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EXIST Forschungstransfer
Termin:
31.01.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen. In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu sein, weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die prinzipielle technische Machbarkeit der Produktidee sicherzustellen und die Gründung des Unternehmens vorzubereiten. In der zweiten Förderphase stehen die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung des Unternehmens im Fokus.
Was ist das Ziel von Förderphase I?
Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplans auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.
Wer wird in Förderphase I gefördert?
Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.
Wie wird in Förderphase I gefördert?
Über EXIST-Forschungstransfer können Personalkosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachkosten bis zu 250.000 Euro finanziert werden. Zu den Sachausgaben zählen bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen.
Gründungsvorhaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden zu 90 Prozent vom BMWi finanziert. Die Förderphase I dauert 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann im Einzelfall eine Laufzeit von 36 Monaten beantragt werden.
Darüber hinaus wird das Seminar Gründerteam , das sich im Programm EXIST-Gründerstipendium bewährt hat, auch für EXIST-Forschungstransfer-Projekte durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Antragstellung Förderphase I.
Was ist das Ziel von Förderphase II?
In der zweiten Förderphase EXIST-Forschungstransfer können weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife durchgeführt werden. Ziel ist die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung des Unternehmens.
Wer wird in Förderphase II gefördert?
Antragsteller sind technologieorientierte Unternehmen, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden.
Wie wird in Förderphase II gefördert?
In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden.
Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (60.000 Euro) zur Verfügung. Die Förderphase II dauert 18 Monate.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Antragstellung Förderphase II.
Verlängerung und Anpassungen der
Förderrichtlinie EXIST-Forschungstransfer
Anträge für Förderphase I können bis 31.01.2015 gestellt werden. Das BMWi-Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Entsprechende Anpassungen, die bei der Zuwendung zu beachten sind, finden Sie in den Anlagen des Zuwendungsbescheids und auf den Websites des Europäischen Sozialfonds.
EXIST-Forschungstransfer ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Hinweise und weitere Informationen:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Michael Nolting
Tel. 030 20199-3127
E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de
Weitere Informationen:
http://www.exist.de/exist-forschungstransfer/index.php
Was ist das Ziel von Förderphase I?
Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplans auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.
Wer wird in Förderphase I gefördert?
Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.
Wie wird in Förderphase I gefördert?
Über EXIST-Forschungstransfer können Personalkosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachkosten bis zu 250.000 Euro finanziert werden. Zu den Sachausgaben zählen bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen.
Gründungsvorhaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden zu 90 Prozent vom BMWi finanziert. Die Förderphase I dauert 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann im Einzelfall eine Laufzeit von 36 Monaten beantragt werden.
Darüber hinaus wird das Seminar Gründerteam , das sich im Programm EXIST-Gründerstipendium bewährt hat, auch für EXIST-Forschungstransfer-Projekte durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Antragstellung Förderphase I.
Was ist das Ziel von Förderphase II?
In der zweiten Förderphase EXIST-Forschungstransfer können weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife durchgeführt werden. Ziel ist die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung des Unternehmens.
Wer wird in Förderphase II gefördert?
Antragsteller sind technologieorientierte Unternehmen, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden.
Wie wird in Förderphase II gefördert?
In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden.
Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (60.000 Euro) zur Verfügung. Die Förderphase II dauert 18 Monate.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Antragstellung Förderphase II.
Verlängerung und Anpassungen der
Förderrichtlinie EXIST-Forschungstransfer
Anträge für Förderphase I können bis 31.01.2015 gestellt werden. Das BMWi-Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Entsprechende Anpassungen, die bei der Zuwendung zu beachten sind, finden Sie in den Anlagen des Zuwendungsbescheids und auf den Websites des Europäischen Sozialfonds.
EXIST-Forschungstransfer ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Hinweise und weitere Informationen:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Michael Nolting
Tel. 030 20199-3127
E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de
Weitere Informationen:
http://www.exist.de/exist-forschungstransfer/index.php