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WTZ mit Neuseeland

Termin:
13.05.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung ist die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Neuseeland durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Kontakte zum neuseeländischen Partner sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestehen; die Fördermaßnahme dient nicht der Kontaktanbahnung.
Thematische Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
o Umweltwissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel
o Geo-, Meeres- und Polarforschung
o Nachhaltige Städte inklusive erneuerbare Energien
o Gesundheitsforschung
o Fortschrittliche Produktionstechnologien und Dienstleistungen
o Zusätzliche Gebiete von herausragender Bedeutung für beide Länder2
Für diese Themenfelder sollen durch projektbezogene Mobilität sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland - insbesondere KMU3 - die ¬Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
Für die Institute im Partnerland gibt es keine Einschränkungen. Diese Institute können öffentliche oder private/multilaterale Hochschulen sein, aber auch Forschungszentren oder multilaterale Einrichtungen.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren - HZ - und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % mit maximal 15 000 Euro sowie für die maximale Dauer von 24 Monaten gefördert werden können.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Hans-Jörg Stähle, Telefon: +49 2 28/38 21-14 03, E-Mail: hans.staehle@dlr.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1184.html