« Förderinformationen
Förderung innovativer Klimaschutzprojekte
Termin:
15.09.2017
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Der Förderaufruf zielt darauf ab, die Entwicklung und die Anwendung innovativer Ansätze im Klimaschutz voranzubringen, eine bundesweite Verbreitung und Sichtbarkeit dieser Ansätze zu erreichen, die Nachhaltigkeit der Wirkungen durch eine Verstetigung der Ansätze zu stärken sowie Kapazitätsaufbau, Erfahrungsaustausch und Vernetzung zu fördern. Es sollen Prozesse angestoßen und Strukturen aufgebaut werden, um Akteurinnen und Akteure zu klimafreundlichem Verhalten zu bewegen.
Die geförderten Projekte sollen einen nachhaltigen Beitrag zur Verwirklichung
der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele der Bundesregierung und damit des Leitbildes ,,100-Prozent-Klimaschutz" leisten.
Gefördert werden nicht-investive Projekte in den Bereichen
o Wirtschaft,
o Kommunen,
o Verbraucher,
o Bildung,
die die Potenziale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen heben und zielgruppenspezifische Hemmnisse beseitigen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind investive Vorhaben sowie Vorhaben aus den Bereichen Elektromobilität sowie Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung (z. B. Anstalten des öffentlichen Rechts), Stiftungen und Unternehmen. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.
Weitere Informationen:
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/wirtschaft-verbraucher-bildung
Die geförderten Projekte sollen einen nachhaltigen Beitrag zur Verwirklichung
der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele der Bundesregierung und damit des Leitbildes ,,100-Prozent-Klimaschutz" leisten.
Gefördert werden nicht-investive Projekte in den Bereichen
o Wirtschaft,
o Kommunen,
o Verbraucher,
o Bildung,
die die Potenziale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen heben und zielgruppenspezifische Hemmnisse beseitigen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind investive Vorhaben sowie Vorhaben aus den Bereichen Elektromobilität sowie Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung (z. B. Anstalten des öffentlichen Rechts), Stiftungen und Unternehmen. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.
Weitere Informationen:
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/wirtschaft-verbraucher-bildung