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Förderpreis Kataloge für junge Künstler
Termin:
15.09.2015
Fördergeber:
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat 1982 das Programm "Kataloge für junge Künstler" eingerichtet. Der jährlich vergebene Preis zeichnete in den ersten Jahren jüngere Künstler auf dem Gebiet der bildenden Kunst aus, indem er ihnen die Möglichkeit zu einer angemessenen Selbstdarstellung ihrer Werke in einem eigenen Katalog gab. Zugleich unterstützte das Programm hierdurch gemeinnützige Ausstellungsträger bei der Aufgabe, junge Künstler der Öffentlichkeit vorzustellen.
Seit 2002 wird im Rahmen des Programms außer dem Katalog auch die Ausstellung gefördert. Die Stiftung möchte damit sowohl die Förderung von Künstlerkatalogen fortführen als auch die damit in Verbindung stehende Ausstellung unterstützen. Vorgesehen ist die Förderung von jährlich drei Ausstellungsvorhaben und den damit verbundenen Katalogen.
Mit diesem Programm möchte die Stiftung vielversprechenden Nachwuchskünstlern einen eigenen Katalog ermöglichen. Ausstellungsträger sollen ermutigt werden, neue und innovative Ausstellungskonzepte zu entwickeln.
Antragsteller kann jeder öffentliche oder kommunale Ausstellungsträger in Deutschland sein. Eigenbewerbungen von Künstlern sind nicht möglich. Private Einrichtungen können gefördert werden, soweit sie gemeinnützig sind. Die Förderung kommerzieller Einrichtungen ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen:
http://www.krupp-stiftung.de/default.php?SESSION=5a43d77c00f702d1f75eab96ff102fd7&PAGE=179
Seit 2002 wird im Rahmen des Programms außer dem Katalog auch die Ausstellung gefördert. Die Stiftung möchte damit sowohl die Förderung von Künstlerkatalogen fortführen als auch die damit in Verbindung stehende Ausstellung unterstützen. Vorgesehen ist die Förderung von jährlich drei Ausstellungsvorhaben und den damit verbundenen Katalogen.
Mit diesem Programm möchte die Stiftung vielversprechenden Nachwuchskünstlern einen eigenen Katalog ermöglichen. Ausstellungsträger sollen ermutigt werden, neue und innovative Ausstellungskonzepte zu entwickeln.
Antragsteller kann jeder öffentliche oder kommunale Ausstellungsträger in Deutschland sein. Eigenbewerbungen von Künstlern sind nicht möglich. Private Einrichtungen können gefördert werden, soweit sie gemeinnützig sind. Die Förderung kommerzieller Einrichtungen ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen:
http://www.krupp-stiftung.de/default.php?SESSION=5a43d77c00f702d1f75eab96ff102fd7&PAGE=179