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Industrie 4.0-Testumgebungen - Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0

Termin:
15.01.2018
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen dieser Richtlinie das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), um digitalisierte Prozesse und Produkte zu erproben und umzusetzen. Um die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten, hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht, beschleunigt und die Beratungsleistung für KMU ausgebaut. Die Bekanntmachung gibt grundsätzlich Anwendungsfelder und Technologie nicht vor; ein Bezug zu Industrie 4.0, Internet der Dinge oder Cyber-Physischen Systeme ist allerdings Voraussetzung.

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im Themenfeld Industrie 4.0 und Internet der Dinge. Die Erprobung von neuen digitalen Produkten, die Anpassung an digitalisierte Prozesse sowie die Entwicklung vernetzter Geschäftsmodelle soll gefördert werden.
Basis der geförderten Pilotanwendungen ist ein Zusammenwirken von KMU, die realitätsnahe, komplexe und vernetzte Testumgebungen für ihre neuen Industrie 4.0-Komponenten suchen und vorhandenen Demonstrationsanlagen, sogenannter ,,I4.0 Testumgebungen", die diese Umgebung bieten können. Die KMU werden mit der Förderung in die Lage versetzt, eigene Lösungen in für sie geeigneten, praxisnahen I4.0 Testumgebungen zu erproben. Damit wird die Einführung und Umsetzung von Industrie 4.0 in die betriebliche Praxis wesentlich erleichtert.
Damit mögliche Innovationsbarrieren vermieden werden und um besonders KMU anzusprechen, die noch keine Erfahrung mit öffentlichen Fördermöglichkeiten haben, wird die gesamte Fördermaßnahme begleitet. Diese Begleitung umfasst für Förderinteressenten z. B. eine Erstinformation, eine Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten I4.0 Testumgebung oder der Antragstellung. Während der Fördermaßnahme wird die Durchführung der Pilotanwendung begleitet, der Projektabschluss unterstützt sowie eine Auswertung mit expliziten Handlungsempfehlungen angeboten. Nach Abschluss des Projekts besteht darüber hinaus die Möglichkeit für einen Erfahrungsaustausch zwischen KMU und Testumgebungs-Betreibern.

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit FuE -Kapazität in Deutschland im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (siehe http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm). KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung ,,Forschung und Innovation" des Bundes persönlich beraten lassen.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1181.html