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Mobilitätsunterstützung bei deutsch-neuseeländischen Forschungsprojekten
Termin:
30.04.2015
Fördergeber:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die Zusammenarbeit in Forschung und Bildung weiter zu intensivieren und insbesondere vermehrt hervorragende Nachwuchswissenschaftler zu binden.
In folgenden Schwerpunktbereichen werden Kooperationen zwischen deutschen und neuseeländischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen etc.unterstützt:
- Genetische Ressourcen der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft
- Klimaveränderungen ( Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, Möglichkeiten zur Anpassung)
- Nachwachsende Rohstoffe
- Produkt-/Lebensmittelsicherheit
- Biotechnologie
- Zusätzliche Forschungsgebiete von herausragender Bedeutung für beide Länder
Die Förderung ist eine reine Mobilitätsunterstützung, d.h. das entsendende Land trägt die Kosten der Reise und des Aufenthalts nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) bzw. der Auslandsreisekosten-Verordnung (ARV).
Die Dauer der Reise soll in der Regel 14 Tage nicht überschreiten.
Ausnahmsweise kann in besonders begründeten Fällen auch ein längerer Aufenthalt unterstützt werden.
Die Förderung beginnt frühestens ab 1. Januar 2016.
Kontakt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 323
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Christian Walther
Telefon: 49 (0)228 6845 3807
E-Mail: christian.walther@ble.de
Weitere Informationen:
http://www.ble.de/DE/05_InternationaleZusammenarbeit/09_InternationaleForschungszusammenarbeit/03_BilateralerWissenschaftleraustausch/150430_FoerdergelderNeuseeland_Bekanntmachung04_2015_32.html?nn=2303712
In folgenden Schwerpunktbereichen werden Kooperationen zwischen deutschen und neuseeländischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen etc.unterstützt:
- Genetische Ressourcen der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft
- Klimaveränderungen ( Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, Möglichkeiten zur Anpassung)
- Nachwachsende Rohstoffe
- Produkt-/Lebensmittelsicherheit
- Biotechnologie
- Zusätzliche Forschungsgebiete von herausragender Bedeutung für beide Länder
Die Förderung ist eine reine Mobilitätsunterstützung, d.h. das entsendende Land trägt die Kosten der Reise und des Aufenthalts nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) bzw. der Auslandsreisekosten-Verordnung (ARV).
Die Dauer der Reise soll in der Regel 14 Tage nicht überschreiten.
Ausnahmsweise kann in besonders begründeten Fällen auch ein längerer Aufenthalt unterstützt werden.
Die Förderung beginnt frühestens ab 1. Januar 2016.
Kontakt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 323
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Christian Walther
Telefon: 49 (0)228 6845 3807
E-Mail: christian.walther@ble.de
Weitere Informationen:
http://www.ble.de/DE/05_InternationaleZusammenarbeit/09_InternationaleForschungszusammenarbeit/03_BilateralerWissenschaftleraustausch/150430_FoerdergelderNeuseeland_Bekanntmachung04_2015_32.html?nn=2303712