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3. Auswahlrunde des Forschungspreises Nächste Generation biotechnologischer Verfahren

Termin:
31.01.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ziel der Vergabe des Forschungspreises ist es, wissenschaftliche Durchbrüche sichtbar zu machen, die für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren relevant sind. Mit dem Preis sollen Forschungsresultate anerkannt werden, die in Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder auch Unternehmen erzielt wurden. Der Forschungspreis soll dazu dienen, das aufgebaute Know-how zu sichern und auszubauen, indem eine Forschungsgruppe im wissenschaftlichen Umfeld des maßgeblich an den Forschungsresultaten beteiligten Forschers finanziert wird. Die Forschungsgruppe soll den erzielten wissenschaftlichen Durchbruch für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren fruchtbar machen.

Gefördert werden Forschungsgruppen an wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland, die aus einem Bewerbungsverfahren hervorgehen.
Gegenstand der Förderung sind Forschungsarbeiten an neuartigen biotechnischen Produktionsverfahren, die auf ¬einem erzielten herausragenden Forschungsergebnis aufbauen. Mit der Förderung soll die nachgewiesene Expertise ausgebaut und auf die Entwicklung neuartiger biotechnischer Produktionsverfahren ausgerichtet werden. Die Visionen und Ziele, die mit einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren verbunden sind, wurden in der Strategiephase der Initiative "Biotechnologie 2020+" diskutiert. In Fachgesprächen mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft wurden wissenschaftlich-technische Meilensteine herausgearbeitet, die für die Entwicklung zukünftiger Verfahren als besonders relevant angesehen werden. Die Ergebnisse dieser Fachgespräche sind im Internet unter www.biotechnologie2020plus.de dargestellt.
Eine Forschungsgruppe kann bis zu fünf Jahre gefördert werden.

Die Ausstattung einer Forschungsgruppe sollte sich an folgenden Eckwerten orientieren:
1. Personal (soweit nicht Stammpersonal):
o Forschungsgruppenleiter,
o Post-Doktoranden,
o 1 bis 2 Doktoranden,
o 1 bis 2 technische Angestellte,
2. Investitionen und Verbrauchsmaterialien: je nach technischem Aufwand,
3. Aufwand für Publikations- und Reisekosten, Vergabe von Aufträgen, Patentierungskosten: im begründeten Einzelfall gemäß den allgemeinen Zuwendungsbestimmungen des BMBF.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1091