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Richtlinien zur Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu Entwicklungsstörungen im Nervensystem im Rahmen des ERA-NET NEURON

Termin:
09.03.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ziel der Bekanntmachung ist die Förderung von transnationalen Verbundvorhaben mit wichtigen Fragestellungen zu neurologischen und psychischen Erkrankungen, bei denen Entwicklungsstörungen im Nervensystem eine Schlüsselrolle spielen.
Gefördert werden können Vorhaben, die die gesamte Breite von Forschungsansätzen von der Untersuchung grundlegender Krankheitsmechanismen bis hin zu klinischen Studien (bis zu Phase 2, "proof-of-concept") umfassen. Insbesondere soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Arbeitsgruppen gefördert werden sowie translationale Forschungsansätze, bei denen Grundlagenforschung mit klinischen Fragestellungen kombiniert wird.
Gefördert werden können Vorhaben zu Erkrankungen wie zum Beispiel Autismus, Schizophrenie, Mentale Retardierung, Aufmerksamkeitsdefizitstörungen, Fetales Alkoholsyndrom, epileptische Störungen, Zerebralparese, hereditäre Neuropathien, sensorischen Störungen sowie spastische Paraplegien - weitere Erkrankungen sind nicht ausgeschlossen. Erkrankungen, die sich nur durch neurodegenerative Charakteristika während des Erwachsenenalters manifestieren, sind nicht Gegenstand der Förderung.

Die Vorhaben sollen mindestens eines der folgenden Forschungsgebiete abdecken:

- grundlagenorientierte Forschungsansätze zu Entwicklungsstörungen im Nervensystem in Bezug auf Pathogenese und/oder Ätiologie. Dies kann die Entwicklung besonders innovativer oder gemeinsam verwendeter Ressourcen und Technologien zur Diagnose, Prävention oder Therapie der Erkrankung beinhalten.

- klinische Forschungsansätze zur Entwicklung neuer Verfahren zur Diagnose, Therapie oder Rehabilitation auf dem Gebiet von Entwicklungsstörungen im Nervensystem. Dies kann auch die Nutzung neuartiger klinischer Datensätze beinhalten.

Die Teilprojekte eines Verbundvorhabens sollen komplementär sein und innovative ehrgeizige Ideen verfolgen. Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Daher muss aus den Projektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen. Projekte, die die Notwendigkeit zur Kooperation nicht erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden.

Kontakt:
Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Herr Dr. Alexeander Klein, Telefon: 02 28/38 21-18 77, E-Mail: alexander.klein@dlr.de
Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/25606.php