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Promotionsstipendien
Termin:
15.06.2014
Fördergeber:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Die DBU vergibt
o jährlich 60 Promotionsstipendien
o an Nachwuchswissenschaftler aller Fachrichtungen, die eine
o weiterführende Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes anfertigen.
Über die Vergabe entscheidet zweimal jährlich ein Auswahlgremium, das sich aus Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen zusammensetzt. Die Laufzeit des Stipendienprogramms schließt eine ideelle Förderung ein. Die Promotionsstipendien sind auf max. 3 Jahre befristet. Grundsätzlich werden keine zur Zeit der Antragstellung bereits laufenden Promotionsvorhaben gefördert. Jedes Stipendium wird zunächst für den Zeitraum von bis zu einem Jahr bewilligt. Nach Überprüfung der Arbeitsfortschritte erfolgt in der Regel eine Verlängerung von jeweils einem Jahr. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 940,- ¤. Zusätzlich zum Stipendium wird eine monatliche Pauschale von 210,- ¤ für Sach- und Reisekosten (Aufwendungsersatzpauschale) gezahlt. Darüber hinausgehende Sachmittel können nur im Ausnahmefall und in geringem Umfang gewährt werden. Sollte dies gewünscht werden, muss dem Stipendienantrag ein ausführlicher und vollständiger Kostenplan beigefügt werden. Stipendiaten mit Kindern erhalten einen Kinderzuschlag.
Weitere Informationen:
https://www.dbu.de/stipendien/
o jährlich 60 Promotionsstipendien
o an Nachwuchswissenschaftler aller Fachrichtungen, die eine
o weiterführende Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes anfertigen.
Über die Vergabe entscheidet zweimal jährlich ein Auswahlgremium, das sich aus Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen zusammensetzt. Die Laufzeit des Stipendienprogramms schließt eine ideelle Förderung ein. Die Promotionsstipendien sind auf max. 3 Jahre befristet. Grundsätzlich werden keine zur Zeit der Antragstellung bereits laufenden Promotionsvorhaben gefördert. Jedes Stipendium wird zunächst für den Zeitraum von bis zu einem Jahr bewilligt. Nach Überprüfung der Arbeitsfortschritte erfolgt in der Regel eine Verlängerung von jeweils einem Jahr. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 940,- ¤. Zusätzlich zum Stipendium wird eine monatliche Pauschale von 210,- ¤ für Sach- und Reisekosten (Aufwendungsersatzpauschale) gezahlt. Darüber hinausgehende Sachmittel können nur im Ausnahmefall und in geringem Umfang gewährt werden. Sollte dies gewünscht werden, muss dem Stipendienantrag ein ausführlicher und vollständiger Kostenplan beigefügt werden. Stipendiaten mit Kindern erhalten einen Kinderzuschlag.
Weitere Informationen:
https://www.dbu.de/stipendien/