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Stärkung des Technologie- und Innovationstransfers durch Forschung und Entwicklung für Großversuche, Demonstration, Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheitsforschung

Termin:
28.04.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung sind anwendungsnahe FuE-Projekte in den verschiedenen Bereichen der zivilen Sicherheitsforschung, in denen mit Hilfe von Forschungsanlagen und Demonstratoren für Praxisversuche sowie digitaler Schulungskonzepte inklusive innovativer Technik für Rettungs- und Einsatzkräfte neue Lösungen für die Praxis erforscht, erprobt und demonstriert werden. Die Projektinhalte müssen an einem Szenario der zivilen Sicherheitsforschung ausgerichtet sein, einen deutlichen Forschungscharakter besitzen und zur Erhöhung der zivilen Sicherheit in Deutschland beitragen.
Ergänzend zu der bisherigen Forschungsförderung des Programms ,,Forschung für die zivile Sicherheit" bietet das BMBF mit dieser Richtlinie die Möglichkeit, mit Hilfe von FuE-Projekten praktische Versuche zur Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie zur Validierung von Forschungsergebnissen durchzuführen. Beispiele sind ¬Experimente in mobilen Laboren, Sensorik oder Demonstratoren für Feldversuche, Simulationsumgebungen, Brandversuche usw. Die Systeme sind so universell auszulegen, dass sie auch für den Test und die Validierung anderer Sicherheitslösungen und -konzepte aus den Anwendungsgebieten der zivilen Sicherheitsforschung einsetzbar sind. Die Eignung für potenzielle Anwendungen ist darzulegen.
Um eine praxisnahe und innovative Aus- und Weiterbildung gewährleisten zu können, werden zunehmend computergesteuerte Techniken (Simulatoren, Caves usw.) eingesetzt. Die aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung, der virtuellen Realitäten und der künstlichen Intelligenz ermöglichen in diesem Zusammenhang neue Formate. Im Rahmen dieser Richtlinie wird die Möglichkeit eröffnet, digitale Schulungskonzepte mit innovativer Technik zu erforschen, anzuschaffen und für die bedarfsgerechte Aus- und Weiterbildung von Einsatzkräften der Polizei, Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, freiwilliger Helfer usw. weiterzuentwickeln. Entscheidend ist eine Anwendung für den Bereich der zivilen Sicherheit. Dies können beispielsweise Simulatoren für spezielle Einsätze auf See, in Tunneln oder anderen Gebäudestrukturen, Caves mit sicherheitsbezogener virtueller Umgebung, Lagetische oder Ähnliches sein. Auch (mobile) Endgeräte, die für eine exemplarische Nutzung notwendig sind, können berücksichtig werden.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Einzel- und Verbundvorhaben gefördert.
Antragsberechtigt sind:
o Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
sowie Anwender im Sinne dieser Richtlinie:
o Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie vergleichbare Institutionen.
Die Laufzeit der FuE-Projekte ist in der Regel auf einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2872.html