« Förderinformationen
ERA CoBioTech), Transnationale Verbundvorhaben auf dem Gebiet der Biotechnologie im Rahmen des European Research Area-Net Cofund on Biotechnologies;
Termin:
14.12.2018
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
ERA CoBioTech bezweckt mit der vorliegenden Förderrichtlinie die Erschließung biotechnologischer Potenziale und Chancen mikrobieller Gemeinschaften natürlichen und/oder synthetischen Ursprungs, von Mischkulturen sowie von Kaskaden von Mikroorganismen. Diese Formen der biotechnologischen Kultivierung von Mikroorganismen sollen gewinnbringend für neuartige und/oder hochwertigere Produkte und Produktionswege sowie für nachhaltige industrielle Prozesse nutzbar gemacht werden. In interdisziplinären, innovativen und multinationalen Verbundprojekten sollen Lösungen zur Sicherung der Welternährung, der Produktion von gesunden und sicheren Lebensmitteln, der nachhaltigen Herstellung biobasierter Materialen, Chemikalien, Textilien und/oder Pharmazeutika entwickelt werden. Damit soll die Entwicklung nachhaltiger industrieller Prozesse und technologischer Verfahren zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe aus biologischen Ressourcen gefördert werden. Die im Rahmen eines kompetitiven Verfahrens zur Förderung ausgewählten Projektskizzen sollen die nationalen Aktivitäten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung der Biotechnologie und Bioökonomie flankieren.
An der internationalen Ausschreibung beteiligen sich Belgien, Estland, Frankreich, Großbritannien, Lettland, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, die Schweiz, Slowenien, Spanien und die Türkei. Gefördert werden FuE1-Vorhaben, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt. Jedes Partnerland finanziert die Antragsteller des jeweils eigenen Staates.
Die Kooperationspartner eines internationalen Verbundprojekts haben die spezifischen Regelungen zur Förderung -seitens ihrer jeweiligen nationalen oder regionalen Förderorganisation zu beachten.
In der klassischen Biotechnologie werden überwiegend Bioreaktoren mit Reinkulturen von Mikroorganismen oder vollständig zellfreie bzw. enzymatische Systeme in Lösung verwendet. Diese unter industriellen Bedingungen bereits etablierten Verfahren sind ausgereift und ermöglichen weitgehend kontaminationsfreie Produktionsbedingungen. Natürliche mikrobielle Gemeinschaften sind unter geeigneten Bedingungen häufig effizienter als diese axenischen Kulturen, - jedoch stellen sie aufgrund ihrer Komplexität mitunter völlig unterschiedliche Ansprüche an Wachstums- und Anzuchtbedingungen. Durch die Fortschritte in der Metagenomik und der Metaproteomik wächst die Einsicht in solche komplexen Systeme, z. B. Wechselwirkungen in mikrobiellen Gemeinschaften im Erdreich oder in aquatischen Lebensräumen, sodass die Nutzung von Organismengemeinschaften bzw. ihre Modifikation im Sinne einer bioökonomischen Verwertung vielversprechend erscheint.
Bezugnehmend hierauf werden Projektskizzen aus dem Themenbereich A3 "Mikrobielle Gemeinschaften", natürlichen oder synthetischen Ursprungs, Mischkulturen und Kaskaden von Mikroorganismen erwartet. Ziel der Projektskizzen soll es sein, Forschung zu neuartigen und/oder hochwertigen Produkten und Produktionswegen sowie zu im Sinne der Bioökonomie nachhaltigen industriellen Prozessen zu adressieren. Die Projektskizzen müssen ausgeprägt interdisziplinären Charakter besitzen, und der gewählte wissenschaftliche Ansatz muss mindestens zwei der vier nachfolgend genannten methodischen Ansätze beinhalten:
1. Synthetische Biologie (einschließlich Design und Konstruktion neuer biologischer Systeme, Building blocks, Bricks);
2. Systembiologie (einschließlich Optimierung biologischer Prozesse, Untersuchung regulatorischer Mechanismen intra- und interzellulärer Prozesse für die biotechnologische Produktion, Modellierung, Entwicklung neuer bioinformatischer Werkzeuge und Technologien);
3. Nutzung bioinformatischer Werkzeuge;
4. Biotechnologische Ansätze.
Ausgeschlossen sind Vorhaben aus dem Themenbereich B4 des Call Announcements sowie aus den Bereichen Medizin, klinische Forschung und Bioenergie.
