« Förderinformationen
Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich
Termin:
30.06.2021
Fördergeber:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert die industrielle Forschung und die experimentelle Entwicklung.
Mitfinanziert werden Einzelprojekte, Gemeinschaftsprojekte von Unternehmen und von Unternehmen mit Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Verbundprojekte zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und Hochschulen mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren dienen.
Gefördert werden zudem Patent- und Schutzrechtsanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen für die erarbeiteten Ergebnisse.
Ziel ist es, das mit einem hohen technischen Risiko einhergehende finanzielle Risiko von Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu mindern und so einen Anreiz für die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren zu schaffen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Großunternehmen, die die Voraussetzungen für ein kleines oder mittleres Unternehmen nicht erfüllen, sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Bei Verbundprojekten gelten die Hochschulen als Mitantragsteller.
Förderung: 80-100% max. 400.000 je Projekt und Zuwendungsempfänger
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt , Magdeburg
Hotline (08 00) 5 60 07 57, E-Mail: beratung@ib-lsa.de
Weitere Informationen:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=a2474153455b4a82330291245527a161;views;document&doc=10587
Mitfinanziert werden Einzelprojekte, Gemeinschaftsprojekte von Unternehmen und von Unternehmen mit Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Verbundprojekte zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und Hochschulen mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren dienen.
Gefördert werden zudem Patent- und Schutzrechtsanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen für die erarbeiteten Ergebnisse.
Ziel ist es, das mit einem hohen technischen Risiko einhergehende finanzielle Risiko von Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu mindern und so einen Anreiz für die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren zu schaffen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Großunternehmen, die die Voraussetzungen für ein kleines oder mittleres Unternehmen nicht erfüllen, sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Bei Verbundprojekten gelten die Hochschulen als Mitantragsteller.
Förderung: 80-100% max. 400.000 je Projekt und Zuwendungsempfänger
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt , Magdeburg
Hotline (08 00) 5 60 07 57, E-Mail: beratung@ib-lsa.de
Weitere Informationen:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=a2474153455b4a82330291245527a161;views;document&doc=10587