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Förderrichtlinie Soziale Innovationen für Lebensqualität im Alter SILQUA-FH im Rahmen des Programms "Forschung an Fachhochschulen"

Termin:
05.11.2014
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Menschen in unserer Gesellschaft leben heute im Durchschnitt länger und sind im fortgeschrittenen Alter oftmals vitaler als noch vor wenigen Jahrzehnten. Zudem führen eine steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenraten zu einer Veränderung der Altersverteilung in der Bevölkerung. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ergeben sich Herausforderungen, wie z. B. die Erhaltung der Produktivität von zunehmend älteren Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen oder die Sicherstellung eines autonomen Handelns im hohen Alter. Familienfreundliche Unternehmenskonzepte im Hinblick auf die Pflege älterer Angehöriger, neue Arbeitszeitmodelle bei verlängerter/verlagerter Lebensarbeitszeit, Vermeidung sozialer Isolationen oder effiziente Vernetzungen der Gesundheits- und Pflegeversorgung sind beispielhafte Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft stellen muss. Dem personenbezogenen Dienstleistungssektor kommt dabei zukünftig die besondere Aufgabe zu, eine entsprechende Vernetzung vor allem in den Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereichen zu organisieren. Insgesamt gesehen müssen niederschwellige Hilfe- und Unterstützungssysteme entwickelt und etabliert werden, die sich u. a. dem individuellen, progressiv steigenden Unterstützungsbedarf anpassen, die örtlich spezifisch und regional ausgeprägt sind und die als vernetzter, angepasster Bestandteil des sozialen Systems nachhaltig tragfähig sind.
Kernziel der Förderrichtlinie SILQUA-FH ist es, durch soziale Innovationen, das heißt die Entwicklung von praxisnahen Konzepten, Modellen und Methoden sowie anwendungsorientierten Strategien die Teilhabe von älteren Menschen im Arbeits- und gesellschaftlichen Leben zu erhalten. Dazu zählt u. a. die Wahrung der Selbstständigkeit sicherzustellen, die Würde älterer, von Alterserkrankungen betroffenen Menschen zu erhalten und so ihre Lebensqualität zu verbessern. Auch für den Erhalt der Innovationsfähigkeit Deutschlands ist in Zukunft mehr denn je die Beteiligung Älterer am Erwerbsleben unentbehrlich. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der Kooperationsfähigkeit der Fachhochschulen über die Wissenschafts-Praxis-Kooperation mit einschlägig regional tätigen Partnern beispielsweise aus Wirtschaft, freier Wohlfahrtspflege oder öffentlicher Verwaltung sowie Partnern aus Wissenschaft und Forschung. Auch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen beteiligter Partner sollen in die Forschung eingebunden werden ("Transfer über Köpfe"). Zudem sollen die geförderten Projekte die forschungsnahe Qualifizierung von Studierenden in Form von akademischen Abschlussarbeiten sowie von wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen durch forschungsbezogene Beschäftigungsverhältnisse und Promovenden durch kooperative Promotionen ermöglichen.
2.1 Diese Förderlinie richtet sich an Fachhochschulen mit einschlägiger Forschungsexpertise in den Fachbereichen/Disziplinen Sozialwesen/Soziale Arbeit, Pflege sowie Gesundheit. Forschungsvorhaben aus den Wirtschaftswissenschaften oder aus anderen Fachbereichen können nur gefördert werden, wenn der inhaltliche Schwerpunkt eindeutig den Disziplinen Sozialwesen/Soziale Arbeit, Pflege oder Gesundheit zuzuordnen ist. Es werden ausschließlich praxisorientierte, bevorzugt interdisziplinäre Forschungsvorhaben (innerhalb einer Fachhochschule oder zwischen Fachhochschulen) gefördert, die eine "soziale Innovation" zum Thema haben, die die Teilhabe von älteren Menschen im Arbeits- und gesellschaftlichen Leben verbessern soll.
2.2 Das Forschungsvorhaben muss so angelegt und die Forschungsergebnisse müssen so aufbereitet werden, dass eine bundesweite Übertragbarkeit auf andere Regionen möglich ist. Dazu sind im Rahmen eines Transferkonzepts Perspektiven aufzuzeigen, wie eine Übertragbarkeit sichergestellt werden kann. Anhand von konkreten Ergebnissen ist zudem der regionale/überregionale Nutzen darzustellen.
2.3 Um den Anwendungsbezug und den Wissens- und Ergebnistransfer sichtbar zu verbessern, ist im Rahmen des Projekts eine Wissenschafts-Praxis-Kooperation (WPK) zwischen der Fachhochschule und mindestens zwei Praxispartnern - z. B. kommunaler oder kirchlicher Träger, (sozialer) Dienstleister oder Unternehmen der Region vorzusehen. Dazu wird eine Darstellung der im Projekt vorgesehenen konkreten Zusammenarbeit der Partner erwartet (z. B. gemeinsame Arbeitspakete und inhaltlich/fachliche sowie finanzielle Beteiligung). Seitens der Praxispartner müssen mit der einzureichenden Skizze dementsprechend aussagekräftige Interessensbekundungen vorgelegt werden. Der Nutzen für die Kooperationspartner und die Intensität des Wissens-/Technologietransfers müssen klar erkennbar sein.
2.4 Die Zusammenarbeit von Forschungspartnern innerhalb der Fachhochschule zur Profilbildung bzw. -schärfung sowie die Kooperation mit anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen (über die WPK hinaus) sind ausdrücklich erwünscht.
2.5 Die Projektleitung muss ein/eine Fachhochschulprofessor/Fachhochschulprofessorin übernehmen, der/die aus den Bereichen Sozialwesen/Soziale Arbeit, Pflege, Gesundheit oder Wirtschaftswissenschaften kommt. Die konkrete fachliche Expertise sowie die Relevanz des Forschungsthemas im Kontext der Profilbildung bzw. -schärfung der Fachhochschule sind darzustellen.
2.6 Nicht förderfähig im Sinne der Bekanntmachung sind rein technische Fragestellungen oder klinische Studien sowie Projekte, deren Hauptziel die Nutzung von Methoden der empirischen Sozialforschung (z. B. Befragung) oder die ausschließliche Durchführung von Evaluationen ist.

Kontakt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Projektträgerschaft Forschung an Fachhochschulen
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Herr Andreas Braun
Telefon: (0 24 61) 61-89 52
E-Mail: a.braun@fz-juelich.de

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/24288.php