Projektstruktur: Zum Erreichen des jeweiligen Projektziels soll die bestmögliche Zusammensetzung des Verbunds gewählt werden. Jedes internationale Verbundvorhaben muss mindestens drei Partner aus drei verschiedenen an dieser Ausschreibung beteiligten Ländern aufweisen, die antragsberechtigt sind und Fördermittel beantragen. Partner aus anderen Ländern können sich an den Projekten mit eigener Finanzierung beteiligen. Maximal sechs Partner dürfen an einem internationalen Verbundprojekt beteiligt sein. Bei einer Beteiligung von mindestens zwei Partnern aus Estland, Lettland, Polen, Rumänien, Russland, Slowenien und der Türkei darf das Konsortium maximal acht Partner aufweisen. Stammt nur ein Partner aus den zuvor genannten Ländern, beträgt die maximale Partnerzahl sieben. Darüber hinaus darf jedes Konsortium maximal zwei Fördermittel beantragende Partner eines am Call beteiligten Staates beinhalten. Partner, die mit eigener Finanzierung teilnehmen, werden hierbei nicht mitgezählt. Partner, die mit eigener Finanzierung teilnehmen (sowohl aus Ländern, die an dieser Ausschreibung beteiligt sind als auch aus anderen Ländern), werden nicht zur Mindestanzahl, wohl aber zur Maximalzahl beteiligter Konsortialpartner gezählt. Die Beteiligung von Industriepartnern ist erwünscht, nicht aber verpflichtend.
Die eingereichten Projektskizzen müssen eine Erreichung der Projektziele innerhalb von bis zu drei Jahren möglich erscheinen lassen. Ein gemeinsamer Projektstart aller am Projekt beteiligten Partner wird angestrebt. Die Projekte sollen jedoch frühestens im Januar 2020 starten. Bestandteil der Antragstellung ist der Nachweis einer gemeinsamen Ergebnisverwertung in allen beteiligten Partnerländern. Die Projekte müssen hinsichtlich ihres Arbeits- und Finanzvolumens zwischen den internationalen Partnern ausgewogen sein.
Die Projektskizzen müssen inhaltlich zu folgenden Aspekten Stellung nehmen:
1. Technology Readiness Level (TRL): Die Projekte müssen die TRL-Stufe 2 bis 6 aufweisen. Im Verlauf des Projekts soll das Niveau der Arbeiten um zwei Stufen ansteigen. Dies soll bereits zu Beginn durch einen Zeit-/Ablaufplan zur Erreichung der TRL-Stufen skizziert werden. Idealerweise kommt hier der Beitrag von Industriepartnern zum Tragen. Alternativ kann die mögliche zukünftige Einbindung von Industriepartnern beschrieben werden.
2. Responsible Research and Innovation (RRI): Das Projektkonsortium muss bei der Entwicklung der Projektidee das Konzept der RRI berücksichtigen und in der Projektskizze adäquat beschreiben. Die Forschungsarbeit berührende soziale, ökologische, philosophische oder politische Fragestellungen müssen angesprochen werden. Hierzu kann gegebenenfalls wissenschaftliche Expertise außerhalb der Natur- und Ingenieurwissenschaften genutzt werden.
3. Communication & Dissemination: Die Projektskizze muss einen Kommunikations- und Verwertungsplan beinhalten. Er muss u. a. die Möglichkeiten des Dialogs mit und die Einbindung der Gesellschaft in die Forschungsaktivitäten sowie Ideen zur Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse illustrieren.
4. Data Management: Die Antragsteller werden zur Konzeption und Darstellung eines stringenten Datenmanagementplans angehalten. Die nachhaltige Dokumentation erarbeiteter wissenschaftlicher Ergebnisse muss gewährleistet sein.
Im Kontext der ersten ERA CoBioTech-Ausschreibung im Jahr 2016 nicht zur Förderung ausgewählte Skizzen dürfen nur in inhaltlich signifikant modifizierter Form und unter Verweis auf die vorgenommenen Veränderungen eingereicht werden.
Die Koordinatoren der internationalen Verbundprojekte müssen einen Zwischen- und einen Endbericht für das ERA CoBioTech-Konsortium sowie eine Kurzzusammenfassung der Projektergebnisse verfassen. Dies geschieht in Ergänzung zu den in den Nebenbestimmungen (siehe Nummer 6) geforderten Berichtspflichten.
