Innovationsportal Sachsen-Anhalt

« Förderinformationen

Christiane Nüsslein - Volhard ­Stiftung

Termin:
31.12.2014
Fördergeber:
Fördergeber - Sonstige
Diese Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung macht es sich zur Aufgabe, begabten Frauen mit Kindern den Berufsweg zur Wissenschaftlerin zu erleichtern. Wir möchten Doktorandinnen fördern, indem wir finanzielle Zuschüsse für Kinderbetreuung und Hilfe im Haushalt zur Verfügung stellen. Damit gewinnen die Jungen Mütter mehr Zeit und Flexibilität für ihre wissenschaftliche Arbeit. Wir hoffen, mit unserer Stiftung dazu beizutragen, daß sich in Zukunft mehr hochqualifizierte Frauen an der Spitzenforschung in Deutschland beteiligen können. Wissenschaft zu betreiben ist ein sehr anspruchsvoller und besonderer Beruf, der sowohl hohe Begabung als auch großes Interesse, Leidenschaft, Fleiß und frühe Selbständigkeit erfordert. Um das für eine erfolgreiche Karriere notwendige Profil zu erreichen, sind Mobilität und Freiheit in der Wahl des geeigneten Umfelds notwendig, dazu vor allem viel ungebundene Zeit, um eigenständige Forschungsarbeiten von hoher Qualität zu erstellen. Bei Wissenschaftlerinnen, die Kinder haben, werden Zeitnot und Einschränkung der Freiheit praktisch unausweichlich zu einem großen Problem. Längere Berufsunterbrechungen oder Teilzeitjobs sind gefährlich, da ein Wiedereinstieg unter Umständen nicht gelingt, das Versäumte nicht aufgeholt werden kann, und ein großer Teil der bereits erworbenen Kompetenz inzwischen nutzlos geworden sein mag. Wir möchten jungen talentierten Frauen, die es wirklich ernst mit ihrem Beruf meinen, helfen, die Zeit der doppelten Belastung durchzustehen und trotzdem gute Forschung zu leisten. Die Stiftung richtet sich an hervorragende Doktorandinnen in Fächern der experimentellen Naturwissenschaften und der Medizin. Die CNV-­-Stiftung fördert Wissenschaftlerinnen aller Nationalitäten, die in deutschen Universitäten und Forschungsinstituten forschen. Es werden Mittel zur Verfügung gestellt, die eine Entlastung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung ermöglichen sollen. Diese Mittel können z.B. zur Einstellung von Haushaltshilfen, Anschaffung von Geräten wie Spül-oder Waschmaschine und zusätzlicher Kinderbetreuung verwendet werden (z.B. Babysitter in )Den Abendstunden oder während Reisen zu Tagungen). Der Lebensunterhalt sollte bereits durch eine Stelle oder ein Stipendium abgesichert sein. Auch wird vorausgesetzt, daß eine ganztägige Betreuung des Kindes/der Kinder durch eine Tagesstätte oder Tagesmutter gewährleistet ist.

Weitere Informationen:
http://www.cnv-stiftung.de/de/vorhaben.html