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Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
Termin:
30.06.2021
Fördergeber:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Die Förderung soll sich auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität, d. h. der Vielfalt der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Kulturpflanzen, der forstlich genutzten Pflanzen, der landwirtschaftlichen Nutztiere, der aquatischen Lebewesen und der für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft bedeutsamen sonstigen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen sowie der Ökosystemleistungen erstrecken. Die Ergebnisse der Vorhaben sollen möglichst auch für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft nutzbar sein.
Gefördert werden sollen Vorhaben zur
2.1 effizienten Erhaltung der Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit zum Zweck zukünftiger Nutzungen im Hinblick auf eine nachhaltige Erzeugung, Vermarktung, integrierte ländliche Entwicklung, die Sicherung von Grundlagen für die zukünftige Ernährung, Rohstoff- und Energieversorgung, einschließlich der Dokumentation und Bereitstellung entsprechender Informationen sowie Aufklärungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit,
2.2 verstärkten nachhaltigen Nutzung von Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft, einschließlich der Entwicklung und Erprobung von Konzepten und Verfahren,
2.3 Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der genannten Fördergegenstände. Nicht zuwendungsfähig sind Konzepte und Maßnahmen, die nach Abschluss zwingend eine dauerhafte institutionelle Förderung durch das BMEL erfordern würden, sowie Konzepte und Maßnahmen, die Gegenstand einer Förderung im Rahmen von Agrarumweltprogrammen der Länder sind (z. B. Haltungsprämien). Die Förderung erfolgt auf der Basis von Projektanträgen. Bei Vorhaben nach Nummer 2.2.2 erfolgt eine Förderung nur im Rahmen einer umfassenden Konzeption, die alle für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des Vorhabens
relevanten Aspekte beinhaltet. Die Erstellung dieser Konzeption kann auf Antrag auch bezuschusst werden. Die Projekt- oder Ideenskizzen gemäß Nummer 7.4 sowie die Konzeptionen und Projektanträge werden einer fachlichen Begutachtung unterzogen. Die Vorhaben müssen Modell- und Vorbildcharakter aufweisen. Soweit möglich und angebracht, sollten sie Aktivitäten verschiedener Akteure vernetzen und möglichst langfristig tragfähige Perspektiven eröffnen. Projekte, die Maßnahmen vorbereiten oder durchführen, die im Rahmen einschlägiger nationaler Strategien und Fachprogramme vorgesehen sind, sind besonders erwünscht, ebenso Projekte, die länderübergreifende Erhaltungsmaßnahmen oder die Zusammenführung bisher getrennt betriebener, gleichartiger oder sich ergänzender Maßnahmen zum Gegenstand haben
Kontakt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Referat 314 -
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 02 28/68 45-34 60
Weitere Informationen:
http://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/EU/BV_MuD_RiLi2015.pdf;jsessionid=C81E6EA02DE9C38376FA8DC8368CC5CF.1_cid325?__blob=publicationFile
Gefördert werden sollen Vorhaben zur
2.1 effizienten Erhaltung der Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit zum Zweck zukünftiger Nutzungen im Hinblick auf eine nachhaltige Erzeugung, Vermarktung, integrierte ländliche Entwicklung, die Sicherung von Grundlagen für die zukünftige Ernährung, Rohstoff- und Energieversorgung, einschließlich der Dokumentation und Bereitstellung entsprechender Informationen sowie Aufklärungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit,
2.2 verstärkten nachhaltigen Nutzung von Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft, einschließlich der Entwicklung und Erprobung von Konzepten und Verfahren,
2.3 Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der genannten Fördergegenstände. Nicht zuwendungsfähig sind Konzepte und Maßnahmen, die nach Abschluss zwingend eine dauerhafte institutionelle Förderung durch das BMEL erfordern würden, sowie Konzepte und Maßnahmen, die Gegenstand einer Förderung im Rahmen von Agrarumweltprogrammen der Länder sind (z. B. Haltungsprämien). Die Förderung erfolgt auf der Basis von Projektanträgen. Bei Vorhaben nach Nummer 2.2.2 erfolgt eine Förderung nur im Rahmen einer umfassenden Konzeption, die alle für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des Vorhabens
relevanten Aspekte beinhaltet. Die Erstellung dieser Konzeption kann auf Antrag auch bezuschusst werden. Die Projekt- oder Ideenskizzen gemäß Nummer 7.4 sowie die Konzeptionen und Projektanträge werden einer fachlichen Begutachtung unterzogen. Die Vorhaben müssen Modell- und Vorbildcharakter aufweisen. Soweit möglich und angebracht, sollten sie Aktivitäten verschiedener Akteure vernetzen und möglichst langfristig tragfähige Perspektiven eröffnen. Projekte, die Maßnahmen vorbereiten oder durchführen, die im Rahmen einschlägiger nationaler Strategien und Fachprogramme vorgesehen sind, sind besonders erwünscht, ebenso Projekte, die länderübergreifende Erhaltungsmaßnahmen oder die Zusammenführung bisher getrennt betriebener, gleichartiger oder sich ergänzender Maßnahmen zum Gegenstand haben
Kontakt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Referat 314 -
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 02 28/68 45-34 60
Weitere Informationen:
http://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/EU/BV_MuD_RiLi2015.pdf;jsessionid=C81E6EA02DE9C38376FA8DC8368CC5CF.1_cid325?__blob=publicationFile