« Förderinformationen
Translationsorientierte Verbundvorhaben im Bereich der Seltenen Erkrankungen
Termin:
08.05.2018
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mehr als vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer Seltenen Erkrankung. Zu diesen zählen weltweit bis zu 8.000 verschiedene Krankheitsbilder, von denen jeweils höchstens einer von 2.000 Menschen betroffen ist. Oft handelt es sich um sehr schwere Krankheiten, die eine aufwändige Behandlung und Betreuung erfordern. Zudem benötigt die Forschung zu Seltenen Erkrankungen eine Bündelung von Expertise, die meist nur überregional oder international vorhanden ist. Sowohl in Deutschland als auch in der EU ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein für diese besonderen Herausforderungen gewachsen. Deshalb hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2010 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen (ACHSE e.V.) das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) gegründet, welches 2013 einen Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Seltenen Erkrankungen vorgelegt hat. Dieser enthält konkrete Handlungsempfehlungen zum Informationsmanagement, zur Verbesserung der Diagnosestellung, zu Versorgungsstrukturen und zur Erforschung der Seltenen Erkrankungen.
Gefördert werden Forschungsverbünde, die i.d.R. überregional sind und den oben beschriebenen Förderzweck erfüllen. Die Verbünde sollen die Forschung zu einer Gruppe Seltener Erkrankungen bzw. in zu begründenden Ausnahmefällen (z.B. vergleichsweise hohe Prävalenz) auch zu einer einzelnen Seltenen Erkrankung zum Ziel haben. Es handelt sich dabei um Erkrankungen, die höchstens einen von 2.000 Menschen betreffen. Der Verbund soll sich mit Krankheitsgruppen befassen, die lebensbedrohlich sind oder zu einer chronischen Invalidität bzw. zu gravierenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen und/oder hohe Kosten verursachen.
In den Verbünden sollen sich die besten in dem jeweiligen Krankheitsbereich tätigen nationalen Forschungsgruppen, klinischen Zentren und diagnostischen Speziallabors für eine interdisziplinäre Kooperation zusammenschließen. Dabei sind soweit angemessen insbesondere bestehende Forschungsplattformen (z.B. Register, Biobanken, innovative Spezialdiagnostik einschließlich Hochdurchsatzsequenzierung), klinische Studieneinrichtungen (z.B. Koordinierungszentren für klinische Studien) und Versorgungsstrukturen einzubeziehen.
Innerhalb eines Verbundes sollen Fragestellungen bearbeitet werden, die Teilbereiche der Ätiopathogenese-Forschung, Diagnose- und Therapieforschung oder versorgungsnaher Forschung beinhalten können. Die Zielsetzung der Vorhaben soll insgesamt auf Translation ausgerichtet sein, kann dabei aber je nach dem Stand von Wissenschaft und Forschung auf verschiedene Stufen des umfassenden Translationsprozesses aufsetzen.
Ein Verbund besteht aus mehreren Teilprojekten, deren Anzahl dem Forschungsgegenstand angemessen sein muss. In der Regel sollte ein Verbund nicht mehr als zehn Teilprojekte (Forschungsprojekte und zentrale Projekte mit wissenschaftlichem Service-, Koordinierungs- oder Querschnittscharakter) umfassen. Die Forschungsprojekte eines Verbundes müssen durch ihren kooperativen Charakter überzeugen (d. h. durch ihren Nutzen von der Vernetzung und ihren Beitrag zum Verbund). Die Kohärenz eines Verbundes muss durch adäquate Steuerungs- und Kooperationsmechanismen gesichert sein.
Beispiele für Fragestellungen in Teilprojekten der Grundlagenforschung und klinischen Forschung sind: genetische und molekulare Charakterisierung von Krankheitsursachen, Pathophysiologie, Studien zum Krankheitsverlauf sowie Entwicklung und Erprobung von diagnostischen Tests und Therapieoptionen (z.B. nicht-medikamentöse Therapien, Pharmaka, Biologicals, Gen- und Zelltherapeutika).
Ebenso können in Teilprojekten auch Fragestellungen aus den Bereichen Psychologie, Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie sowie der Validierung und Nutzenbewertung telemedizinischer / -diagnostischer Ansätze im Bereich Seltener Erkrankungen bearbeitet werden.
Darüber hinaus können wissenschaftsinitiierte multizentrische prospektive, kontrollierte klinische Studien mit Patientinnen und Patienten zum Wirksamkeitsnachweis von neuartigen therapeutischen oder diagnostischen Verfahren mit konfirmatorischer Zielsetzung als Teilprojekte gefördert werden. Dies setzt voraus, dass die Einbeziehung einer großen Zahl von Kooperationspartnern ausreichende Fallzahlen sicherstellt oder ein signifikanter Beitrag zu einer internationalen Studie geleistet wird. Gefördert werden können auch exploratorische klinische Studien, die mit geringen Probandenzahlen einen ersten Wirksamkeitsnachweis für ein pharmakologisches Therapieverfahren mit bereits zugelassenen Arzneimitteln liefern und der Vorbereitung von multizentrischen klinischen Studien mit größeren Probandenzahlen dienen.
Geschlechts- und altersspezifische Aspekte sollen bei den Projekten in angemessener Weise berücksichtigt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
- Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1 ,
53227 Bonn
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.
