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Aufbaus modellhafter Register für die Versorgungsforschung

Termin:
12.01.2017
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben zum Aufbau neuer, insbesondere patientenbezogener Register. Die Register müssen von besonderer, nationaler Bedeutung sein und wichtige Datenbasis für Versorgungsforschung bieten. Die aufzubauenden Register müssen einen hohen Standard in methodischer, technischer und struktureller Hinsicht haben. Sie sollen Modellcharakter haben und richtungsweisend für den Aufbau von Registern auch außerhalb dieser Fördermaßnahme sein.
Die Förderung der Register ist eine Anschubfinanzierung und erfolgt in zwei Phasen.
o Die erste Phase dient der Konzeptentwicklung. In der Konzeptentwicklungsphase sollen die benötigten Ressourcen sowie die strukturellen und prozessualen Gegebenheiten des aufzubauenden Registers geklärt werden. Mit Ende der Konzeptentwicklungsphase ist ein detailliertes, stichhaltiges Konzept zur Realisierung des Registers mit verbindlichen Zusagen zur Nachhaltigkeit vorzulegen.
o Die sich im Erfolgsfall anschließende Realisierungsphase dient dem Aufbau und der Implementierung des Registers sowie der Bearbeitung der wissenschaftlichen Fragestellung. Die Einrichtung eines wissenschaftlich unabhängigen Advisory Boards wird zur Sicherung der Qualität und Akzeptanz des Registers empfohlen. Die Weiterführung des geförderten Registers mit der Übernahme der dafür erforderlichen Finanzierung nach Auslaufen der Bundesförderung ist Voraussetzung für die Förderung. Zudem ist die Förderung an die Bedingung geknüpft, dass bereits mit Beginn der Realisierungsphase eine finanzielle Beteiligung durch die Einrichtung erfolgt, die das Register übernimmt. Die Förderung ist daher degressiv angelegt.
o Um eine hohe Qualität der aufzubauenden Register zu erreichen, und deren Modellcharakter möglichst weit zu entfalten, sind über die Managementstrukturen der einzelnen Register hinausgehende Abstimmungsprozesse erforderlich. Dafür beabsichtigt das BMBF die Förderung eines Begleitprojekts ab dem Beginn der Konzeptentwicklungsphase. Das Begleitprojekt soll registerübergreifend methodische, technische und strukturelle Standards gewährleisten.

Für den Aufbau von Registern sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Ärzteverbände, Fachgesellschaften) antragsberechtigt.

Konzeptionsentwicklungsphase:
Förderung: max. 50.000¤
Förderdauer: max. 9 Monate
Zweistufiges Antragsverfahren, Deadline (Projektskizze): 12.01.2017

Realisierungsphase:
Förderung: 100% plus 20% Projektpauschale
Förderdauer: max. 5 Jahre
Einstufiges Antragsverfahren, Antragseinreichung zum Ende der Konzeptionsentwicklungsphase

Begleitprojekt:
Förderdauer: max. 24 Monate
Zweistufiges Antragsverfahren, Deadline (Projektskizze): 12.01.2017

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger - Gesundheit - Bonn, Telefon: 02 28/38 21-12 10
Ansprechpersonen sind:
Dr. Eva Becher, Telefon: 0 30/6 70 55-79 17, E-Mail: Eva.Becher@dlr.de
PD Dr. Elisabeth Falkenstein, Telefon: 02 28/38 21-12 47, E-Mail: Elisabeth.Falkenstein@dlr.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1261.html