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Maßnahme ,,Zusammenhalt stärken in Zeiten von Krisen und Umbrüchen" im Rahmen des Forschungsprogramms Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

Termin:
01.09.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das BMBF beabsichtigt Forschungsvorhaben zu fördern, die die Auswirkungen von Krisen und Umbrüchen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland und Europa untersuchen sowie praxisrelevantes Wissen schaffen, wie unter Krisenbedingungen der gesellschaftliche Zusammenhalt erhalten bzw. Krisen und Umbrüche friedlich gestaltet werden können.

Zentrale Anliegen der Fördermaßnahme sind daher insbesondere folgende Themenfelder:
o Wirkungen auf gesellschaftlichen Zusammenhalt: Wie wirken Krisen und Umbrüche - insbesondere in ihrer Vielzahl, Gleichzeitigkeit, Komplexität und Interdependenz auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die Stabilität sozialer und politischer Ordnungen in Deutschland und Europa? Welche Rolle spielen sie für die Entstehung bzw. Verschärfung bestehender gesellschaftlicher Konflikte, für die Radikalisierung von Personen oder Gruppen, das Er¬starken extremistischer Parteien oder das Verhältnis von gesellschaftlichen Gruppen bzw. Gesellschaften zu- und untereinander? Wie entwickeln sich in Umbruchsituationen Werte und Normen in pluralisierten Gesellschaften und welche Konsequenzen ergeben sich für den "sozialen Kitt" von Gesellschaften?
o Prävention: Wie können Maßnahmen zur Vermeidung unterschiedlich gearteter Krisen aussehen? Wie kann die ¬Widerstandskraft/Resilienz von Gesellschaften gegenüber Krisen und Umbrüchen gestärkt werden?
o Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Wie kann angesichts der Zunahme von Vielfalt der gesellschaft¬liche Zusammenhalt innerhalb und zwischen den Ländern Europas bewahrt, gestärkt und/oder wiederhergestellt werden? Welche Bedeutung haben dabei in Krisensituationen u. a. Fragen von Identität und Zusammengehörigkeitsgefühl?
o Krisen als Problemlöser: Welche Bedeutung haben Krisen und Umbrüche bei der Transformation von zuvor sozial instabilen, konfliktträchtigen Zuständen hin zu einer friedlichen gesellschaftlichen Entwicklung?

Es werden Projekte gefördert, die folgende Bedingungen erfüllen:
o Die Vorhaben sollen sich mit einer begrenzten Thematik bzw. dem Zusammenwirken mehrerer Krisen- und Umbruchphänomene befassen, wobei eine präzise Problemstellung erwartet wird. Insbesondere soll deutlich werden, zu welchem bzw. welchen der oben genannten zentralen Anliegen Beiträge geleistet werden sollen.
o Antragstellende werden gebeten, etwaige normative Annahmen und Setzungen (beispielsweise was als Krisen¬phänomene oder wünschenswerte Zielzustände betrachtet wird) zu reflektieren und offenzulegen.
o Für die Bearbeitung der gewählten Problemstellung ist eine nachvollziehbare Vorgehensweise darzulegen. Die gewählten methodischen, theoretischen und praktischen Ansätze sollten transparent gemacht werden. Im Fall interdisziplinärer Kooperationen ist die Auswahl der einzelnen Disziplinen zu begründen und die vorgesehene Kooperationsweise zu erläutern. Das Gleiche gilt für die Einbeziehung von Praxispartnern.
o Gefördert werden ausdrücklich auch Vorhaben, die neue Formen der Zusammenarbeit innerhalb der Wissenschaft bzw. zwischen Wissenschaft und Praxis ermöglichen. Bei der Wahl des Projektdesigns ist zu berücksichtigen, dass Themengegenstand und Forschungsformat eine sinnvolle Einheit bilden und diese im Antrag dargelegt wird.
o Die Einbeziehung von Praxis- und/oder Transferpartnern ist ausdrücklich erwünscht, um eine Erprobung und Im¬plementierung der wissenschaftlichen Resultate in der Praxis zu ermöglichen. Es sollte dargelegt werden, welche (Praxis-)Akteure einbezogen und welche (Praxis-)Akteure im Rahmen einer Transferperspektive erreicht werden ¬sollen.
o Wegen der Komplexität des Themas ist eine Vielfalt an Perspektiven und Herangehensweisen ausdrücklich ¬erwünscht. Das BMBF plant für den Förderschwerpunkt begleitende Maßnahmen zum projektübergreifenden ¬Wissensaustausch und zur projektübergreifenden Wissenssynthese sowie zur Praxisrelevanz der Vorhaben (siehe auch Nummer 4). Die Teilnahme an Begleitmaßnahmen wird vorausgesetzt. Antragstellende werden gebeten ¬darzulegen, ob sie bereits in bestehende Wissens- und/oder Praxisnetzwerke eingebunden sind und mit welchen Partnern außerhalb des Vorhabens eine Kooperation geplant ist.
o Von besonderem Interesse ist die deutsche und/oder europäische Dimension des Forschungsfeldes.
o Ein zentrales Ziel der Fördermaßnahme ist es, die aktuellen Veränderungsprozesse der Gesellschaft vor dem ¬Hintergrund krisenhafter Entwicklungen und Fragen gesellschaftlichen Zusammenhalts besser zu verstehen. Wenn es zu Vergleichszwecken erforderlich ist, dafür einen historischen Referenzzeitraum zu betrachten, werden Antragstellende gebeten, diesen Zeitraum in Abhängigkeit der gewählten Fragestellung festzulegen und zu begründen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen ¬Wirtschaft - einschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU, EU-Definition unter: http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm), Nicht-Regierungsorganisationen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen.

Förderung: 100% plus 20% Projektpauschale
Projektdauer: i.d.R. 3 Jahre
Zweistufiges Antragsverfahren, Deadline für 1. Stufe (Projektskizze): 01.09.2016

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger, Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit, Geistes- und Sozialwissenschaften, Bonn

Ansprechpartner sind:
Dr. Stephanie Becker, Telefon: 02 28/38 21-15 57
Dr. Cedric Janowicz, Telefon: 02 28/38 21-17 69
E-Mail: bek-krisen@dlr.de
Internet: http://www.dlr-pt.de

Weitere Informationen:
http://www.