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Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme Kommunen innovativ
Termin:
30.06.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), die von Kommunen gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen und gegebenenfalls in Kooperation mit Wirtschaft und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden. Ziel ist die Stärkung der Daseinsvorsorge in Verbindung mit einer nachhaltigen Entwicklung. Förderfähige Projektvorschläge müssen daher darlegen, inwieweit sie zur Daseinsvorsorge und gleichzeitig zum Beispiel zu mehr Energie- oder Ressourceneffizienz, einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft, einer Verbesserung des Klimaschutzes oder einer Minderung der Flächeninanspruchnahme beitragen (vgl. Kriterien in Nummer 7.2.1).
Vorhaben können insbesondere folgende Themenbereiche aufgreifen: Planung und Management von Angeboten der Daseinsvorsorge (Flexibilisierung, Dezentralisierung, Konzentration, Netzwerke, Erreichbarkeiten etc.). Neue Finanzierungs-, Organisations- und Geschäftsmodelle für die Sicherung und Entwicklung von Angeboten der Daseinsvorsorge. Neue und nachhaltige Wertschöpfungsmöglichkeiten für strukturschwache Regionen durch innovative Ansätze in der Daseinsvorsorge. Digitalisierung und Daseinsvorsorge einschließlich des strategischen Umgangs mit Onlinehandel und veränderten Logistikketten. Neue Formen der Daseinsvorsorge für digitale Lebens- und Arbeitswelten. Koproduktion und Kooperation von Daseinsvorsorge in Netzwerken aus öffentlich, wirtschaftlich und zivilgesellschaftlich Tätigen. Engagement und Daseinsvorsorge einschließlich neuer Formen der Bürgerbeteiligung und Bürgeraktivierung. Nachhaltige Siedlungsentwicklung zur Sicherung der Daseinsvorsorge durch kommunenübergreifende, regionale Konzepte (auch Rückzug aus peripheren Siedlungsteilen und Einzellagen). Neue Ansätze für Eigentums- und Nutzungsstrukturen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, z. B. sozialgerechte Land- und Bodennutzung, Stärkung genossenschaftlicher Eigentumskonzepte, Sharing-Modelle. Untersuchung von rechtlichen Regelungen und Standards für Angebote der Daseinsvorsorge.
In Projektvorschlägen können die genannten Themen auch in Kombination adressiert werden.
Die Fördermaßnahme richtet sich vornehmlich an Kommunen und ihre Einrichtungen, die in der vorliegenden Förderrichtlinie unter dem Begriff Kommune zusammengefasst und adressiert werden. Antragsberechtigt sind insbesondere: Kommunen (Städte bis maximal 100 000 Einwohner, Gemeinden, Landkreise), kommunale Eigenbetriebe. Für kommunale Eigenbetriebe ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt, Zusammenschlüsse, die nur aus Kommunen gebildet werden (z. B. Gemeindeverband), Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 % in kommunaler Trägerschaft stehen.
Kommunen in strukturschwachen Regionen sind besonders zur Abgabe einer Projektskizze aufgerufen. Die Abgrenzung strukturschwacher Regionen entspricht der Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)1.
In Verbundprojekten sind außerdem antragsberechtigt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) , Hochschulen, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen sowie weitere Einrichtungen wie z. B. Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und Verbände. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen mit FuE-Kapazität) in Deutschland verlangt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme Kommunen innovativ hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit
Projektträger Jülich PtJ
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Zimmerstraße 26 27, 10969 Berlin
Ansprechpartner sind
Herr Dr. Reiner Enders, Telefon: 0 30/2 01 99-4 24, E-Mail: r.enders@fz-juelich.de
Frau Maike Hauschild, Telefon: 0 30/2 01 99-4 54, E-Mail: m.hauschild@fz-juelich.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2882.html
Vorhaben können insbesondere folgende Themenbereiche aufgreifen: Planung und Management von Angeboten der Daseinsvorsorge (Flexibilisierung, Dezentralisierung, Konzentration, Netzwerke, Erreichbarkeiten etc.). Neue Finanzierungs-, Organisations- und Geschäftsmodelle für die Sicherung und Entwicklung von Angeboten der Daseinsvorsorge. Neue und nachhaltige Wertschöpfungsmöglichkeiten für strukturschwache Regionen durch innovative Ansätze in der Daseinsvorsorge. Digitalisierung und Daseinsvorsorge einschließlich des strategischen Umgangs mit Onlinehandel und veränderten Logistikketten. Neue Formen der Daseinsvorsorge für digitale Lebens- und Arbeitswelten. Koproduktion und Kooperation von Daseinsvorsorge in Netzwerken aus öffentlich, wirtschaftlich und zivilgesellschaftlich Tätigen. Engagement und Daseinsvorsorge einschließlich neuer Formen der Bürgerbeteiligung und Bürgeraktivierung. Nachhaltige Siedlungsentwicklung zur Sicherung der Daseinsvorsorge durch kommunenübergreifende, regionale Konzepte (auch Rückzug aus peripheren Siedlungsteilen und Einzellagen). Neue Ansätze für Eigentums- und Nutzungsstrukturen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, z. B. sozialgerechte Land- und Bodennutzung, Stärkung genossenschaftlicher Eigentumskonzepte, Sharing-Modelle. Untersuchung von rechtlichen Regelungen und Standards für Angebote der Daseinsvorsorge.
In Projektvorschlägen können die genannten Themen auch in Kombination adressiert werden.
Die Fördermaßnahme richtet sich vornehmlich an Kommunen und ihre Einrichtungen, die in der vorliegenden Förderrichtlinie unter dem Begriff Kommune zusammengefasst und adressiert werden. Antragsberechtigt sind insbesondere: Kommunen (Städte bis maximal 100 000 Einwohner, Gemeinden, Landkreise), kommunale Eigenbetriebe. Für kommunale Eigenbetriebe ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt, Zusammenschlüsse, die nur aus Kommunen gebildet werden (z. B. Gemeindeverband), Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 % in kommunaler Trägerschaft stehen.
Kommunen in strukturschwachen Regionen sind besonders zur Abgabe einer Projektskizze aufgerufen. Die Abgrenzung strukturschwacher Regionen entspricht der Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)1.
In Verbundprojekten sind außerdem antragsberechtigt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) , Hochschulen, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen sowie weitere Einrichtungen wie z. B. Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und Verbände. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen mit FuE-Kapazität) in Deutschland verlangt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme Kommunen innovativ hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit
Projektträger Jülich PtJ
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Zimmerstraße 26 27, 10969 Berlin
Ansprechpartner sind
Herr Dr. Reiner Enders, Telefon: 0 30/2 01 99-4 24, E-Mail: r.enders@fz-juelich.de
Frau Maike Hauschild, Telefon: 0 30/2 01 99-4 54, E-Mail: m.hauschild@fz-juelich.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2882.html