Ansprechpersonen sind:
Frau Dr. Katarzyna Saedler, Telefon: 02 28/38 21-19 47, E-Mail: katarzyna.saedler@dlr.de
Frau Dr. Michaela Fersch, Telefon: 02 28/38 21-12 68, E-Mail: michaela.fersch@dlr.de
Herr Dr. Ralph Schuster, Telefon: 02 28/38 21-12 33, E-Mail: ralph.schuster@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1606.html
http://www.med.uni-magdeburg.de/drittmittel.html
Gefördert werden Forschungsverbünde, die i.d.R. überregional sind und den oben beschriebenen Förderzweck erfüllen. Die Verbünde sollen die Forschung zu einer Gruppe Seltener Erkrankungen bzw. in zu begründenden Ausnahmefällen (z.B. vergleichsweise hohe Prävalenz) auch zu einer einzelnen Seltenen Erkrankung zum Ziel haben. Es handelt sich dabei um Erkrankungen, die höchstens einen von 2.000 Menschen betreffen. Der Verbund soll sich mit Krankheitsgruppen befassen, die lebensbedrohlich sind oder zu einer chronischen Invalidität bzw. zu gravierenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen und/oder hohe Kosten verursachen.
In den Verbünden sollen sich die besten in dem jeweiligen Krankheitsbereich tätigen nationalen Forschungsgruppen, klinischen Zentren und diagnostischen Speziallabors für eine interdisziplinäre Kooperation zusammenschließen. Dabei sind soweit angemessen insbesondere bestehende Forschungsplattformen (z.B. Register, Biobanken, innovative Spezialdiagnostik einschließlich Hochdurchsatzsequenzierung), klinische Studieneinrichtungen (z.B. Koordinierungszentren für klinische Studien) und Versorgungsstrukturen einzubeziehen.
Innerhalb eines Verbundes sollen Fragestellungen bearbeitet werden, die Teilbereiche der Ätiopathogenese-Forschung, Diagnose- und Therapieforschung oder versorgungsnaher Forschung beinhalten können. Die Zielsetzung der Vorhaben soll insgesamt auf Translation ausgerichtet sein, kann dabei aber je nach dem Stand von Wissenschaft und Forschung auf verschiedene Stufen des umfassenden Translationsprozesses aufsetzen.
Ein Verbund besteht aus mehreren Teilprojekten, deren Anzahl dem Forschungsgegenstand angemessen sein muss. In der Regel sollte ein Verbund nicht mehr als zehn Teilprojekte (Forschungsprojekte und zentrale Projekte mit wissenschaftlichem Service-, Koordinierungs- oder Querschnittscharakter) umfassen. Die Forschungsprojekte eines Verbundes müssen durch ihren kooperativen Charakter überzeugen (d. h. durch ihren Nutzen von der Vernetzung und ihren Beitrag zum Verbund). Die Kohärenz eines Verbundes muss durch adäquate Steuerungs- und Kooperationsmechanismen gesichert sein.
Beispiele für Fragestellungen in Teilprojekten der Grundlagenforschung und klinischen Forschung sind: genetische und molekulare Charakterisierung von Krankheitsursachen, Pathophysiologie, Studien zum Krankheitsverlauf sowie Entwicklung und Erprobung von diagnostischen Tests und Therapieoptionen (z.B. nicht-medikamentöse Therapien, Pharmaka, Biologicals, Gen- und Zelltherapeutika).
Ebenso können in Teilprojekten auch Fragestellungen aus den Bereichen Psychologie, Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie sowie der Validierung und Nutzenbewertung telemedizinischer / -diagnostischer Ansätze im Bereich Seltener Erkrankungen bearbeitet werden.
Darüber hinaus können wissenschaftsinitiierte multizentrische prospektive, kontrollierte klinische Studien mit Patientinnen und Patienten zum Wirksamkeitsnachweis von neuartigen therapeutischen oder diagnostischen Verfahren mit konfirmatorischer Zielsetzung als Teilprojekte gefördert werden. Dies setzt voraus, dass die Einbeziehung einer großen Zahl von Kooperationspartnern ausreichende Fallzahlen sicherstellt oder ein signifikanter Beitrag zu einer internationalen Studie geleistet wird. Gefördert werden können auch exploratorische klinische Studien, die mit geringen Probandenzahlen einen ersten Wirksamkeitsnachweis für ein pharmakologisches Therapieverfahren mit bereits zugelassenen Arzneimitteln liefern und der Vorbereitung von multizentrischen klinischen Studien mit größeren Probandenzahlen dienen.
Geschlechts- und altersspezifische Aspekte sollen bei den Projekten in angemessener Weise berücksichtigt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
- Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1 ,
53227 Bonn
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.
Ansprechpersonen sind:
Frau Dr. Katarzyna Saedler, Telefon: 02 28/38 21-19 47, E-Mail: katarzyna.saedler@dlr.de
Frau Dr. Michaela Fersch, Telefon: 02 28/38 21-12 68, E-Mail: michaela.fersch@dlr.de
Herr Dr. Ralph Schuster, Telefon: 02 28/38 21-12 33, E-Mail: ralph.schuster@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1606.html
http://www.med.uni-magdeburg.de/drittmittel.html