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Fachhochschulen: Soziale Innovationen für Lebensqualität im Alter (SILQUA-FH)

Termin:
03.11.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Programms "Forschung an Fachhochschulen" mit der Förderlinie SILQUA-FH Forschungs- und Entwicklungsprojekte an Fachhochschulen zur Entwicklung praxisnaher Konzepte, mit denen die Teilhabe älterer Menschen am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben verbessert werden kann.

Kernziel der Förderlinie SILQUA-FH ist es, durch soziale Innovationen, das heißt die Entwicklung von praxisnahen Konzepten, Modellen und Methoden sowie anwendungsorientierten Strategien, die Teilhabe von älteren Menschen im Arbeits- und gesellschaftlichen Leben zu erhalten. Dazu zählt u. a., die Wahrung der Selbstständigkeit sicherzustellen, die Würde älterer, von Alterserkrankungen betroffener Menschen zu erhalten und so ihre Lebensqualität zu verbessern. Auch für den Erhalt der Innovationsfähigkeit Deutschlands ist in Zukunft mehr denn je die Beteiligung Älterer am Erwerbsleben unentbehrlich.
Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der Kooperationsfähigkeit der FH über die Wissenschafts-Praxis-Kooperation mit einschlägig regional tätigen Partnern beispielsweise aus Wirtschaft, freier Wohlfahrtspflege oder öffentlicher Verwaltung sowie Partnern aus Wissenschaft und Forschung. Auch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter beteiligter Partner sollen in die Forschung eingebunden werden ("Transfer über Köpfe").
Zudem sollen die geförderten Projekte die forschungsnahe Qualifizierung von Studierenden in Form von akademischen Abschlussarbeiten sowie von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern durch forschungsbezogene Beschäftigungsverhältnisse und Promovenden durch kooperative Promotionen ermöglichen.

2.1 Diese Förderlinie richtet sich an FH mit einschlägiger Forschungsexpertise in den Fachbereichen/Disziplinen -Sozialwesen/Soziale Arbeit, Pflege sowie Gesundheit. Forschungsvorhaben aus den Wirtschaftswissenschaften oder aus anderen Fachbereichen können nur gefördert werden, wenn der inhaltliche Schwerpunkt eindeutig den Disziplinen Sozialwesen/Soziale Arbeit, Pflege oder Gesundheit zuzuordnen ist. Es werden ausschließlich praxisorientierte, bevorzugt interdisziplinäre Forschungsvorhaben (innerhalb einer FH oder zwischen FH) gefördert, die eine "soziale Innovation" zum Thema haben, die die Teilhabe von älteren Menschen am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben verbessern soll.

2.2 Das Forschungsvorhaben muss so angelegt und die Forschungsergebnisse müssen so aufbereitet werden, dass eine bundesweite Übertragbarkeit auf andere Regionen möglich ist. Dazu sind im Rahmen eines Transferkonzepts Perspektiven aufzuzeigen, wie eine Übertragbarkeit sichergestellt werden kann. Anhand von konkreten Ergebnissen ist zudem der regionale/überregionale Nutzen darzustellen.

2.3 Um den Anwendungsbezug und den Wissens- und Ergebnistransfer sichtbar zu verbessern, ist im Rahmen des Projekts eine Wissenschafts-Praxis-Kooperation (WPK) zwischen der FH und mindestens zwei Praxispartnern - z. B. kommunaler oder kirchlicher Träger, (sozialer) Dienstleister oder Unternehmen der Region vorzusehen. Dazu wird eine Darstellung der im Projekt vorgesehenen konkreten Zusammenarbeit der Partner erwartet (z. B. gemeinsame Arbeitspakete und inhaltlich/fachliche sowie finanzielle Beteiligung). Seitens der Praxispartner müssen mit der einzureichenden Skizze dementsprechend aussagekräftige Interessenbekundungen vorgelegt werden. Der Nutzen für die Kooperationspartner und die Intensität des Wissens-/Technologietransfers müssen klar erkennbar sein.

2.4 Die Zusammenarbeit von Forschungspartnern innerhalb der FH zur Profilbildung bzw. -schärfung sowie die -Kooperation mit anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen (über die WPK hinaus) sind ausdrücklich erwünscht.

2.5 Die Projektleitung muss eine Fachhochschulprofessorin/ein Fachhochschulprofessor übernehmen, die/der aus den Bereichen Sozialwesen/Soziale Arbeit, Pflege, Gesundheit oder Wirtschaftswissenschaften kommt. Die konkrete fachliche Expertise sowie die Relevanz des Forschungsthemas im Kontext der Profilbildung bzw. -schärfung der FH sind darzustellen.

2.6 Nicht förderfähig im Sinne der Bekanntmachung sind rein technische Fragestellungen oder klinische Studien sowie Projekte, deren Hauptziel die Nutzung von Methoden der empirischen Sozialforschung (z. B. Befragung) oder die ausschließliche Durchführung von Evaluationen ist.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Lebenswissenschaften, Gesundheit, Fachhochschulen (LGF)
Forschung an Fachhochschulen (LGF 4/5)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner:
Herr Andreas Braun
Telefon: (0 24 61) 61-89 52
Telefax: (0 24 61) 61-90 70
E-Mail: a.braun@fz-juelich.de

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/29053.php