Die internationalen Verbundprojekte sollen ambitionierte wissenschaftliche Projektziele erreichen. Der Nutzen der internationalen Zusammenarbeit muss klar dargelegt werden. Jedes Konsortium benennt einen Verbundkoordinator, der das Konsortium repräsentiert und für das interne Management verantwortlich zeichnet. Die Verbundkoordination muss von einem antragsberechtigten Partner übernommen werden. Teilnehmer aus Nicht-Partner-Ländern des ERA CoBioTech können sich an den internationalen Verbundprojekten beteiligen, wenn sie ihre Finanzierung sicherstellen und wenn ihre Expertise für das Erreichen der gemeinsamen Projektziele notwendig ist. Teilnehmer aus Nicht-Partnerländern müssen vorgegebene ERA CoBioTech-Regeln beachten. Die Projektkoordinatoren müssen an ERA CoBioTech-Statusseminaren zur Vernetzung der wissenschaftlichen Gemeinschaft teilnehmen und ihre Projekte präsentieren.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2052.html
An der internationalen Ausschreibung beteiligen sich Belgien, Estland, Frankreich, Großbritannien, Lettland, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, die Schweiz, Slowenien, Spanien und die Türkei. Gefördert werden FuE1-Vorhaben, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt. Jedes Partnerland finanziert die Antragsteller des jeweils eigenen Staates.
Die Kooperationspartner eines internationalen Verbundprojekts haben die spezifischen Regelungen zur Förderung -seitens ihrer jeweiligen nationalen oder regionalen Förderorganisation zu beachten.
In der klassischen Biotechnologie werden überwiegend Bioreaktoren mit Reinkulturen von Mikroorganismen oder vollständig zellfreie bzw. enzymatische Systeme in Lösung verwendet. Diese unter industriellen Bedingungen bereits etablierten Verfahren sind ausgereift und ermöglichen weitgehend kontaminationsfreie Produktionsbedingungen. Natürliche mikrobielle Gemeinschaften sind unter geeigneten Bedingungen häufig effizienter als diese axenischen Kulturen, - jedoch stellen sie aufgrund ihrer Komplexität mitunter völlig unterschiedliche Ansprüche an Wachstums- und Anzuchtbedingungen. Durch die Fortschritte in der Metagenomik und der Metaproteomik wächst die Einsicht in solche komplexen Systeme, z. B. Wechselwirkungen in mikrobiellen Gemeinschaften im Erdreich oder in aquatischen Lebensräumen, sodass die Nutzung von Organismengemeinschaften bzw. ihre Modifikation im Sinne einer bioökonomischen Verwertung vielversprechend erscheint.
Bezugnehmend hierauf werden Projektskizzen aus dem Themenbereich A3 "Mikrobielle Gemeinschaften", natürlichen oder synthetischen Ursprungs, Mischkulturen und Kaskaden von Mikroorganismen erwartet. Ziel der Projektskizzen soll es sein, Forschung zu neuartigen und/oder hochwertigen Produkten und Produktionswegen sowie zu im Sinne der Bioökonomie nachhaltigen industriellen Prozessen zu adressieren. Die Projektskizzen müssen ausgeprägt interdisziplinären Charakter besitzen, und der gewählte wissenschaftliche Ansatz muss mindestens zwei der vier nachfolgend genannten methodischen Ansätze beinhalten:
1. Synthetische Biologie (einschließlich Design und Konstruktion neuer biologischer Systeme, Building blocks, Bricks);
2. Systembiologie (einschließlich Optimierung biologischer Prozesse, Untersuchung regulatorischer Mechanismen intra- und interzellulärer Prozesse für die biotechnologische Produktion, Modellierung, Entwicklung neuer bioinformatischer Werkzeuge und Technologien);
3. Nutzung bioinformatischer Werkzeuge;
4. Biotechnologische Ansätze.
Ausgeschlossen sind Vorhaben aus dem Themenbereich B4 des Call Announcements sowie aus den Bereichen Medizin, klinische Forschung und Bioenergie.
Projektstruktur: Zum Erreichen des jeweiligen Projektziels soll die bestmögliche Zusammensetzung des Verbunds gewählt werden. Jedes internationale Verbundvorhaben muss mindestens drei Partner aus drei verschiedenen an dieser Ausschreibung beteiligten Ländern aufweisen, die antragsberechtigt sind und Fördermittel beantragen. Partner aus anderen Ländern können sich an den Projekten mit eigener Finanzierung beteiligen. Maximal sechs Partner dürfen an einem internationalen Verbundprojekt beteiligt sein. Bei einer Beteiligung von mindestens zwei Partnern aus Estland, Lettland, Polen, Rumänien, Russland, Slowenien und der Türkei darf das Konsortium maximal acht Partner aufweisen. Stammt nur ein Partner aus den zuvor genannten Ländern, beträgt die maximale Partnerzahl sieben. Darüber hinaus darf jedes Konsortium maximal zwei Fördermittel beantragende Partner eines am Call beteiligten Staates beinhalten. Partner, die mit eigener Finanzierung teilnehmen, werden hierbei nicht mitgezählt. Partner, die mit eigener Finanzierung teilnehmen (sowohl aus Ländern, die an dieser Ausschreibung beteiligt sind als auch aus anderen Ländern), werden nicht zur Mindestanzahl, wohl aber zur Maximalzahl beteiligter Konsortialpartner gezählt. Die Beteiligung von Industriepartnern ist erwünscht, nicht aber verpflichtend.
