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Förderung von Veranstaltungen für Bildungsforscher

Termin:
01.10.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Förderung soll die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von solchen Veranstaltungen ermöglichen, die für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Bildungsforschung von nachweisbarem Nutzen sind.
Zum wissenschaftlichen Nachwuchs im Sinne dieser Richtlinie zählen Studierende in Master-Studiengängen, Promovierende sowie Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Disziplinen der ¬Bildungsforschung in Deutschland. Im Rahmen der Förderung wird erwartet, dass die teilnehmenden Nachwuchs¬wissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler eigene Beiträge zu der geplanten Veranstaltung leisten, beispielsweise in Form eines Posters, eines Vortrags oder der Mitwirkung an einer Podiumsdiskussion.

Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für
o Personal für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung,
o Reisen (An- und Abreise, Unterbringung) für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland,
o Reisen (An- und Abreise, Unterbringung) und Honorare für Referentinnen und Referenten aus Deutschland und dem Ausland, soweit sich ihre Beiträge erkennbar an den wissenschaftlichen Nachwuchs richten,
o Reisen des Projektpersonals zur Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung und
o Sachmittel, beispielsweise für Mieten und Catering für die Veranstaltung, für die Einrichtung von Informations- und Kommunikationsplattformen im Internet oder für Druckkosten für Einladungen, Programmhefte oder Tagungsbände.

Anträge für Veranstaltungen im Jahr 2016 sind unter Nutzung von "easy-online" dem Projektträger in elektronischer Form sowie in schriftlicher Form auf dem Postweg
bis spätestens 1. Oktober 2015 vorzulegen.

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/28951.php