« Förderinformationen
Soziokulturelle Infrastrukturen
Aktualität:
bis 31.10.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderung im Rahmen der Richtlinie ,,Zivile Sicherheit - Sozioökonomische und soziokulturelle Infrastrukturen" im Rahmen des Programms ,,Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023"
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Verbundprojekte gefördert, die durch neue Strategien, technologische Ansätze und organisatorische Konzepte einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der sozioökonomischen und soziokulturellen Infrastrukturen leisten. Die Projektvorschläge sollen durch innovative Lösungen zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beitragen und dies durch ein nachvollziehbares, ziviles Sicherheitsszenario belegen. Die Lösungen sollen im Verbund aus mehreren interdisziplinär und interinstitutionell aufgestellten Projektpartnern bearbeitet werden. Zudem ist eine eindeutige Ausrichtung am Anwenderbedarf durch den direkten Einbezug von Anwendern und Industriepartnern sicherzustellen.
Gegenstand der Förderung sind anwendungsnahe Forschungsvorhaben, die neue Strategien, technologische Ansätze und organisatorische Konzepte zum Schutz der im Folgenden benannten sozioökonomischen und soziokulturellen Infrastrukturen vor den Auswirkungen von Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierter Kriminalität und Großschadenslagen entwickeln.
Zu den soziokulturellen Infrastrukturen im Sinne dieser Förderrichtlinie zählen Medien und Kulturgüter, also Rundfunk (Fernsehen und Radio), Internet, gedruckte und elektronische Presse, bewegliches und unbewegliches Kulturgut, Bibliotheken, Museen, Archive und symbolträchtige Bauwerke.
Die Medien nehmen nicht nur eine herausragende Informations-, Bildungs- und Kontrollfunktion wahr. Sie sind ein zentrales Element der Meinungsbildung der Bevölkerung und insofern unabdingbar für eine demokratische Gesellschaft. Darüber hinaus sichern sie die Information und Warnung der Bevölkerung im Krisen- und Katastrophenfall. Kulturgüter wirken identitätsstiftend und haben eine herausragende ideelle Bedeutung für unsere Gesellschaft. Der Schutz von Kulturgütern vor den Auswirkungen durch Naturkatastrophen, vor dem illegalen Handel oder der mutwilligen Zerstörung ist daher eine wichtige Aufgabe.
Die Förderung erfolgt insbesondere zu folgenden Themenschwerpunkten:
a. Strategien zum Schutz von Medien und Informationsinfrastrukturen
o Entwicklung von Möglichkeiten zur Verifikation von amtlichen Warnmeldungen und anderen sicherheitsrelevanten Meldungen aus Presse und sozialen Netzwerken sowie Methoden zur Manipulationsvorsorge, Ansätze zur Schaffung von Redundanzen und Verhinderung von Manipulationen bei der Herausgabe solcher Meldungen;
o Analyse der Risiken und Auswirkungen von Störungen der Medien-Infrastruktur, beispielsweise in Folge eines langanhaltenden Stromausfalls oder dem Ausfall der IT-Systeme, sowie Entwicklung von Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Resilienz;
o Untersuchung der Wechselwirkungen von Medien und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Krisenfall sowie von Strategien zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs.
b. Strategien zum Schutz unwiederbringlicher Kulturgüter
o Grundlegende Untersuchungen zur Kritikalität schützenswerter Kulturgüter sowie zur Relevanz und zum Einfluss von Kulturgütern auf die gesellschaftliche Resilienz und Sicherheit;
o Entwicklung von Lösungen zur Vermeidung und Bewältigung von akuten Schadenslagen insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und eventueller Reformbedarfe sowie der Mobilisierung und Koordination ehrenamtlicher Netzwerke;
o Analyse der Organisations- und Kommunikationsstrukturen innerhalb der mit der Verwaltung und Erhaltung von beweglichen und unbeweglichen Kulturgütern betrauten Institutionen, Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Erhöhung ihrer Resilienz sowie Vernetzungsstrategien mit internationalen Partnern;
o Untersuchungen und Lösungsansätze für die Kriminalitätsbekämpfung, wie zum Beispiel Dunkelfeldanalysen, Bedrohungsanalysen, Erforschung (international vernetzter) Frühwarnsysteme, präventive Schutzmaßnahmen, Entwicklung technischer Instrumente zur Identifizierung und Herkunftsbestimmung, Untersuchung internationaler Strukturen, Weiterbildungskonzepte.
Sofern dies für die spätere Umsetzung in die Anwendungspraxis zielführend ist, sollen die Forschungsverbünde auch zukunftsorientierte Ansätze zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, rechtliche Fragestellungen (zum Beispiel Datenschutz, Haftungsfragen) sowie ethische und gesellschaftliche Aspekte einbeziehen. Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-SPEC) gefördert.
Die angestrebten Ergebnisse müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.
Lösungen, die vorrangig auf eine Erhöhung der IT-Sicherheit abzielen, sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Förderrichtlinie. Derartige Themen werden durch das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit abgedeckt.
Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Dr. Sandra Muhle, Telefon: +49 2 11/62 14-3 64, E-Mail: muhle_s@vdi.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1989.html
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Verbundprojekte gefördert, die durch neue Strategien, technologische Ansätze und organisatorische Konzepte einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der sozioökonomischen und soziokulturellen Infrastrukturen leisten. Die Projektvorschläge sollen durch innovative Lösungen zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beitragen und dies durch ein nachvollziehbares, ziviles Sicherheitsszenario belegen. Die Lösungen sollen im Verbund aus mehreren interdisziplinär und interinstitutionell aufgestellten Projektpartnern bearbeitet werden. Zudem ist eine eindeutige Ausrichtung am Anwenderbedarf durch den direkten Einbezug von Anwendern und Industriepartnern sicherzustellen.
Gegenstand der Förderung sind anwendungsnahe Forschungsvorhaben, die neue Strategien, technologische Ansätze und organisatorische Konzepte zum Schutz der im Folgenden benannten sozioökonomischen und soziokulturellen Infrastrukturen vor den Auswirkungen von Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierter Kriminalität und Großschadenslagen entwickeln.
Zu den soziokulturellen Infrastrukturen im Sinne dieser Förderrichtlinie zählen Medien und Kulturgüter, also Rundfunk (Fernsehen und Radio), Internet, gedruckte und elektronische Presse, bewegliches und unbewegliches Kulturgut, Bibliotheken, Museen, Archive und symbolträchtige Bauwerke.
Die Medien nehmen nicht nur eine herausragende Informations-, Bildungs- und Kontrollfunktion wahr. Sie sind ein zentrales Element der Meinungsbildung der Bevölkerung und insofern unabdingbar für eine demokratische Gesellschaft. Darüber hinaus sichern sie die Information und Warnung der Bevölkerung im Krisen- und Katastrophenfall. Kulturgüter wirken identitätsstiftend und haben eine herausragende ideelle Bedeutung für unsere Gesellschaft. Der Schutz von Kulturgütern vor den Auswirkungen durch Naturkatastrophen, vor dem illegalen Handel oder der mutwilligen Zerstörung ist daher eine wichtige Aufgabe.
Die Förderung erfolgt insbesondere zu folgenden Themenschwerpunkten:
a. Strategien zum Schutz von Medien und Informationsinfrastrukturen
o Entwicklung von Möglichkeiten zur Verifikation von amtlichen Warnmeldungen und anderen sicherheitsrelevanten Meldungen aus Presse und sozialen Netzwerken sowie Methoden zur Manipulationsvorsorge, Ansätze zur Schaffung von Redundanzen und Verhinderung von Manipulationen bei der Herausgabe solcher Meldungen;
o Analyse der Risiken und Auswirkungen von Störungen der Medien-Infrastruktur, beispielsweise in Folge eines langanhaltenden Stromausfalls oder dem Ausfall der IT-Systeme, sowie Entwicklung von Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Resilienz;
o Untersuchung der Wechselwirkungen von Medien und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Krisenfall sowie von Strategien zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs.
b. Strategien zum Schutz unwiederbringlicher Kulturgüter
o Grundlegende Untersuchungen zur Kritikalität schützenswerter Kulturgüter sowie zur Relevanz und zum Einfluss von Kulturgütern auf die gesellschaftliche Resilienz und Sicherheit;
o Entwicklung von Lösungen zur Vermeidung und Bewältigung von akuten Schadenslagen insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und eventueller Reformbedarfe sowie der Mobilisierung und Koordination ehrenamtlicher Netzwerke;
o Analyse der Organisations- und Kommunikationsstrukturen innerhalb der mit der Verwaltung und Erhaltung von beweglichen und unbeweglichen Kulturgütern betrauten Institutionen, Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Erhöhung ihrer Resilienz sowie Vernetzungsstrategien mit internationalen Partnern;
o Untersuchungen und Lösungsansätze für die Kriminalitätsbekämpfung, wie zum Beispiel Dunkelfeldanalysen, Bedrohungsanalysen, Erforschung (international vernetzter) Frühwarnsysteme, präventive Schutzmaßnahmen, Entwicklung technischer Instrumente zur Identifizierung und Herkunftsbestimmung, Untersuchung internationaler Strukturen, Weiterbildungskonzepte.
Sofern dies für die spätere Umsetzung in die Anwendungspraxis zielführend ist, sollen die Forschungsverbünde auch zukunftsorientierte Ansätze zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, rechtliche Fragestellungen (zum Beispiel Datenschutz, Haftungsfragen) sowie ethische und gesellschaftliche Aspekte einbeziehen. Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-SPEC) gefördert.
Die angestrebten Ergebnisse müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.
Lösungen, die vorrangig auf eine Erhöhung der IT-Sicherheit abzielen, sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Förderrichtlinie. Derartige Themen werden durch das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit abgedeckt.
Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Dr. Sandra Muhle, Telefon: +49 2 11/62 14-3 64, E-Mail: muhle_s@vdi.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1989.html