Die eingereichten Projektskizzen müssen eine Erreichung der Projektziele innerhalb von bis zu drei Jahren möglich erscheinen lassen. Ein gemeinsamer Projektstart aller am Projekt beteiligten Partner wird angestrebt. Die Projekte sollen jedoch frühestens im Januar 2020 starten. Bestandteil der Antragstellung ist der Nachweis einer gemeinsamen Ergebnisverwertung in allen beteiligten Partnerländern. Die Projekte müssen hinsichtlich ihres Arbeits- und Finanzvolumens zwischen den internationalen Partnern ausgewogen sein.
Die Projektskizzen müssen inhaltlich zu folgenden Aspekten Stellung nehmen:
1. Technology Readiness Level (TRL): Die Projekte müssen die TRL-Stufe 2 bis 6 aufweisen. Im Verlauf des Projekts soll das Niveau der Arbeiten um zwei Stufen ansteigen. Dies soll bereits zu Beginn durch einen Zeit-/Ablaufplan zur Erreichung der TRL-Stufen skizziert werden. Idealerweise kommt hier der Beitrag von Industriepartnern zum Tragen. Alternativ kann die mögliche zukünftige Einbindung von Industriepartnern beschrieben werden.
2. Responsible Research and Innovation (RRI): Das Projektkonsortium muss bei der Entwicklung der Projektidee das Konzept der RRI berücksichtigen und in der Projektskizze adäquat beschreiben. Die Forschungsarbeit berührende soziale, ökologische, philosophische oder politische Fragestellungen müssen angesprochen werden. Hierzu kann gegebenenfalls wissenschaftliche Expertise außerhalb der Natur- und Ingenieurwissenschaften genutzt werden.
3. Communication & Dissemination: Die Projektskizze muss einen Kommunikations- und Verwertungsplan beinhalten. Er muss u. a. die Möglichkeiten des Dialogs mit und die Einbindung der Gesellschaft in die Forschungsaktivitäten sowie Ideen zur Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse illustrieren.
4. Data Management: Die Antragsteller werden zur Konzeption und Darstellung eines stringenten Datenmanagementplans angehalten. Die nachhaltige Dokumentation erarbeiteter wissenschaftlicher Ergebnisse muss gewährleistet sein.
Im Kontext der ersten ERA CoBioTech-Ausschreibung im Jahr 2016 nicht zur Förderung ausgewählte Skizzen dürfen nur in inhaltlich signifikant modifizierter Form und unter Verweis auf die vorgenommenen Veränderungen eingereicht werden.
Die Koordinatoren der internationalen Verbundprojekte müssen einen Zwischen- und einen Endbericht für das ERA CoBioTech-Konsortium sowie eine Kurzzusammenfassung der Projektergebnisse verfassen. Dies geschieht in Ergänzung zu den in den Nebenbestimmungen (siehe Nummer 6) geforderten Berichtspflichten.
Die internationalen Verbundprojekte sollen ambitionierte wissenschaftliche Projektziele erreichen. Der Nutzen der internationalen Zusammenarbeit muss klar dargelegt werden. Jedes Konsortium benennt einen Verbundkoordinator, der das Konsortium repräsentiert und für das interne Management verantwortlich zeichnet. Die Verbundkoordination muss von einem antragsberechtigten Partner übernommen werden. Teilnehmer aus Nicht-Partner-Ländern des ERA CoBioTech können sich an den internationalen Verbundprojekten beteiligen, wenn sie ihre Finanzierung sicherstellen und wenn ihre Expertise für das Erreichen der gemeinsamen Projektziele notwendig ist. Teilnehmer aus Nicht-Partnerländern müssen vorgegebene ERA CoBioTech-Regeln beachten. Die Projektkoordinatoren müssen an ERA CoBioTech-Statusseminaren zur Vernetzung der wissenschaftlichen Gemeinschaft teilnehmen und ihre Projekte präsentieren.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2052.html