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Aufbau von Industrie-in-Klinik-Plattformen zur Entwicklung innovativer Medizinprodukte

Termin:
30.11.2014
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ziel der Fördermaßnahme ist es, erfolgversprechende Ansätze für im klinischen Umfeld lokalisierte Plattformen zu entwickeln und in Modellvorhaben zu etablieren, um in enger Zusammenarbeit zwischen Industrie und klinischen ­Anwendern bedarfsorientierte Produkt- oder Prozessinnovationen in der Medizintechnik zu realisieren.

Im Rahmen dieser Maßnahme sollen Plattformen zur Innovationsförderung im Bereich der Medizintechnologien aufgebaut und erprobt werden, die im klinischen Umfeld angesiedelt sind. Diese Plattformen sollen möglichst frühzeitig im Innovationsprozess ein gemeinsames Vorgehen von Medizintechnik-Unternehmen (MedTech-Unternehmen) mit ­klinischen Experten in Form operativer Partnerschaften ermöglichen.

Den in der Medizintechnik tätigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie größeren Firmen soll auf diese Weise ein erleichterter Zugang zur Gewinnung von ärztlicher Expertise und klinischen Daten gewährt werden. Ferner sollen an den Plattformen realisierte Produktentwicklungen durch wiederholte Rückkopplung mit dem klinischen Umfeld hinsichtlich ihres Anwender- und Patientennutzens optimiert werden. Den Unternehmen soll hierdurch auch die Möglichkeit gegeben werden, die Anforderungen an den Nutzennachweis von Anfang an zu berücksichtigen. Auf diese Weise können Unternehmen die Chancen für einen erfolgreichen Markteintritt und eine nachhaltige Marktdurchdringung erhöhen. Im Gegenzug ermöglichen es diese Innovationsplattformen den Kliniken z. B. eine Qualitätsführerschaft bei gleichzeitiger nachhaltiger Sicherung der eigenen Wirtschaftlichkeit zu erarbeiten.

Zudem sollen diese Plattformen erforderlichenfalls dem besonderen Bedarf an Förderung, Beratung und Mentoring von Startups und kleineren Unternehmen von der Entwicklung über die Zertifizierung bis zur Erstattung durch die Gesundheitssysteme Rechnung tragen. Diese Unternehmen besitzen oft nicht die Qualifikationen zum Aufbau eines (zertifizierten) Qualitäts-, Zulassungs- und Risikomanagementsystems und bedürfen eines professionellen Managements in den verschiedenen Phasen wie Planungsphase, Produktdesign, Prozessentwicklung, Designverifizierung oder -validierung, Serienfertigung, CE-Kennzeichnung oder Audit des Qualitätsmanagement-Systems.

Die Industrie-in-Klinik-Plattformen können beispielsweise in folgenden Formen ausgestaltet sein:
Inkubator
Akzelerator
Integrator

Über die Modelle hinaus sind auch weitere Konzeptionsideen zur Förderung von versorgungsorientierten Industrie-in-Klinik-Plattformen möglich und deren Entwicklung im Rahmen dieser Fördermaßnahme explizit erwünscht. Dabei müssen die erwähnten Aspekte der Innovationsförderung wie ein gemeinsames Vorgehen von MedTech-Unternehmen und klinischer Expertise/klinischer Versorgungseinrichtung und der besondere Bedarf an Mentoring für ­Startups und KMU vorrangig berücksichtigt werden. Zwingend notwendig im Rahmen dieser Fördermaßnahme sind die räumliche Nähe und enge Kooperation zwischen MedTech-Unternehmen und klinischer Einrichtung ebenso wie das professionelle Management des Konzeptes. Erfolgreiche Einzelaspekte, Mischformen oder Kombinationen der oben genannten Formen können in die Konzepte einfließen, die mittels eines Projektplans von der Idee bis hin zur zukünftigen Realisierung dargestellt werden sollen.

Um dem neuartigen Ansatz dieser Plattformen und damit dem explorativen Charakter dieser Fördermaßnahme Rechnung zu tragen, ist die Maßnahme in zwei Phasen ausgestaltet - einer Konzeptions- und einer Erprobungsphase.

In der Konzeptionsphase wird die Erstellung von bis zu 20 Konzepten für Industrie-in-Klinik-Plattformen mit einem Zuwendungsbetrag von jeweils maximal 75 000 Euro über eine Laufzeit von bis zu sechs Monaten gefördert, in denen bereits deren zentrale Partner mitwirken. Die ausgearbeiteten Konzepte sollen in Form eines ausführlichen Businessplans ausgestaltet sein und insbesondere auch den nachhaltigen Charakter der Plattform auch nach Ablauf der ­Erprobungsphase darstellen. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Konzepts erste auf dieser Plattform durch­zuführende Forschungs- oder Entwicklungsprojekte skizziert werden.

In der Erprobungsphase werden - neben dem Aufbau der Plattform - FuE-Vorhaben zur Erprobung dieser Konzepte von herausragenden Initiativen anteilig gefördert. Die Förderung der Erprobungsphase erfolgt über eine Laufzeit von drei Jahren. In dieser Erprobungsphase soll die Plattform in der beschriebenen Form aufgebaut und betrieben werden und zur Förderung erster Forschungs- und Entwicklungsarbeiten genutzt werden. Es soll sich hierbei um nach unternehmerischen Prinzipien geführte Projekte handeln. Hierzu werden insbesondere auch erhebliche finanzielle Beiträge von privater Seite erwartet. Diese müssen zum Ende der skizzierten Wertschöpfungskette hin deutlich ansteigen.

Antragsberechtigt für die Konzeptionsphase sind Kliniken und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland) einschließlich Betreibergesellschaften sowie Gebietskörper­schaften auf kommunaler Ebene. Antragsberechtigt im Sinne dieser Förderrichtlinien sind auch Plattformen, die aus einem Zusammenschluss mehrerer Beteiligter als eigenständige Rechtsperson resultieren. Anträge unter Beteiligung von Kliniken der Regelversorgung sowie Plattformen als eigenständige Rechtsperson werden ausdrücklich unterstützt und bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Antragsberechtigt für die Erprobungsphase sind - neben Kliniken, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland) sowie Gebietskörperschaften - Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sollen im Rahmen eines Verbundprojekts vorzugsweise durch Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Projektträger Gesundheitswirtschaft, Bereich Medizintechnik:
VDI Technologiezentrum GmbH
Stichwort "Industrie-in-Klinik-Plattformen"
Johannisstraße 5 - 6
10117 Berlin
Telefax: 0 30/2 75 95 06-59
E-Mail: pt_gesundheitswirtschaft@vdi.de

Ansprechpartner sind:
Dr.-Ing. Arne Hothan, Telefon: 0 30/2 75 95 06-52
Dr. med. Claudia Fiola, Telefon: 0 30/2 75 95 06-53

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/23797.php
http://www.strategieprozess-medizintechnik.de/industrie-klinik-plattformen/