erprobung und Anpassung neuer Finanzierungs- und Organisationsmodelle (z. B. Regionalbudgets, Fondsmodelle, Kosten-Nutzen-Rechnungen, Crowd-Funding etc.) zur Gestaltung und Finanzierung von Maßnahmen in schrumpfenden Regionen
-Erprobung und Anpassung von Demografie- oder Nachhaltigkeits-Checks für Vorhaben der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung; Untersuchungen in Bezug auf geeignete Anwendungsbereiche (Auswahlkriterien), Beteiligungsverfahren, Aufwand-Nutzenverhältnis, methodische Grundlagen u. a.
-Entwicklung, Erprobung oder Anpassung kommunenübergreifender regionaler Entwicklungskonzepte für Siedlung, technische oder soziale Infrastrukturen und Mobilität
-Entwicklung neuer Konzepte für den teilweisen Leerzug und Rückbau von Siedlungsgebieten und Infrastruktur, z. B. Kriterien für Gebietsauswahl, Anreize für Leerzug und Umsiedlung, Finanzierung, Ausgleichsmaßnahmen, Renaturierung u. a.
-Entwicklung innovativer und beispielgebender Konzepte für Umnutzung bzw. Nachnutzung brachliegender Immo­bilien und Flächen.
2.2 Kommunikation, Motivation, Beteiligung und Flexibilisierung
Wichtigste Voraussetzung für Veränderung und Anpassung in den Kommunen und Regionen Deutschlands ist Offenheit, Akzeptanz sowie eine aktive und möglichst breite Beteiligung von Entscheidungsträgern, Bürgern und gesellschaftlichen Gruppen. Einschneidende Veränderungen durch den demografischen Wandel und ihre Konsequenzen müssen kommuniziert und verstanden werden, Antworten und Lösungen sollen auf möglichst breiter Basis gefunden werden. Dabei gilt es, auch neue Perspektiven zu gewinnen und Chancen, z. B. durch neue Formen regionaler Wertschöpfung oder Landnutzung, zu vermitteln. Nur in einem Klima der Offenheit kann es gelingen, neue Wege zu gehen, Bürger zu aktivieren und im Bedarfsfall auch unpopuläre Maßnahmen zu vermitteln und umzusetzen. Kommunikation, Motivation und Beteiligung sind damit Schlüsselfaktoren für die Bewältigung zukünftiger Veränderungen in den Regionen. Ein Ziel der Förderung ist daher die Entwicklung und testweise Erprobung von Konzepten für Kommunikation, Motivation und Beteiligung in Kommunen und Regionen. Die Konzepte sollen von den Kommunen in Zusammenarbeit mit entsprechenden Experten bzw. ausgewiesenen Einrichtungen entwickelt und/oder erprobt werden. Eine weitere Voraussetzung für Veränderung und Anpassung ist der Abbau regulativer Hürden bzw. die Flexibilisierung von Regelungen. Standards und Regelungen sind überwiegend unter den Bedingungen von Wachstum und zunehmendem Wohlstand entstanden. Diese stehen vor allem in schrumpfenden Regionen Anpassungsmaßnahmen im Wege oder sind mit unnötigen finanziellen Belastungen und Arbeitsaufwand verbunden. In den Kommunen besteht oft große Unsicherheit, inwieweit von Regelungen und Standards abgewichen werden kann und welche Risiken damit verbunden sind. Eine Flexibilisierung von Regelungen und Standards wird also nur dann gelingen, wenn mögliche Folgen und Risiken fundiert, d. h. wissensbasiert eingeschätzt werden können. Vorschläge für FuE-Vorhaben sollen auf die nachfolgend genannten Themen konzentriert werden:
-Entwicklung und Erprobung neuer Kommunikationsformen über die demografischen Veränderungen, ihre Folgen und daraus resultierenden Handlungsnotwendigkeiten. Ein Ziel ist u. a. die Unterstützung eines offenen Dialogs zwischen kommunalen Entscheidungsträgern und Bürgern zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit.
-Untersuchung der Bedingungen sowie Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Motivation für bürgerschaftliches Engagement; Ansprache und Motivation von Jugendlichen; Identifikation geeigneter Organisationsformen und Unterstützungsmöglichkeiten; Entwicklung einer Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement.
-Analyse von Standards und Regelungen, die einer Anpassung an demografische Veränderungen im Wege stehen. Entwicklung von Möglichkeiten zum Abbau regulativer Hindernisse mit einer Risiko- und Folgenabschätzung.
2.3 Wissenschaftliche Begleitung, Vernetzung, Transfer
Die Fördermaßnahme soll durch ein eigenständiges wissenschaftliches Vorhaben begleitet werden, das organisato­rische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt. Wesentliches Ziel dabei ist die Synthese und Aufbereitung der Ergebnisse sowie die übergreifende Vernetzung der geförderten Vorhaben. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger und umfasst im Einzelnen folgende Aufgaben:
-Analyse und Synthese der Erkenntnisse aus den geförderten Vorhaben auf übergeordneter Ebene.
-Aufbereitung und Transfer der Projektergebnisse für unterschiedliche Zielgruppen (Öffentlichkeit, Politik und kommunale Entscheidungsträger).
-Die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitstreffen, Diskussionsforen und Statusseminaren.
-aterialien, Internetseite, etc.).
-Vernetzung mit relevanten nationalen und europäischen Forschungsaktivitäten, ggf. auch im internationalen Raum.
Stichtage für die Einreichung sind der:
17. Februar 2015 (13.00 Uhr) und der 16. Februar 2016 (13.00 Uhr).

Kontakt:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich - PtJ
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Fachbereich Ressourcenmanagement (UMW2)
Zimmerstraße 26 - 27
10969 Berlin
Herr Dr. Reiner Enders
Telefon: 0 30/2 01 99-4 24
E-Mail: r.enders@fz-juelich.de
Frau Maike Hauschild
Telefon: 0 30/2 01 99-4 54
E-Mail: m.hauschild@fz-juelich.de

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/24613.php