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Forschungsvorhaben der Pflanzenforschung unter dem Namen Pflanzenzüchtungsforschung für die Bioökonomie im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030

Termin:
22.10.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die vorliegende Förderrichtlinie ,,Pflanzenzüchtungsforschung für die Bioökonomie" ist Teil einer gemeinsamen Förderinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Maßnahme besteht aus zwei zueinander komplementären Richtlinien zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen im Bereich der Pflanzenforschung.
Das BMEL wird im Rahmen dieser Initiative primär innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung fördern, die eine Anwendungs- bzw. Produktorientierung im vorwettbewerblichen Bereich verfolgen. Das BMBF wird anwendungsnahe interdisziplinäre Verbundprojekte der Grundlagenforschung fördern, in denen die Beteiligung eines Wirtschaftspartners auch in der Startphase durchaus gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich ist. Des Weiteren fördert das BMBF die Ausbildung und Etablierung wissenschaftlichen Nachwuchses durch Förderung von Nachwuchsgruppen und Maßnahmen zur zusätzlichen Qualifizierung von Doktoranden.
Beide Ministerien werden sich über die zu fördernden Projekte abstimmen.

Die zentralen Herausforderungen der Bioökonomie, die zunehmend insbesondere systemische und Disziplin-über¬greifende Lösungen erfordern, stellen auch neue Aufgaben an die Forschung. Aufbauend auf den Ergebnissen der bisherigen Pflanzenforschung und den oben genannten Handlungsempfehlungen ergeben sich neue Schwerpunkt¬themen, welche im Rahmen der Fördermaßnahme ,,Pflanzenzüchtungsforschung für die Bioökonomie" in Exzellenz- und Innovations-getriebenen Forschungsprojekten intensiv untersucht werden sollen. Die entsprechend zu adressierenden Themenfelder sind:
o Funktionelle Biodiversität und ihre Potenziale für die Pflanzenzüchtung
o Das ,,System Pflanze" in seiner Umwelt (Pflanze als Meta-Organismus) - Potenziale für die Landwirtschaft
o Prädiktive Züchtungsforschung
o Ressourcennutzungseffizienz als Züchtungsziel
o ,,Grüne" Bioinformatik: Biostatistik & Datenmanagement als Wissensbasis für eine angewandte Nutzpflanzen¬forschung

Die hier vorgesehenen Fördermodule eröffnen primär zwei Richtungen: Einerseits werden Verbundvorhaben angesprochen, die hochinnovative Forschungsideen verfolgen, zu deren Prüfung bzw. Umsetzung vielfach Grundlagenforschung erforderlich sein wird, welche aber unbedingt ziel- bzw. anwendungsorientiert eingesetzt werden muss (siehe Modul A).
Zum Zweiten richtet sich die Förderung insbesondere an den wissenschaftlichen Nachwuchs (siehe Modul B). Hierzu hat der Bioökonomierat festgestellt, dass ,,eine biobasierte Wirtschaft […] einerseits gut ausgebildete Spezialisten wie Natur¬wissenschaftler, Ingenieure und Ökonomen [erfordert]. Andererseits werden umfassend ausgebildete Fachkräfte benötigt, welche die Bioökonomie-Systemaspekte und Zusammenhänge über Branchengrenzen hinweg verstehen und vermitteln. Hier müssen neue Ausbildungsprogramme und Fördermaßnahmen, insbesondere interdisziplinäre Forschungsprogramme helfen, die Absolventen zu motivieren, sich über Disziplingrenzen hinauszuwagen und sich dabei sowohl in der akademischen Welt als auch in der Privatwirtschaft sicher zu bewegen".

Zur Anwendung kommt ein Exzellenz-gesteuertes Mehrphasenprogramm, bestehend aus bis zu drei aufeinander folgenden Förderphasen von jeweils drei Jahren (Ausnahme: Fördermodul B1 - bis zu fünf Jahre). Entsprechend können Projektskizzen zu Verbundvorhaben im Modul A mit einer Perspektive von maximal neun Jahren beantragt werden, wobei nach den ersten drei Jahren erreichbare, abgeschlossenen Zwischenziele, aber auch mittelfristige (nach sechs Jahren) und langfristige (nach neun Jahren) Teilzielplanungen vorzulegen sind. Eine Zuwendungsphase erstreckt sich demnach immer nur über einen Zeitraum von bis zu maximal drei Jahren.
Rechtzeitig vor dem Ablauf einer Förderperiode von drei Jahren entscheidet jeweils eine Zwischenbegutachtung über den möglichen Zugang in die nächste Förderphase. Dabei stehen die geförderten Vorhaben der Bekanntmachungsrunde in direkter Konkurrenz zueinander, da sich die Anzahl geförderter Projekte von Runde zu Runde reduzieren wird.

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/28798.php