Innovationsportal Sachsen-Anhalt

« Förderinformationen

Kulturelle Bildung

Termin:
12.02.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, einen Forschungsschwerpunkt zur kulturellen Bildung einzurichten.
Kulturelle Bildungsprozesse, als wichtiger Teil des lebenslangen Lernens, finden gleichermaßen in formalen, informellen und non-formalen Bildungskontexten statt. Kulturelle Bildung im Sinne dieser Förderrichtlinien ist dabei sowohl die rezeptive als auch die künstlerisch-kreative Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur. Kunst und Kultur im Sinne dieser Förderrichtlinien umfassen alle kreativen und künstlerisch-gestalterischen Prozesse.
Kulturelle Bildung trägt neben der Vermittlung künstlerisch-kreativer Kompetenzen auch wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Sie fördert die Motivation, sich langfristig mit Kunst und Kultur auseinanderzusetzen. Auswirkungen werden auch auf Kreativität, Problemlösungskompetenz, Teamfähigkeit etc. erwartet. Viele Fragen zur kulturellen Bildung sind bisher kaum oder gar nicht beforscht. Zusammenhänge werden zwar vermutet, sind jedoch nicht durch fundierte Forschungsergebnisse belegt.
Es fehlen insbesondere gesicherte und systematische Erkenntnisse bezogen auf:
- Angebot (eingesetzte Ressourcen) und Nachfrage (erreichte Teilhabe),
- die künstlerischen Wirkungen und die Transferwirkungen kultureller Bildung,
- Gelingensbedingungen erfolgreicher Kooperation zwischen Kultur und Bildung sowie
- zur Qualität kultureller Bildung.
Das BMBF als langjähriger Förderer der kulturellen Bildung beabsichtigt daher die Einrichtung eines Forschungsschwerpunkts zur kulturellen Bildung. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im wissenschaftlichen und praktischen Diskurs zur kulturellen Bildung werden mit der Fördermaßnahme folgende Ziele verfolgt:
- Theoretische/methodische Weiterentwicklung der Forschung zur kulturellen Bildung,
- Schließung thematischer Forschungslücken,
- Bereitstellung fundierter Expertisen für die Gestaltung zukünftiger Angebote zur kulturellen Bildung.
Mit den Ergebnissen der Forschungsprojekte soll eine Basis für die Gestaltung zukünftiger Förderprogramme zur kulturellen Bildung geschaffen werden.

Gefördert werden Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung, die entscheidende Beiträge zur theoretischen Aus¬einandersetzung und Methodenentwicklung leisten sowie den Forschungsstand zur kulturellen Bildung verbessern. Geförderte Projekte können sich eines breiten Spektrums an wissenschaftlichen Methoden bedienen. Hierzu zählen unter anderem:
- experimentelle Methoden,
- qualitative und quantitative empirische Methoden sowie
- historiographische, diskurs- oder kulturanalytische Ansätze.
Die Entwicklung innovativer Methoden und von Instrumenten zur Erforschung der verschiedenen Aspekte kultureller Bildung wird bei der Förderung ebenso berücksichtigt wie Vergleichs-, Meta- und Sekundäranalysen. Die zur Förderung ausgewählten Vorhaben zeichnen sich durch einen reflektierten, dem Forschungsgegenstand angemessenen, Methodeneinsatz aus.

Gefördert werden Vorhaben, die Forschungslücken innerhalb eines oder mehrerer der folgenden Themenkomplexe bearbeiten:
- Bedingungen und Formen von Angebotsgestaltung und Teilhabe an kultureller Bildung,
- Qualität in der kulturellen Bildung,
- informelle und non-formale Formen der kulturellen Bildung und Kooperationsmodelle mit formalen Bildungsträgern,
- Wirkung kultureller Bildung auf künstlerisch-kreative Kompetenzen und Transfereffekte in andere Lebens- und Lernbereiche.

Die Förderung weiterer thematischer Schwerpunkte ist möglich, wenn sich die zu bearbeitenden Fragestellungen durch eine hohe wissenschaftliche und praktische Relevanz auszeichnen, die in der Skizze eingehend begründet ist. Interdisziplinäre oder international vergleichende Fragestellungen sind ausdrücklich erwünscht.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Eine Projektförderung an Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann für ihren zusätzlichen Aufwand nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden. Bei nicht öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen ist der Nachweis der vorrangigen Forschungstätigkeit in geeigneter Weise zu erbringen.
Anträge von Kooperationsverbünden (bereits bestehende oder sich für diese Aufgabe zusammenschließende Verbünde aus Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen) sind ausdrücklich erwünscht.
Die Vorhaben sind im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchzuführen.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, Sach- und Reisemittel, die ursächlich in der Durchführung des Vorhabens begründet sein müssen, für gegebenenfalls an¬fallende Gebühren zur Nutzung von Sekundärdaten und für Investitionen. In begründeten Fällen können detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt und vergeben werden. Die beantragten Ausgaben müssen einen eindeutigen Projektbezug aufweisen; dieser muss ausführlich erläutert werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR - Projektträger, Kulturelle Bildung, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Telefon: +49 2 28/38 21 13 22
Ansprechpartner sind Frau Dr. Désirée Kleiner-Liebau und Herr Dr. Dominic Larue.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1094