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Neues Förderinstrument für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen: Forschungsimpulse (FIP)

Termin:
01.06.2023
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Forschungsimpulse sind Forschungsverbünde zu einem selbst gewählten Thema, das Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kollaborativ erforschen wollen, sodass gegenüber einer Gruppe von Einzelprojekten ein klarer Mehrwert entsteht. Innerhalb dieses Rahmens sind sie je nach den Bedarfen des Forschungsvorhabens in ihrer internen Organisationsstruktur flexibel gestaltbar und bieten auch Raum für die Entwicklung neuer Formate.
Das Programm wird zunächst im Rahmen einer fünfjährigen Erprobungsphase eingerichtet und jährlich ausgeschrieben. Pro Jahr können fünf bis sieben neue Forschungsimpulse eingerichtet werden. Die Gesamtförderdauer eines Forschungsimpulses beträgt acht Jahre mit einer fünfjährigen ersten Förderperiode und einer mit einem Fortsetzungsantrag zu beantragenden zweiten, dreijährigen Förderperiode. Antragsberechtigt sind HAW/FH in Deutschland; Anträge von Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen mit Promotionsrecht sowie von Hochschulen, die nicht in gemeinnütziger Trägerschaft stehen, können nicht entgegengenommen werden.
Jede antragsberechtige HAW/FH kann pro Ausschreibungsrunde einen Antrag auf Einrichtung eines Forschungsimpulses stellen. Die Mittel können flexibel für Personal- und Investitionskosten und als Sachmittel eingesetzt werden. Das Antragsvolumen muss durch das Forschungsvorhaben begründet sein und kann höchstens 1 Million Euro pro Jahr betragen. Eine Grundausstattung der zur Umsetzung des Forschungsvorhabens erforderlichen wissenschaftlich-technischen Infrastruktur wird vorausgesetzt. Um die Dauerhaftigkeit der durch das Programm etablierten Strukturen zu gewährleisten, ist mit dem Antrag ein Bekenntnis der antragstellenden Hochschule zum Forschungsimpuls einzureichen. Darin soll die Bereitschaft zum Ausdruck kommen, den neu entstandenen Schwerpunkt nach Auslaufen der DFG-Förderung unter Einsatz eigener Mittel weiterzuführen, wobei eine angemessene finanzielle und personelle Unterstützung durch das jeweilige Land erwartet wird.
Forschungsimpulse werden von einer HAW/FH beantragt und bestehen aus einer Gruppe von federführenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die über eine Stelle für mindestens die Dauer der beantragten Förderperiode an der antragstellenden Hochschule verfügen. Wenn es das Forschungsthema erfordert, können auch Personen von anderen HAW/FH und Universitäten sowie weiteren Forschungseinrichtungen als federführende Personen einbezogen werden. Der Verbund wird durch eine Person als Sprecherin oder Sprecher vertreten.
Die Förderentscheidungen im Programm Forschungsimpulse trifft der Hauptausschuss der DFG. Anträge auf Einrichtung eines Forschungsimpulses werden von Begutachtungsgruppen begutachtet, die so zusammengesetzt sind, dass die inhaltlichen, methodischen und strukturellen Gegebenheiten des jeweiligen Antrags Berücksichtigung finden. Besonderes Gewicht für die Bewertung der Anträge haben die wissenschaftliche Qualität des Verbundkonzepts sowie die damit beabsichtigte Schwerpunkt- und Strukturbildung an der antragstellenden HAW/FH. Weiterhin berücksichtigt werden die Qualifikation und die Vorarbeiten der federführend beteiligten Forschenden.
Anträge sind über das elan-Portal der DFG ab dem 9. Januar 2023 bis zum 1. März 2023 einzureichen.
Zur Planung der Begutachtungen ist eine verbindliche Absichtserklärung nötig, die bis zum 5. Dezember 2022 (12 Uhr) über das elan-Portal eingereicht werden muss.
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2022/info_wissenschaft_22_81