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Promotionsstipendium

Termin:
15.12.2014
Fördergeber:
Fördergeber - Sonstige
Dieses Stipendium wird im Rahmen der Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vergeben. Die Regelförderdauer beträgt 2 Jahre, sie kann im Einzelfall um bis zu zweimal für je ein halbes Jahr verlängert werden. Eventuelle andere in- oder ausländische Förderungen der Promotion werden auf die Förderdauer angerechnet.
Promotionsabschlussstipendien werden nicht vergeben. Die Förderung einer Promotion neben einer Erwerbstätigkeit ist nicht möglich.
Das Promotionsstipendium ist weitgehend einkommensunabhängig und beträgt z. Z. 1050,-¤ im Monat. Dazu können eine monatliche Forschungskostenpauschale in Höhe von derzeit 100,-¤ und ggf. Zuschläge gewährt werden. Für StipendiatInnen können auch Auslandsaufenthalte (Forschungsaufenthalte, Konferenzbesuche etc.) gefördert werden.
Eine Doppelfinanzierung (z.B. gleichzeitiger Bezug weiterer Stipendien aus öffentlichen Mitteln oder Bezug von Arbeitslosengeld und Stipendium) ist prinzipiell ausgeschlossen.
Bewerbungstermine:
15. Oktober für Förderungsbeginn 1. April des darauffolgenden Jahres
15. April für Förderungsbeginn 1. Oktober des selben Jahres

Weitere Informationen:
http://www.rosalux.de/studienwerk/promotionsstipendium.html
http://www.rosalux.de/studienwerk/promotionsstipendium/promotionsstipendium.html